Bußgeld in PolenRechtsanwalt Andreas Martin

Bußgeld in Polen

In Polen gibt es – genau, wie in Deutschland – Geldbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Alkohol am Steuer oder für andere Verkehrsvergehen. Die Regeln unterscheiden sich aber erheblich von deutschen.


 

Hier zu den einzelnen Punkten:

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen in Polen

Geblitzt in Polen – was nun?

 Polizei vor Ort 

Polizei nicht vor Ort

Vollstreckung aus dem Bußgeldbescheid in Deutschland

Vollstreckung von polnischen Geldbußen in Polen 

Verkehrszentralregister für Ausländer/ Deutsche in Polen?

Übertragung von Punkten von Polen nach Deutschland

Achtung: Bußgeld und Verkehrsunfall in Polen

Fahrverbot – Polen/ Deutschland

MPU in Polen 

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen in Polen

Viele Deutsche sind in Polen mit dem Auto unterwegs. In Polen existieren andere Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Strassen und Autobahnen. Dies ist vielen Deutschen zwar bewusst, die genauen Begrenzungen kennen sie aber nicht. Man sollte sich nicht unbedingt an Einheimische orientieren, da diese gut und gerne 20 bis 30 km/h über den zulässigen Geschwindigkeitsbegrenzungen fahren. Böse Zungen behaupten, dass dann die Polizisten vor Ort gern einmal den ein oder anderen deutschen Verkehrsteilnehmer anhalten und eine Geldbuße – und zwar sofort – fordern (dazu unten mehr).

zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Polen

– geschlossene Ortschaft bis zu 50 km/h (häufig aber 40 km/h
– außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu 90 km/h
– Schnellstraßen zweispurig bis zu 110 km/h
– Schnellstraßen einspurig  bis zu 100 km/h
– Autobahn bis 130 km/h

Zu beachten ist mittlerweile (November 2022), dass die polnische Polizei bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Ortschaften stärker kontrolliert und härte Strafen verhängt. Das Problem war (und ist) immer nocht, dass sich – leicht übertrieben dargestellt – „kein Mensch in Polen an die Geschwindigkeitsbeschränkungen“ hält. Fast jeder Autofahrer führt z.B. innerhalb von Ortschaften weitaus schneller als 40 km/h. Für Fussgänger ist es nach wie vor gefährlich die Straße über einen Zebrastreifen zu überqueren, da in Polen kaum ein Autofahrer dort anhält.

 

Zu den weiteren Verkehrsregeln finden Sie auf der Seite „Strassenverkehr in Polen -Verkehrsregeln“ mehr Informationen.

 

Geblitzt in Polen – was nun?

Wird man in Polen als Ausländer -also als Deutscher – geblitzt oder gelasert (was schlimmer ist), dann sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:

 

1. die Polizei ist vor Ort und hält den deutschen Autofahrer an

Liegt ein Verstoß z.B. wegen Überschreitung der Geschwindigkeit oder ein Rotlichtverstoß (dies wird strenger geahndet) oder gar eine Fahrt unter Alkoholeinfluss in Polen vor, dann nimmt die polnische Polizei – nach Überprüfung von Fahrerlaubnis, grüne Karte und Fahrzeugpapiere (in Polen braucht man in der Regel als Ausländer eine schriftliche Genehmigung über die Nutzung eines fremden Kfz) die Daten des deutschen Fahrers auf.

 

Datenaufnahme und Geldbuße

Weiter wird die Geldbuße sofort vom Fahrer gefordert, nofalls muss dieser zum Bankautomaten fahren und das Geld abheben. Hier hilft alles Diskutieren nicht, um die Zahlung der Geldbuße kommt man – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – nicht herum. Die polnische Polizei kassiert die Geldbuße sofort. Die Drohung, dass man ansonsten zur Identitätsfeststellung mit auf´s Revier genommen wird, ist keine leere Drohung.

 

Drohung der Mitnahme auf das Polizeirevier

Die Sache mit dem Polizeirevier/ ggfs. sogar über Nacht ist leider keine Ente. Wenn man in Polen keinen festen Wohnsitz hat und nicht bereit ist den Strafzettel sofort zu bezahlen, wird man zur Identitätsfeststellung mit aufs Revier genommen. Dort kann man dann schon einmal für 24 Stunden festgehalten werden. Es bleibt faktisch nur das Bußgeld vor Ort zu bezahlen.

 

Bescheinigung über Zahlung der Geldbuße / Bußgeldes mit Rechtsmittelbelehrung

Die polnische Polizei händigt dem deutschen Fahrer nach der Zahlung des Bußgeldes die Bescheinigung über die Zahlung aus. Auf dieser Bescheinigung befindet sich – meist auf der Rückseite oder im unterem Bereich – eine Belehrung über die Rechtsmittel gegen das Bußgeld, natürlich auf Polnisch.

 

Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid

Man hat auch als Ausländer die Möglichkeit innerhalb von 7 Tagen gegen den Bescheid beim Amtsgericht in Polen zu klagen. Versäumt man den Frist unverschuldet besteht für 1 Woche die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Die meisten Deutschen versäumen diese Fristen und gehen, wenn überhaupt erst später zum Anwalt; erst einmal werden polnische Bekannte gefragt, die ihre Ansicht zum besten geben. Dies mag noch angehen, sofern das Bußgeld nicht im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall in Polen verhangen wurde (siehe dazu unten die Informationen).

 

2. die Polizei ist nicht vor Ort und der deutsche Autofahrer wird „nur“ geblitzt

Diese Situation unterscheidet sich grundlegend von der obigen Situation, bei der ja die polnische Polizei den Fahrer und dessen Daten feststellen konnte. Ähnlich ist die Situation beim Erhalt von sog. Geldbußen fürs Falschparken (wird meist in einer Folie unter dem Scheibenwischer geklemmt).

 

Bußgeld in Polen

Bußgeld in Polen

 

Geldbuße und Vollstreckung von polnischen Bußgeldern in Deutschland

Vor einigen Jahren hätte man – in obiger Situation – unproblematisch die Vorfall „abharken“ können, denn eine Geldbuße wäre nicht erhoben und schon gar nicht in Deutschland vollstreckt worden. Dies hat sich nun aber – zumindest zum Teil – durch das „neue“ Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU (in Deutschland im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in StrafsachenIRG – im 9. Abschnitt – geregelt), welches am 28.10.2010 in Kraft getreten ist. Dies basiert auf den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) und wurde von Deutschland und auch in Polen in nationales Recht umgesetzt.

Man kann hier wieder 2 Fälle voneinander unterscheiden:

 

a. Geldbuße und Verfahrenskosten von mindestens € 70,00

Beträgt die Geldbuße inklusive der Verfahrenskosten vor Ort wenigstens 70 Euro, dies sind ungefähr 280 PLN, dann greift das Vollstreckungsabkommen und die polnischen Behörden können die Geldbuße über die Rechtshilfe deutschen Behörden in Deutschland, nämlich über das Bundesamt für Justiz (BFJ) vollstrecken.

 

Ablauf der Vollstreckung in Deutschland

Die polnische Bußgeldbehörde stellt einen Antrag auf Vollstreckung des polnischen Bußgeldbescheides in Deutschland. Das Bundesamt für Justiz prüft selbst nochmals, ob die Vollstreckung des polnischen Bußgeldbescheides in Deutschland zulässig ist. Dies ist z.B. dann nicht der Fall, wenn der deutsche Autofahrer nicht über seine Rechte in einem schriftlichen Verfahren in einer ihm verständlichen Sprache belehrt wurde (§ 87 b Abs. 3 Nr. 3 IRG) oder der deutsche Fahrzeughalter  zuvor gegenüber der polnische Behörde bereits vorgetragen hat, dass er nicht Fahrzeugführer war. Wurde dies nicht gemacht, muss die BfJ die Vollstreckung wegen Unzulässigkeit ablehnen.

 

Zustellung und das Vorbringen von Einwendungen

Danach bekommt der deutsche Autofahrer den Bußgeldbescheid zugestellt und hat die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen Einwendungen (§ 87 c Abs. 1 IRG) dagegen vorzunehmen;

Wichtig ist, dass dies nicht heißt, dass der Betroffene nun nochmals die materielle Rechtmäßigkeit des polnischen Bußgeldbescheides überprüfen lassen kann. Dies soll eben nicht geschehen und dies darf die deutsche Behörde auch nicht nochmals überprüfen, da ja ansonsten die polnische Entscheidung durch die deutsche „aufgehoben werden kann“, was eben nicht geschehen soll und sich ja zudem die materielle Rechtmäßigkeit nach polnischem Recht richtet. Die deutsche Behörde prüft nur die Einhaltung im Abkommen vereinbarten Verfahrensvorschriften.

 

Entscheidung über Bewilligung der Vollstreckung

Nachdem der Betroffene (so heißt der Empfänger des Bußgeldbescheides) seine Einwendungen vorgebracht hat oder dies gelassen hat, entscheidet das Bundesamt für Jistiz über die Bewilligung der Vollstreckung aus dem polnischem Bußgeldbescheid in Deutschland und stellt diese Entscheidung dem Betroffenen zu. Gegen die Bewilligung kann der Betroffene nun Einspruch einlegen. Wird Einspruch eingelegt und hilft das BfJ nicht dem Einspruch ab, entscheidet das Gericht darüber. Wie bereits geschrieben, darf weder das BfJ, noch das deutsche Gericht den Bußgeldbescheid aus Polen auf dessen materielle Rechtmäßigkeit überprüfen (z.B. war die Blitzer geeicht; wie ist das Tatfoto etc).

Vollstreckungserlös

Erstaunlicherweise verbleibt der Erlös der Vollstreckung im Vollstreckungsmitgliedstaat also bei Geldbußen aus Polen in Deutschland.

Fazit:

Eine Vollstreckung von polnischen Bußgeldbescheiden in Deutschland macht weder wirtschaftlich, noch verkehrspolitisch Sinn, da dies mit komplizierten Verfahrensvorschriften (Ermittlung des Halters und Anschreiben + Vollstreckungsersuchen) verbunden ist. Dementsprechend ist auch die Praxis; mir ist kein Verfahren über die Vollstreckung von polnischen Bußgeldbescheiden in Deutschland bekannt.

Nachtrag (Juli 2015):

Immer häufiger schreiben polnischen Behörden (meist die örtlichen Verkehrsbehörden/ Stadtämter) deutsche Autofahrer, die in Polen „geblitzt“ wurden nun selbst an; auch bei kleinen Strafen (z.B. 100 PLN = € 25,00). Die Anschreiben sind meist als Halterfrage zu verstehen, da meisten der Fahrer nicht feststeht (teilweise wurde auch nur von „hinten“ geblitzt). Die Autofahrer werden dann aufgefordert einen Fragebogen auszufüllen und an die polnische Bußgeldbehörde zu übersenden. Die Schreiben sind hier häufig kaum verständlich, da man sich nicht besonders große Mühe bei der Übersetzung gegeben hat, was in Polen sehr oft der Fall ist (man nimmt es dort generell nicht so genau mit korrekten Übersetzungen und meint „man könne den Inhalt ja verstehen“). Der deutsche Empfänger weiß dann nicht, wie er sich verhalten soll; soll er das Schreiben als Zahlungsaufforderung verstehen oder als „Halteranfrage“. Was dies genau ist, kommt auf den Einzelfall an. Das Problem ist, dass sich die Einschaltung eines Anwalts hier meist nicht lohnen dürfte, denn die angedrohte Geldbuße beträgt meist nur um die PLN 100 (rund € 25).

 

Vollstreckung aus dem Bußgeldbescheid in Polen

Wir oben mitgeteilt, macht die Vollstreckung – trotz des Vollstreckungsabkommens – kaum Sinn und wird in der Praxis kaum betrieben. Weshalb sollte sich auch die polnische Bußgeldbehörde einen solch hohen Aufwand machen, wenn diese am Ende noch nicht einmal das Geld bekommt und „Raser“ gibt es in Polen auch genug; man hat also ausreichend Arbeit.

Denkbar wäre also eine Vollstreckung von polnischen Bußgeldern gegenüber Deutschen in Polen. Nur weil die Vollstreckung in Deutschland zu aufwendig ist, muss man ja nicht auf die Geldbuße verzichten und kann bei der nächsten Einreise ja dann den Bußgeldbescheid vollstrecken; soweit die Theorie. Dies entspricht aber nicht der Praxis, denn für eine solche Vollstreckung wären zwei Voraussetzungen notwendig:

  1. eine Erfassung von ausländischen „Bußgeldsündern“ in Polen
  2. eine Datenbank, die die Polizei bei Kontrollen abprüft

Dies gibt es – nach meiner Kenntnis (Anwalt in Polen seit 2005) – nicht.

Fazit:

Grundsätzlich ist die Praxis in Polen bis heute so, dass bis heute „geblitzte“ deutsche Autofahrer, die nicht angehalten werden können, unbehelligt bleiben; auch bei der nächsten Einreise. Ähnliches gilt auch bei „Parksündern“. Ob dies zukünftig auch so bleiben wird, kann man nicht sagen. Der Aufwand erscheint aber derzeit den polnischen Behörden zu groß, um hier Vollstreckungen vorzunehmen.

Die obigen Ausführungen gelten für deutsche Pkw-Fahrer. Für Lkw-Fahrer ist eine besondere Aufsichtsbehörde in Polen zuständig. Aber auch hier gibt es eine restriktive Praxis.

 

b. Geldbuße und Verfahrenskosten zusammen unter € 70,00

Hier ist eine Vollstreckung in Deutschland nicht möglich, da der „Schwellenwert“ nicht erreicht ist.

Die Vollstreckung in Polen ist zwar möglich, wird aber in der Praxis nicht durchgeführt, wenn der Fahrer nicht vor Ort angehalten wird und ermittelt werden kann.

 

Rotlichtverstöße / Alkohol im Steuer in

Mittlerweile (2015) habe wir häufiger Fälle, bei denen ist um größere Verkehrsverstöße von deutschen Autofahrern in Polen geht und bei denen nun doch polnische Behörden / Gerichte tätig werden. Dies ist zum Beispiel bei Rotlichtverstößen und/ oder vor allem bei Fahren unter Alkoholeinfluss der Fall.

Beim Fahren unter Alkoholeinfluss läuft es meistens so ab, dass der deutsche Autofahrer in Polen kurzzeitig inhaftiert wird. Dann unterschreibt er eine „Strafunterwerfung“ und wird dann entlassen. Sodann findet ein Strafverfahren in Polen statt und ihm wird die Nutzung des Führerscheines in Polen untersagt.

 

Verkehrszentralregister für Ausländer in Polen?

Es gibt in Polen kein Verkehrszentralregister für Ausländer (also faktisch eine Flensburger Datei für Ausländer) mit Wohnsitz im Ausland. Dort sind grundsätzlich nur Personen mit Wohnsitz in Polen registriert.

 

Übertragung von Punkten aus Polen nach „Flensburg“

Auch gibt es keine Übertragung von Punkten von Polen nach Deutschland oder umgekehrt. Für die Polen ist es so, dass es im Verkehrszentralregister bis 21 Punkte geführt wird. Dies gilt für Personen mit Wohnsitz in Polen (diese habe dann ihre Punkte in Polen) und auch für Personen ohne polnischenWohnsitz (welche ohnehin keine Punkte bekommen).

Achtung bei Geldbuße bei Unfall in Polen

Die ist wichtig, wenn es gleichzeitig um einen Verkehrsunfall in Polen geht, also die Geldbuße für die Unfallverursachung gezahlt werden soll. Hier muss man, wenn man selbst noch später in Deutschland seine zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmer durchsetzen möchte, gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 7 Tagen Klagen, da man ansonsten – nach polnischem Recht- seine Schuld anerkennt.

Die Höhe der Geldbuße ist auf PLN 500,00 beschränkt.

 

Fahrverbot Polen / Übertragung Deutschland

Auch in Polen gibt es ein Fahrverbot. Dies aber nicht schon – wie in Deutschland – bei Überschreitung der Geschwindigkeit (jedenfalls solange nicht, wie noch kein 21 Punkte voll sind). Das Fahrverbot beschränkt sich nur auf Polen. Auch darf die polnische Behörde den deutschen Führerschein nicht einziehen. Das Fahrverbot vin Polen hat die Wirkung, dass dem deutschen Verkehrsteilnehmer die Nutzung des deutschen Führerscheines in Polen untersagt wird. Der deutsche Betroffene darf seinen Führerschein in Deutschland ganz normal benutzen. Das Fahrverbot wird in Polen für eine bestimmte Zeitspanne festgelegt.

 

MPU in Polen / Idiotentest

Man kann sagen, dass es in Polen eine MPU – in der Form, wie in Deutschland – grundsätzlich nicht gibt. Nach einem Führerscheinentzug wird in der Regel die polnische Führerscheinbehörde nicht einen psychologischen Test des Verkehrsteilnehmers anordnen. Dies führt dazu, dass jetzt z.B. polnische Führerscheine, die deutsche Bürger sich in Polen ausstellen lassen (beim Wohnsitz über 185 Tage in Polen und Führerscheinprüfung) in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn in Deutschland eine MPU notwendig wäre, denn in Polen gibt es eben eine vergleichbare Anordnung nicht. Wenn dies so wäre, müsste die polnische Fahrerlaubnis anerkannt werden.

Aber völlig ohne psychologischen Test kommt man auch in Polen nicht aus. Auch in Polen werden – manchmal – psychologische Überprüfungen von sehr auffälligen Verkehrsteilnehmern angeordndet (Gespräch mit Psychologen). Dies ist aber nicht mit der deutschen MPU (weder vom Umfang, Häufigkeit, noch Qualität der Begutachtung vergleichbar).

 

Update September 2022:

Mittlerweile versuchen einige polnische Gemeinden und Urlaubstädte auf eigene Faust, Bußforderungen in Deutschland durchzusetzen. Die Vollstreckung einzelner Forderungen ist ab einer bestimmten Höhe möglich. Die Problematik ist auch die, dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt aufgrund der „geringen Geldsummen“, oft auch nicht wirtschaftlich sinnvoll ist.

Update November 2022

Einige Städte – insbesondere die Stadt Stettin – betreiben jetzt Forderungen aus alten Parktickets (Strafen für Parkverstöße). Nicht selten kommen so über die Jahre – nicht bezahlter Tickets- einige Tausend Euro an Geldbußen zusammen. Diese Fälle sortieren die Städte aus und betreiben diese. Die Fahrzeughalter bekommen hier ein Aufforderungsschreiben aus Polen mit der Auflistung der Verstöße und der Gesamtforderung.

Dies sollte man ernst nehmen.

Die Stadt kann sich durch diesen Bescheid einen eigenen Vollstreckungstitel schaffen. Die Verjährung der Ticketforderungen beträgt 5 Jahre. Wenn der Verwaltungsbescheid rechtskräftig ist, dann kann die Stadt daraus die Zwangsvollstreckung betreiben. Hier sollte man auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und nicht abwarten.

Wie man sich verhalten soll, kommt immer auf den Einzelfall an.

Anwälte und Bußgeldverfahren in Polen

Ein weiteres Problem besteht darin, dass polnische Anwälte wenig Erfahrung mit solchen Verfahren haben,  das Bußgeldrecht in Polen für Rechtsanwälte kaum eine Rolle spielt, denn es gibt so gut wie keine Rechtsschutzversicherungen. Für eine Geldbuße von PLN 250,00 wird niemand einen polnischen Anwalt beauftragen, der ein erheblich höheres Honorar verlangen würde.


 

 

Rechtsanwalt Andreas Martin – Anwalt in Polen

 

29 Kommentare
  1. Berliner
    Berliner sagte:

    Ist es legal wenn die polnischen Behörden einem direkt die Forderung schicken und nicht den offiziellen Weg über das Bundesamt für Justiz gehen? Also hab ich nicht das Recht die Forderungen in verständlichem deutsch zu bekommen ?

    Antworten
    • ramartin
      ramartin sagte:

      Dies ist die Frage nach der wirksamen Zustellung. Dies sollte ein Anwalt vor Ort klären. Aber selbst deutsche Gerichte schicken manchmal Post nach Polen per Einschreiben.

      Antworten
  2. Deli
    Deli sagte:

    Heute von der Stadt Stettin wegen 13 Parkverstößen in 2021 per Zustellung Einschreiben mit insgesamt 2600zl erhalten. Gibt es eine sinnvolle Alternative gegenüber der Bezahlung?

    Antworten
  3. Andreas M.
    Andreas M. sagte:

    Hallo, ich habe heute mein Auto in der Nähe des Hotels abgestellt und bin zur Hotelrezeption (Misdroy), weil kein hoteleigener Parkplatz vorhanden. Als ich zurück kam, um den Wagen auf einen Parkplatz abzustellen, hatte ich bereits ein Knöllchen über 100 PLN an der Windchutzscheibe mit 7-Tage-Frist oder Direktbezahlung in einem Büro in Misdroy.
    Wie verhalte ich mich? Ich möchte möglichst ohne Zahlung da raus kommen.

    Antworten
  4. Rena
    Rena sagte:

    gleiche bei mir heute beim Auto packen bin ich über die Straße Koffer hollen steht ein Typ mit Zettel und sagt ..zu spät,ich mache nur mein Arbeit …nie wieder Misdroy…auf dem Zettel steht Polnisch….bis 10 Minuten kannst noch Tickets kaufen ‍♀️Schema dich Misdroy!!!!!

    Antworten
  5. Peter
    Peter sagte:

    Hab damals Juli 2020 einen Strafzettel wegen Parkticket abgelaufen bekommen. Sollte 100 Pln zahlen, hatte es später total vergessen und nun kam nichts nach. Soll ich eventuell jetzt noch zahlen oder es sein lassen und beim nächsten mal direkt bezahlen?

    Antworten
  6. Alex
    Alex sagte:

    Hallo,

    dieses Wochenende wurde ich in Krakau auf einem E-Scooter angehalten. Der Alkoholtest ergab 0.3% und die Polizei verhängte ein Bußgeld von 2500zl. Ich musste nicht vor Ort bezahlen, sondern habe einen Bescheid zum Überweisen bekommen. Wie wahrscheinlich ist eine Betreibung durch die polnische Justiz im Falle des nicht Zahlens?

    Antworten
    • ramartin
      ramartin sagte:

      Dies kann man mittlerweile kaum noch abschätzen. Während bis vor einigen Jahren nicht mit einer Beitreibung zu rechnen war, hat sich dies leider geändert.

      Antworten
  7. Agata
    Agata sagte:

    Guten Tag, meine Tochter und ihr Freund wurden in Swinemünde, nach Überquerung eines Bahnübergangs angehalten. Begründung: Der Freund habe den Bahnübergang zu früh überquert. Die Schranken waren bereits geöffnet und der Gegenverkehr ist auch gefahren. Nun soll er 2000 zł Strafe bezahlen und weiß nicht mal wofür so recht. Sie wollten Ihn auch festhalten, jedoch erlitt meine Tochter vor Aufregung einen Schwächeanfall und so wurde ein Strafzettel ausgestellt. Belehrungen fanden nicht statt, da er auch nichts verstanden hat. Kann man dagegen vorgehen?

    Antworten
      • Agata
        Agata sagte:

        Die Kinder sind wieder zurück und vor Ort ist leider 800km von uns entfernt. Wir sind aus Bayern. Verzeihen Sie, dass ich sie behellige, aber wir haben nun erstmal selbst einen Widerspruch (wenn man es so nennen kann) an die leitende Polizeidirektion gesendet. Hier in Bayern habe ich nichts erreicht, kein Jurist mit Erfahrung bzgl Auslandskorrespondent in Polen. Sollen wir Ihrer Meinung nach nun abwarten, was uns geantwortet wird? Die Frist der 7 Tage wurde eingehalten. Vergelts Gott und viele Grüße

        Antworten
  8. Ted H.
    Ted H. sagte:

    Hallo,
    gestern (26.08.23) hatte ich auf einem öffentlichen wirkenden Parkplatz in der Nähe vom Bahnhof in Kolberg geparkt.
    Die Parkbucht war durch 3 weiße Parklinien ausgewiesen, eine rechts und 2 links.
    Die beiden linken Parklininen waren nur ca 80 cm voneinander entfernt.
    Durch ein Fahrzeug, welches rechts von mir schon quasi in meine Parkbucht reinragte, parkte ich ebenfalls versetzt nach links und überschritt dadurch die erste weiße Parklinie auf der linken Seite, jedoch nur um ca 50 cm.

    Als ich zum Parkplatz zurück kehrte, war ein „Strafzettel“ in polnischer Sprache an der Scheibe.
    Durch Google übersetzt konnte ich entnehmen, dass eine Strafe für das überschreiten der weißen Parklinie von 260,00 !!!! pzl ausgeschrieben war.

    Ich sah mich im Umfeld des Parkplatzes um und entdeckte einen zivil gekleideten Jugendlichen, der auf der Lauer nach Parksünder war.
    Von mir in Englisch angesprochen (Deutsch konnte er nicht) lachte er nur und sagte, ich muss das bezahlen, sonst wird es in Deutschland eingefordert.

    Das „Vergehen“ wäre die Nichteinhaltung der ersten weißen Parklinie und damit hätte ich 2 Parkplätze belegt. Zur Begründung meinte er außerdem, die kleine Lücke von 80 cm zwischen den beiden weißen Linien sind für Motorräder gedacht. Aber da wäre niemals Platz für ein Motorrad gewesen, zudem ist es nicht ausgeschildert als Zweirad-Parkplatz.

    Für mich eine willkürliche reine Abzocke!!!
    Was kann ich tun? ‍♂️

    Habe natürlich von allem Fotos gemacht und auch von dem Jugendlichen, der mich ausgelacht hatte.

    Vielen lieben Dank für eine konspirative Antwort

    Antworten
  9. Ted H.
    Ted H. sagte:

    Hallo nochmals…
    Kurze Ergänzung zu meinem obigen Anliegen:
    Der als auf den ersten Blick öffentlich wirkende Parkplatz mit Parkschein-Automat ist tatsächlich ein für mich nicht ersichtlicher Privat-Parkplatz.
    Der „Strafzettel“ für das Parken auf „2 Parkplätze“ ist schon vorgedruckt, es erscheint der Eindruck, dass man genau auf solche Parker wartet, die die weiße Linie nicht perfekt einhalten, um 260,- PLZ zu kassieren!

    Wie kann ich dagegen vorgehen?
    Vielen lieben Dank

    Antworten
  10. Bernd
    Bernd sagte:

    Hallo,

    Sie schreiben das es in Polen eine „MPU“ nur manchmal bei sehr auffälligen Verkehrsteilnehmern gibt.
    Mir wurde meine polnische Fahrerlaubnis aus 2005 ,in Deutschland 2023 wegen Alkoholfahrt 1,7 ‰ entzogen und nach Polen an die ausstellende Behörde zurück geschickt ( Mein Wohnsitzt zu diesem Zeitpunkt 2023 in Deutschland).
    Wie nun erfahren habe, bekommt man diese in Polen auch nicht mehr einfach so wieder.
    Polen verlangt seit ~2014 auch einen Psychologischen Test (welcher der deutschen MPU doch sehr sehr nahe kommt, ausführliche Fragebögen, fast die exakt gleichen Reaktion und Konzentrationstests, dazu ebenso ein ausführliches Psychologen Gespräch), dazu eine Untersuchung bei einem Amtsarzt mit Blutabnahme usw, und zu guter letzt muss man einen 2 tägigen „Umerziehungs“ Kurs in Sachen Alkohol/Drogen ablegen.
    Erst wenn man diese 3 Vorgaben erfolgreich Abgeschlossen hat und die Sperrzeit abgelaufen ist stellt polen die entzogen Fahrerlaubnis wieder aus.

    Dadurch müsste doch eigentlich auch Deutschland diese Fahrerlaubnis wieder ohne wenn und aber anerkennen??

    Es wurde ja durch den Aussteller Staat Polen die Fahreignung geprüft und nicht ohne weiter wieder erteilt/ausgestellt, ebenso hält sich Polen ja an die Sperrfristen und stellt erst danach wieder aus.

    Grüße
    Bernd

    Antworten
  11. Tanja
    Tanja sagte:

    Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid aus Polen erhalten.
    Ich habe am 20.02.2020 angeblich einen Strafzettel wegen Überziehung der Parkzeit bekommen.
    Am 27.02.24 kam nun ein Bußgeldbescheid in polnisch über 241,00 Zloty.
    Muss ich diesen bezahlen ???
    Danke für eine konkrete Antwort

    Antworten

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