Wirtschaftsrecht Polen Gesellschaftsrecht

Wirtschaftsrecht in Polen

 

Die  Ausführungen auf den folgenden Seiten beschäftigen sich mit dem polnischem Wirtschaftsrecht sowie mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht.

polnisches Wirtschaftsrecht

polnisches Handelsrecht

Rechtsquellen  

polnische Gesellschaftsrecht  

Rechtsformen in Polen

Firmengründung in Polen  

GmbH in Polen

deutsch-polnisches Wirtschaftsrecht – was ist das?

Der Begriff polnisches Wirtschaftsrecht ist sehr umfassend. Darunter fällt vor allem das polnische Gesellschaftsrecht (Unternehmensgründung in Polen, Gründung einer polnischen GmbH, Gestaltung von polnischen Gesellschaftsverträgen, z.B. bei der GmbH-Gründung in Polen), das polnische Wirtschaftsvertragsrecht (Gestaltung von Wirtschaftsverträgen), das polnische Kartellrecht (Regeln über den Zusammenschluss von polnischen marktbeherrschenden Unternehmen), das polnische Wettbewerbsrecht (Recht der Werbung für Unternehmen in Polen, Auftreten im Wirtschaftsverkehr in Polen), das polnische Handelsrecht (Warenverkehr in Polen, Bestimmungen für Kaufleute in Polen) und das polnische Transportrecht (Güterverkehr in Polen und in der EU).

polnisches Handelsrecht

Das Handelsrecht in Polen ist kein “eigenständiges Recht”, sondern ein Teil des Zivilrechts. In Polen gilt der Grundsatz der Einheit des Zivilrechts. Das polnische Handelsrecht ist größtenteils im polnischen Zivilgesetzbuch (KC) geregelt. Dies gilt vor allen in Bezug auf Regelungen von polnischen Handelsverträgen.

Wirtschaftsrecht Polen Gesellschaftsrecht

Wichtige Rechtsquellen des polnischen Handelsrechtes sind:

  • das polnische Zivilgesetzbuch (abgekürzt mit KC)
  • das polnische Gesetz über die Freiheit der Wirtschaftstätigkeit
  • das Gesetz über die Handelsgesellschaften
  • das Gesetz über das Landesgerichtsregister
  • das polnische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgesetz
  • das polnische Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
  • das Gesetz über die Sonderwirtschaftszonen
  • das polnische Rechnungslegungsgesetz
  • das polnische Konkurs- und Sanierungsrecht
  • das Gesetz über die Einkommenssteuer von natürlichen Personen
  • das Gesetz über die Einkommenssteuer von juristischen Personen
  • das polnische Gesetz über die Mehrwertsteuer (VAT)

Ein Großteil dieser Gesetze ist nicht auf Deutsch erhältlich. Ein Teil der Wirtschaftsgesetze ist aber auf Deutsch vom Beck-Verlag veröffentlicht worden (“polnische Wirtschaftsgesetze”). Natürlich dürfte die Lösung rechtlicher Probleme durch die Lektüre dieser Gesetzes ohne weiteres Hintergrundwissen schwierig sein. Dafür gibt es Spezialisten.

Sie können gern bei uns einen Beratungstermin in der Kanzlei in Stettin vereinbarten.

polnisches Gesellschaftsrecht

Grundsätzlich sollen hier vor allem zum polnischen Gesellschaftsrecht Ausführungen erfolgen.

Vorrangig geht es dabei um die  Voraussetzungen für die Aufnahme einer Wirtschaftstätigkeit in Polen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Ausführungen zur Gründung einer GmbH in Polendurch Ausländer. Des Weiteren werden aber auch die Voraussetzungen für die Gründung einer Zweigniederlassung und Vertretung in Polen dargestellt.

Rechtsformen in Polen – polnische Unternehmensformen

Genau, wie in Deutschland, gibt es in Polen verschiedene Rechtsformen, die in der Regel der deutsche Geschäftspartner nicht kennt.

die wichtigsten polnische Unternehmensformen sind u.a.:

  • die polnische Einzelfiirma in Polen
  • BGB-Gesellschaft (GbR) in Polen (nicht rechtsfähig in Polen!)
  • die offene Handelsgesellschaft in Polen
  • die polnische Partnergesellschaft
  • die polnische Kommanditgesellschaft
  • die KG auf Aktien in Polen
  • die polnische GmbH
  • die polnische Aktiengesellschaft
  • Europäische Wirtschafts- und Interessenvereinigung

Die entsprechenden polnischen Abkürzungen und mehr Informationen finden Sie auf der Unterseite “polnische Rechtsformen”. Es gibt in Polen auch viele Bezeichungen und Abkürzungen, die keinerlei rechtliche Relevanz haben, wie zum Beispiel PHU und FHU.

Es ist wichtig, zu wissen, welche Rechtsform das polnische Unternehmen hat, mit dem man als deutscher Geschäftsmann zusammen arbeiten möchte. Es ist schon ein Unterschied, ob die Gegenseite eine polnische GmbH mit einem Stammkapital von PLN 5.000,00 (€ 1.250,00) ist oder eine polnische Einzelfirma mit entsprechender unbeschränkter Haftung.

Firma in Polen gründen

Die Firmengründung in Polen sollten Sie am besten über einen Rechtsanwalt gründen. In Polen gibt es kein Rechtsberatungsgesetz. Von daher bieten diverse Firmen auch die Gründung einer GmbH oder Einzelfirma in Polen an. Der deutsche Geschäftsmann kann hier nur schlecht überprüfen, ob diese Personen überhaupt eine fundierte juristische Ausbildung haben oder nicht. In der Regel kann meist nur ein Rechtsanwalt in Polen die mit einer Firmengründung einhergehende Beratung leisten!

Ebenso wichtig für deutsche Geschäftsleute ist die Vertragsgestaltung in Polen. Wer in Polen wirtschaftlich Erfolg haben will, muss sich zuvor vertraglich bei Geschäften absichern. Es sind schon viele deutsche Geschäftsleute in Polen gescheitert. Die unterschiedliche “Geschäftsmentalität” wird häufig unterschätzt.

Das polnische Wirtschaftsrecht ist – genau wie das deutsche Wirtschaftsrecht – sehr vielfältig, so dass hier nur ein kleiner Teil des Wirtschaftsrechts in Polen dargestellt werden kann.

GmbH in Polen

Die  GmbH-Gründungen in Polen ist die häufigste Gesellschaftsgründung in Polen durch ausländische, deutsche Firmen / Geschäftsleute. Die polnische GmbH (Spzoo) in Polen ist – ähnlich, wie in Deutschland – deshalb so als Rechtsform beliebt, da diese schnell gegründet werden kann und eine beschränkte Haftung bietet. Das Mindeststammkapital beträgt bei der polnischen GmbH (Spzoo) nur 5.000 PLN (dies sind rund 1.200 Euro). Die Vorschriften ähneln denen des deutschen GmbH-Gesetzes sind aber bei weitem nicht deckungsgleich. Auch steuerrechtlich kann die GmbH in Polen Sinn machen. Der Aufwand der Gründung ist nicht viel höher als bei der Einzelfirma.

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