Zwangsvollstreckung in Polen – wie funktioniert diese?

Ablauf der Vollstreckung aus deutschen Urteilen

Was braucht man für die Zwangsvollstreckung in Polen - einen polnischen Anwalt? einen polnischen Notar? eine behördliche Genehmigung? ein polnisches Urteil? eine spezielle Bescheinigung aus Deutschland?

Wie führt man in Polen die Zwangsvollstreckung aus einem deutschen Urteil durch?

Welche Unterschiede gibt es bei EU-Titeln?

Was bei der Vollstreckung zu beachten?

Bei welchem Gericht reiche ich die Vollstreckungsunterlagen ein?

Wo ist die Zwangsvollstreckung gesetzlich geregelt?

Wer führt die Vollstreckung in Polen durch?

Die vorstehenden Fragen beantworte ich – als Rechtsanwalt in Polen – im nachfolgendem Beitrag. 

Vollstreckung in Polen

Zwangsvollstreckung aus deutschen Urteilen in Polen

Die Zwangsvollstreckung  in Polen aus deutschen Urteilen ist ein immer stärker wachsendes Betätigungsfeld für Anwälte in Polen.

Viele Gläubiger aus Deutschland haben bereits Titel (Urteile,Vollstreckungsbescheide, Beschlüsse, Vergleiche) gegen polnische Firmen in Deutschland erstritten und wollen nun die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung dort durchsetzen.

Als deutscher Rechtsanwalt in Polen führt Anwalt A. Martin in der Anwaltskanzlei in Stettin zusammen mit seinen 4 polnischen Kollegen (Bürogemeinschaft) Vollstreckungen aus deutschen Titel vor Ort durch.

Achtung:

Informationen zum Zwangsvollstreckung in Polen erhalten Sie nachfolgend.

Stand dieses Artikels: September 2019.

Verfasser: Rechtsanwalt Andreas Martin

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Inhaltsverzeichnis

Zwangsvollstreckung durch Ausländer in Polen