Wie läuft der Notartermin beim Kauf einer Immobilie in Polen ab?
Wie läuft der Notartermin beim Kauf einer Immobilie in Polen ab?
Wie läuft der Notartermin beim Kauf einer Immobilie in Polen ab?
Für den deutschen Rechtsanwalt, der zum ersten Mal ein polnisches Urteil in den Händen hält, sind einige erhebliche Unterschiede zum deutschen Titel (Urteil) auf den ersten Blick erkennbar.
Diese sind u.a.:
Im deutschen Urteil sind die Parteien im Langrubrum genau bezeichnet. Dort steht der vollständige Name und die Anschrift der Parteien. Im polnischem Urteil ist dies anders. Dort sind die Parteien im Kurzrubrum ohne Anschrift bezeichnet und man kann sich vorstellen, dass es zu Problemen bei der Vollstreckung kommen kann, wenn es sich hier um Allerweltsnamen, wie Müller oder Meier (in Polen: Nowak, Kowalski, Malinowski …).
Weiter versteht der deutschen Anwalt auch nicht, weshalb selbst diese Namen nicht exakt so heißen, wie die Parteien. Dies liegt darin, dass in der polnischen Sprache auch Namen dekliniert werden. So wird z.B. aus Andreas Martin im Urteil Andreasa Martina, da die Namen ebenfalls dekliniert werden.
Abhilfe dieser „Ungenauigkeiten“ schafft hier die neue gesetzliche Regelung in Polen, dass schon in der Klage die PESEL-Nummer der Parteien anzugeben sind. Damit ist die Bezeichnung eindeutig, da es eben für jede Person in Polen mit polnischer Staatsangehörigkeit eine PESEL-Nummer (Identnummer) gibt. Ein Problem ist aber, wenn sich Klage gegen einen Deutschen richtet (der manchmal auch noch falsch bezeichnet wird); denn dieser hat keine PESEL-Nummer.
Im polnischen Urteil steht, dass z.B. der Beklagte die Hauptforderung nebst gesetzlicher Zinsen ab dem … zu zahlen hat. Die Höhe der Zinsen steht dort aber nicht. Die Zinshöhe der gesetzlichen Zinsen ergibt sich aus der jeweiligen aktuellen Verordnung des polnischen Ministerrates in Verbindung mit der Regelung im polnischen KC (BGB). Die gesetzlichen Zinsen in Polen betragen derzeit 13 % pro Jahr.
In Deutschland findet man im Urteil ein sog. Kostengrundentscheidung, dass heißt, dass dort nur steht, wer die Kosten zu tragen hat und erst in einem zweiten Schritt im Kostenfestsetzungsverfahren über die Höhe der erstattungsfähigen Kosten beschlossen wird (im Kostenfestsetzungsbeschluss). In Polen ist dies anders. Hier steht schon im Urteil, wie hoch die Kosten sind, die die Gegenseite zu zahlen hat, wenn diese den Prozess verloren hat. Dies ist praktisch, da man nur aus einem Titel vollstrecken muss. In Polen setzt also der Richter gleich im Urteil die Höhe der erstattungsfähigen Anwaltskosten und Gerichtskosten fest. Dies ist meist für den Richter auch nicht besonders schwer, da es in Polen eine Anwaltsgebührenordnung für das gerichtliche Verfahren gibt; allerdings sind die Rahmengebühren, die – je nach Schwierigkeit bis zum Faktor 6 erhöht werden können. Dies alles interessiert den polnischen Richter aber nicht, denn in Polen wird vom Gericht immer nur den Mindestgebühr als erstattungsfähig festgesetzt.
Anwalt A. Martin – Stettin (Polen)
Über die Voraussetzungen den Ablauf einer GmbH-Gründung in Polen ist schon viel geschrieben worden.
Nach der Errichtung der polnischen GmbH (Spzoo) beim Notar wird in der Regel ein Bankkonto bei einer polnischen Bank eröffnet und dort die Gerichtsgebühren für die Anmeldung und Registrierung beim polnischen Handelsregister (KRS) eingezahlt. Ohne diesen Gerichtskostenvorschuss wird der Antrag erst gar nicht beim KRS bearbeitet.
Die Gerichtsgebühren für die Registrierung der Spzoo werden vorab erhoben.
Für die „normale GmbH-Gründung in Polen“ waren ursprünglich PLN 1.500 (dies sind ungefähr EUR 375) zu zahlen. In Anbetracht des geringeren Einkommens und des auch geringen Stammkapitals der polnischen GmbH erscheint dies recht viel.
Zu beachten ist aber, dass gleichzeitig – anders als in Deutschland – das KRS die Unterlagen an das Statistikamt (REGON) und an das polnische Finanzamt (zum Erhalt der Steuernummer: NIP) weiterleitet.
Die Gerichtsgebühren für die Anmeldung und Registrierung der polnischen GmbH (Spzoo) betragen mittlerweile nur noch PLN 600 (EUR 150). Damit wurde die Gebühren mehr als halbiert.
Gleichgeblieben ist die Gebühr für das Einreichen einer Vollmacht in Höhe von 17 PLN (EUR 4) z.B. bei Vertretung der Spzoo beim KRS über einen Anwalt. Diese Gebühr ist ohnehin für deutsche Mandanten schwer verständlich und birgt wahrscheinlich einen höheren Verwaltungsaufwand als Einnahmen.
Immer mehr Forderungen werden von deutschen Gläubigern in Polen geltend gemacht.Von daher in das Inkasso in Polen immer wichtiger, um Forderungen in Polen erfolgreich durchzusetzen. Häufig besteht gar keine Wahl, da es schlichtweg vergessen wurde eine Gerichtstandsvereinbarung wirksam zu treffen. Der erste Fehler liegt meistens schon in der fehlenden Prüfung, wo man die Forderung – also in DE oder PL – durchsetzen kann. Es kommt manchmal vor, dass man nach Wahl des Gläubigers in Deutschland aber auch in Polen klagen kann. Dann sollte man sich – durch einen Rechtsanwalt, der sich in deutsch-polnischen Rechtssachen auskennt – beraten lassen, wo eine Klageerhebung günstiger wäre.
Die internationale Zuständigkeit der Gerichte bestimmt sich hier nach der EuGVVO (EG 44/2001). Ohne Gerichtsstandvereinbarung – die nach der EuGVVO – wenigstens halbschriftlich geschlossen werden muss; der bloße Verweis auf die AGB reicht also ohne Bestätigung im Normalfall nicht aus – kommt man häufig nicht zur Zuständigkeit deutscher Gerichte.
Wenn man die Forderung nicht in Deutschland durchsetzen kann, muss man in Polen klagen. Manchmal hat man auch zwischen polnischen und deutschen Gerichten die Wahl, dies muss man dann auch erkennen und die „richtige Entscheidung“ für den jeweiligen Fall treffen. Man kann nicht pauschal sagen, dass die Durchsetzung der Forderung in Polen im Wege der Klage immer besser ist; dies gilt auch für die Klage in Deutschland. Die Kosten für die Klage in Polen (Gerichtskosten/ Anwaltskosten) sind nicht immer günstiger als in Deutschland. In Polen ist man aber „näher“ am Schuldner dran und kann z.B. häufig im Klageverfahren schon Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf vorhandenes Vermögen treffen.Welche Fehler werden beim Forderungseinzug in Polen gemacht?
In Deutschland werden ebenso Fehler der sog. deutsch-polnischen Klagefällen gemacht, wenn der Kläger sich mit solchen Fällen nicht auskennt und diese „nebenbei“ durchsetzen möchte. Man sollte schon hier überlegen, ob man nicht eine Anwaltskanzlei bei der Klage in Deutschland beauftragt, die schon von Anfang an, die Weichen für eine wirksame Zwangsvollstreckung in Polen stellt und grundlegende Informationen über den Schuldner in Polen einholt.
Wenn man in Polen klagen muss oder sich im Rahmen einer Wahlmöglichkeit für die Klage in Polen entschieden hat, geht es daran die Forderung vor den polnischen Gerichten effektiv durchzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass die Klage in Polen etwas „formeller“ ist als in Deutschland. Es sind hier mehr Formalien zu beachten, deren Nichtbeachtung meist dazu führt, dass die Klage abgewiesen wird.
Dass man als deutscher Geschäftsmann nicht selbst – also ohne Anwalt in Polen – klagen sollte, liegt auf der Hand. Die Praxis zeigt aber, dass dies vereinzelt vorkommt und meistens – dies liegt ebenfalls auf der Hand – verlustreich scheitert. Hierbei sind meistens die Sprachkenntnisse noch das geringste Problem.
Der deutsche Forderungsinhaber weiß häufig nicht, wie er die Forderung in Polen durchsetzen soll. Er hat faktisch keine Chance selbst in Polen tätig zu werden. Es fehlen Informationen. Also wird dann nach einem Partner gesucht, der die Forderung in Polen durchsetzt.
In Polen gibt es kein Rechtsberatungsgesetz. Faktisch kann jeder dort Rechtsberatung durchführen. Häufig treten dort Kanzleien auf, die sich „Wirtschaftskanzlei“ nennen, in denen aber noch nicht einmal ein „richtiger Anwalt“ (also ein Volljurist – in Polen Jurist + abgeschlossenes Referendariat) arbeiten muss. Wie qualifiziert der Geschäftspartner ist, kann der deutsche Mandant nicht erkennen. Man kann zwar nicht ohne weiteres sagen, dass die Durchsetzung der Forderung damit „gefährdet“ ist oder diese Personen generell minderwertige Dienstleistungen anbieten; aber häufig erwarten deutsche Geschäftsleute ja gerade eine mit deutschen Anwälten vergleichbare Qualifikation auch in Polen, welche es natürlich gibt.
Die Eintreibung von Forderungen als Deutschland per Inkassobüro in Polen kann ebenfalls den obigen Nachteil haben, dass der deutsche Mandant nicht weiß, wer wird hier genau für ihn tätig und welche Qualifikation hat diese Person. Bei großen Inkassofirmen kann allerdings meistens eine ausreichende Qualifikation und Professionalität auch in Polen unterstellt werden.
In Polen gibt es darüber hinaus zwei verschiedene „Arten“ von „polnischen Rechtsanwälten“, deren Qualifikation mit deutschen Anwälten vergleichbar ist. Es gibt den ADWOKAT und den RADCA PRAWNY. Beide haben ungefähr die Qualifikation eines Rechtsanwalts in Deutschland. Man kann heute nicht mehr sagen, dass der polnische Rechtsberater eine schlechtere Qualifikation hat als der Adwokat in Polen. Ein Adwokat darf nicht als angestellter Anwalt arbeiten. Viele Rechtsberater haben in Polen eine Anstellung in einer Firma und betreiben nebenbei noch die Kanzlei.
RA A. Martin