Dr. Stefan Kleb
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| Die seit dem 1.1.2002 eingeführten Informationspflichten gemäß § 6 TDG gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung sind Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz. Hier finden Sie diesen Link |