In Polen ist das Gerichtsvollzieherwesen anders organisiert als in Deutschland. Die Gerichtsvollzieher in Polen sind ebenfalls Juristen und müssen – wie auch z.B. angehenden Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Notare – eine Zulassungsprüfung absolvieren und dann das rund 3-jährige Referendariat zum Gerichtsvollzieher.

Privatisierung der Gerichtsvollzieher in Polen

Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass der Gerichtsvollzieher größtenteils privat arbeiten und sogar am Vollstreckungsergebnis prozentual beteiligt sind. Die Motivation der Gerichtsvollzieher in Polen ist daher etwas größer als dies leider bei den deutschen Kollegen der Fall ist. Vom Ergebnis erhalten die polnischen Gerichtsvollzieher rund 10 %.

Beauftragung des Gerichtsvollziehers direkt bei Zwangsvollstreckung in Polen

Anders als in Deutschland kann man sich in Polen den Gerichtsvollzieher auch – im Rahmen der Zwangsvollstreckung in Polen – selbst aussuchen. Auch stellt man den Vollstreckungsantrag nicht an das Gericht, sondern beauftragt direkt den Gerichtsvollzieher.

1 Kommentar
  1. Alex Lem
    Alex Lem sagte:

    Sehr geehrte Damen und Herr,
    ich habe schon Vollstreckungstitel, aber der ist nach Polen geflogen.
    Wie teuer werden sie für mich sein?
    es geht zirka um 5000 Euro Betrug.

    Danke für die Antwort

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert