Cannabisverbot in Polen – Vorsicht bei Einreise und Aufenthalt!
Wer nach Polen einreist, sollte beachten, dass in Polen bisher keine Freigabe von Cannabis / Marihuana erfolgt und dies auch nicht geplant ist. Stattdessen gilt nach polnischem Betäubungsmittelrecht eine Null-Toleranz-Strategie im Umgang mit Drogen. Dies gilt sowohl im Straßenverkehr als auch im polnischem Strafrecht.
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medizinisches Cannabis ist irrelevant
Man sollte sich nicht täuschen lassen durch Artikel im Internet über das „medizinische Cannabis“, welches in Polen seit 2017 „erlaubt“ ist. Dies gilt nur für den Bezug auf Rezept, was für 99 % der Konsumenten nicht der Fall ist und von daher für den deutschen Reisenden oder Geschäftsmann irrelevant.
Freigabe von Marihuana in Deutschland hat keine Auswirkungen auf Polen
Die Freigabe von Cannabis in Deutschland erfolgt ab dem 1 April 2024. Erwachsene dürfen in Deutschland bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm im privaten Raum besitzen. Zudem ist der private Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt. In dem Augenblick, wo die Grenze zu Polen überquert wird, spielt dies aber keine Rolle mehr.
Update September 2024
Darüber hinaus gibt nun einen Grenzwert beim Führen von Fahrzeugen in Deutschland von 3,5 ng/ml an THC. Für die polnische Polizei ist der deutsche Grenzwert beim THC aber unerheblich! Der deutsche Autofahrer kann sich – nachvollziehbarerweise – nicht auf deutsche Grenzwerte in der Republik Polen berufen.
Rechtslage zum Drogengebrauch in Polen kurz zusammengefasst:
In Polen sind die Gesetze bezüglich Cannabis strenger als in vielen anderen Ländern in Europa, einschließlich der Regeln im Straßenverkehr. Der Konsum von Cannabis und der Einfluss von Drogen beim Fahren sind in Polen illegal.
Die Rechtslage ist wie folgt:
Nulltoleranzpolitik: Polen verfolgt eine strikte Nulltoleranzpolitik gegenüber dem Kfz-Führern unter Drogeneinfluss. Das bedeutet, dass jeglicher Nachweis von Drogen im Körper eines Fahrers zu rechtlichen Konsequenzen führt.
Strafen: Die Strafen für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis (oder anderen Drogen) können schwerwiegend sein und reichen von hohen Geldstrafen über den Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu Gefängnisstrafen, abhängig von den Umständen des Verstoßes und ob es zu einem Unfall kam. Dabei ist es unerheblich, ob der Konsum von Drogen in Deutschland legal war oder nicht. Für Polen gilt, dass kein Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt werden darf.
Drogentests: Die Polizei hat das Recht, Fahrer, die verdächtigt werden, unter Drogeneinfluss zu stehen, anzuhalten und auf Drogen zu testen. Dies kann durch verschiedene Methoden geschehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Speicheltests oder Blutproben. Zunächst wird in der Regel über den Schweiss des Fahrers (Stirn) durch einen Abstrich geprüft, ob gängige Drogen konsumiert wurden.
Führerscheinentzug: Neben anderen möglichen Strafen kann einem Fahrer, der unter Drogeneinfluss fährt, der Führerschein entzogen werden. Der Entzug gilt aber nur für Polen und nicht für Deutschland. Der Führerschein wird aber trotzdem zunächst einbehalten und dann später (meist mehrere Wochen bis Monate danach) an das Kraftfahrtbundesamt oder an die ausstellende Führerscheinbehörde nach Deutschland geschickt.
Besitz oder nur Konsum?
Zu unterscheiden ist dabei zwischen Besitz von Drogen (Straftat nach dem Strafgesetzbuch / Gesetz zur Bekämpfung von Drogensucht) oder dem Führern von Kfz unter Drogeneinfluss (Rechtsfolge nach dem Straßenverkehrsgesetz).
Führen eines Kfz in Polen unter Drogeneinfluss (Cannabis/ Marihuana)
Die Regelungen zum Fahren unter dem Einfluss von Drogen sind im Gesetz über den Straßenverkehr festgelegt. Speziell die Bestimmungen zum Fahren unter Drogeneinfluss finden sich im Gesetz über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym).
Dort heißt es u.a.
Art. 45. [Zakazy ruchu drogowego]
Zabrania się:
kierowania pojazdem, prowadzenia kolumny pieszych, jazdy wierzchem lub pędzenia zwierząt osobie w stanie nietrzeźwości, w stanie po użyciu alkoholu lub środka działającego podobnie do alkoholu;
holowania pojazdu kierowanego przez osobę, o której mowa w pkt 1;
[…]
Kierującemu pojazdem zabrania się:
korzystania podczas jazdy z telefonu wymagającego trzymania słuchawki lub mikrofonu w ręku;
[…]
Art. 45. [Verkehrsbewegungsverbote]
Es ist verboten:Ein Fahrzeug zu führen, eine Fußgängergruppe zu leiten, zu reiten oder Tiere zu treiben, wenn man unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von Substanzen, die ähnlich wie Alkohol wirken, steht;
Ein Fahrzeug zu schleppen, das von einer Person in dem unter Punkt 1 beschriebenen Zustand geführt wird;
[…]
Dem Fahrzeugführer ist es untersagt:Während der Fahrt ein Telefon zu benutzen, das das Halten des Hörers oder Mikrofons in der Hand erfordert;
[…]
Strafen
Dem deutschen Fahrer droht in Polen der Führerscheinentzug und eine Geldstrafe. Punkte kann es nur für jemanden mit Wohnsitz in Polen geben, aber nicht für den „normalen“ deutschen Autofahrer.
Führerscheinentzug
Wie oben bereits ausgeführt wurde, wird der Führerschein vort Ort beschlagnahmt und dann (meist Wochen später) nach Deutschland zum Kraftfahrtbundesamt geschickt.
Strafe für den Besitz von Drogen in Polen
Strafrechtlich ist der Besitz von Drogen in Polen verboten. Dies gilt auch für Haschisch / Cannabis / Marihuana.
Artikel 62 des Gesetzes zur Bekämpfung von Drogensucht in Polen regelt die strafrechtliche Verantwortung für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen. Wer gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstößt und solche Stoffe besitzt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden. Bei erheblichen Mengen, sogar von einem Jahr bis zu 10 Jahren. Nur bei geringen Verstößen ist überhaupt eine Geldstrafe möglich.
Polnisch:
Kto, wbrew przepisom ustawy, posiada środki odurzające lub substancje psychotropowe, podlega karze pozbawienia wolności do lat 3.
Jeżeli przedmiotem czynu, o którym mowa w ust. 1, jest znaczna ilość środków odurzających lub substancji psychotropowych, sprawca podlega karze pozbawienia wolności od roku do lat 10.
W wypadku mniejszej wagi, sprawca podlega grzywnie, karze ograniczenia wolności albo pozbawienia wolności do roku.Deutsch:
Wer entgegen den Bestimmungen des Gesetzes Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen besitzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.
Wenn der Gegenstand der Handlung, die in Absatz 1 erwähnt wird, eine erhebliche Menge an Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen umfasst, unterliegt der Täter einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren.
In Fällen von geringerer Schwere unterliegt der Täter einer Geldstrafe, einer Einschränkung der Freiheit oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Beratung und ggs. Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Polen ist sinnvoll
Wer Probleme mit Drogen im Straßenverkehr in Polen hat, kann dies sinnvoll nur mit anwaltlicher Hilfe in Polen klären. Gerade im Strafverfahren ist das Schweigen und das sofortige Einschalten eines Anwalts fast immer die beste Alternative. Der Anwalt wird dann Akteneinsicht beantragen und dann entscheidet man, ob eine Einlassung in der Sache erfolgt.
Zumindest ist hier eine anwaltliche Beratung dringend erforderlich.
Für weitere Informationen zum obigen Thema können Sie uns gern kontaktieren.
Rechtsanwalt Martin ist seit dem Jahr 2005 in Stettin (Polen) als erster ausländischer Rechtsanwalt zugelassen (Nummer 0001 in der Anwaltslisten der Anwaltskammer Stettin). In der Kanzlei in Stettin arbeitet Anwalt Martin zusammen mit 3 polnischen Rechtsanwälten (Adwokaci).
Wir beraten Sie gern zum polnischen Recht sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache, insbesondere zu
GmbH-Gründung und dem Grundstückserwerb in Polen sowie der Zwangsvollstreckung aus deutschen Titeln (Urteilen) in Polen.
Für Rückfragen und Anfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Kanzlei in Stettin
Anwalt Andreas Martin
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