Früher oder später muss für den Eigentumserwerb am Grundstück oder auch am Apartment ein Notartermin in Polen stattfinden.
Eigentumserwerb schon mit Kaufvertrag
Wichtig ist dabei, dass der Eigentumserwerb nicht – wie in Deutschland – durch die Eintragung ins Grundbuch erfolgt, sondern schon mit Abschluss des Kaufvertrags. Die Grundbucheintragung in Polen ist nur deklaratorisch.
Kauf über Notar in Deutschland?
Den Kauf eines polnischen Grundstücks bei einem deutschen Notar abwickeln zu lassen, halte ich für äußerst problematisch. Der deutsche Notar kennt das polnische Recht nicht und kann in der Regel auch nicht das Grundbuch einsehen und überprüfen, ob ggfs. doch noch Genehmigungen erforderlich sind. Darüber hinaus wird sich wohl auch kaum ein Notar finden, der nach ausländischem Recht einen Vertrag schließt, allein schon wegen der damit verbundenen Haftung.
polnischer Notar
Dafür reicht auch nicht aus, dass man der polnischen Sprache mächtig ist, mann muss das polnische Recht (Immobilienrecht und Grundbuchrecht) auch verstehen und wissen, wann darüber hinaus noch welche Genehmigungen erforderlich sind. Dies ist von deutscher Seite auch nicht möglich.
Selbst, wenn beide Seiten (Käufer und Verkäufer) Deutsche sind, gilt doch für den Immobilienkauf in Polen das polnische Recht und sicher kann ein solcher Vertrag nur bei einem polnischen Notar geschlossen werden, Angestellter des polnischen Staates ist.
Ein deutscher Notar würde selbst die offensichtlichsten Fehler im Vertrag übersehen, da er nicht weiß, wie ein Grundstückskaufvertrag in Polen aussieht und was dabei zu beachten ist.