Baurecht in Polen

das polnische Baurecht

polnisches Baurecht

Das polnische Baurecht spielt für deutsche Firmen, die in Polen tätig sind, eine immer größere Rolle. Dabei ist das materielle Baurecht nur ein Teil des Problems; der andere Teil ist der Umgang mit den zuständigen Behörden vor Ort.

Die gesetzliche Grundlage für das Baurecht in Polen findet man im polnischen Baugesetzbuch (ustawa prawo budowlane). Das Baugesetzbuch vom 7. Juli 19.94 findet man auf der Internetseite des Sejm.

Das Gesetz vom 7. Juli 1994 über das Bauwesen (Baugesetzbuch) ist das wichtigste polnische Gesetz über die Planung, den Bau, die Überwachung, die Instandhaltung und den Abriss von Gebäuden sowie die Regeln für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung in diesem Bereich.

Anwendungsbereich

Das Gesetz hat u.a. folgenden Anwendungsbereich:

  •  Schutz der Umwelt bei Abbrucharbeiten,
  • Errichtung neuer Anlagen und deren Instandhaltung
  • Art und Weise der Erlangung einer Bau- und Abrissgenehmigung
  • baugenehmigungsfreie Vorhaben
  • Inbetriebnahme von Bauwerken
  • berufliche Tätigkeit der am Bau beteiligten Personen
  • berufsrechtliche und strafrechtliche Haftung am Bau
  • Verfahren bei Havarien am Bau

Baugenehmigung in Polen

Pozwolenie na budowę

Genau, wie in Deutschland ist auch in Polen eine Baugenehmigung (Pozwolenie na budowę) für Bauvorhaben notwendig. Davon gibt es einige Ausnahmen. Genehmigungsfreie Bauvorhaben sind aber trotzdem in der Regel der Gemeinde anzuzeigen. Geregelt ist dies im Baugesetzbuch.

Erteilung der Baugenehmigung

Die Baugenehmigung wird nach dem polnischen Baurecht dann erteilt, wenn der Bauantrag den planungs- und baurechtlichen Vorschriften entspricht. Der Baubeginn ist trotz der Genehmigung der Behörde wenigstens 7 Tage vor den Beginn anzuzeigen.

Grundstücksverkauf in Polen

Verkauf von Grundstücken in Polen