Grundstücksrecht in Polen
Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt in Polen / Stettin
Die Ausführungen auf den folgenden Seiten beschäftigen sich mit den Voraussetzungen für den Erwerb einer Immobilie in Polen bzw. den Nutzungsmöglichkeiten von Immobilien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen. Wir unterstützen deutsche Mandanten beim Erwerb von Grundstücken in Polen. Auch bei derVertragsgestaltung von polnische Grundstücksverträgen und der Eintragung von Sicherheiten (Hypotheken/ Nießbrauch/ Nutzungsrechte) auf polnischen Immobilien
Tel: : 039744 87 97 90 oder 0048 91 885 8014.
Immobilienerwerb in Polen
Der Grundstückswerb in Polen ist nach wie vor für viele Deutsche sehr interessant. Es geht dabei auch um den Kauf von Wohnungen, gerade an der polnischen Ostsee, die in Polen noch preisgünstiger sind als in Deutschland. Es sind noch immer nicht alle Hürden abgeschafft, die es Deutschen in Polen erschweren Grundstücke zu erwerben. Wer vor Jahren darauf vertraut hat, dass ein polnischer Makler oder sein polnischer Geschäftspartner die Rechtslage richtig eingeschätzt hatte, der hat heute häufig Probleme. Zu oft wurden Immobilien in Polen über Strohmänner gekauft und von deutschen Geschäftsleuten finanziert. Heute verkaufen diese Strohmänner die Grundstücke nicht, wie ehemals besprochen. Problematisch ist heute fast aber nur noch der Kauf von Immobilien in Polen, die landwirtschaftlich genutzt werden.
Darüber hinaus ist der Erwerb von Immobilien in Polen immer noch für Deutsche mit Risiken verbunden. Die deutsche Käufer müssen sich auf Aussagen von Maklern und vom Verkäufer verlassen und kennen die Rechtslage nicht. Der Makler und der Verkäufer sind aber nicht neutral, sondern verfolgen allein ihre eigenen Interessen.
Vor dem Immobilienkauf wird ein beauftragter Rechtsanwalt zunächst das polnische Grundbuch auf Belastungen und hinsichtlich der Eigentümerstellung prüfen. Dabei sollte auch überprüft werden, ob im Grundbuch die Immobilie als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist.
Die Beratung durch einen auf das polnische Immobilienrecht spezialisierten (deutschen) Rechtsanwalt in Polen macht schon allein wegen der erheblichen Kaufpreissummen Sinn, die in Polen mittlerweile zu zahlen sind.
Umgehungsgeschäfte beim Immobilienkauf in Polen
Auch wurde damals auf gut Glück – zur Umgehung der Genehmigung für den Erwerb eines Zweithauses in Polen – angegeben, dass der Wohnsitz nach Polen verlagert werden soll. Wer dies nicht gemacht hat, der hat faktisch einen nichtigen Grundstückskaufvertrag abgeschlossen und bekommt unerfreuliche Post vom Ministerium des Innern aus Polen. Obwohl dies vor allem Altfälle betrifft – die Einschränkung des Zweithauses gibt es nicht mehr – so können solche Fälle vor allem beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken auftreten.
Landwirtschaftlich genutzte oder zum Teil genutzte Grundstücke in Polen sind nicht immer als solche sofort erkennbar. Es reicht aus, dass ein kleiner Teil des Grundstückes als landschaftliche Fläche im Grundbuch ausgewiesen ist und dann ist der gesamte Kauf genehmigungspflichtig. Wenn dieser Kauf ohne Genehmigung erfolgt, besteht das gleiche Problem , wie bei den damaligen Käufen im Bezug auf das Zweithaus.
Prüfen kann man dies durch das Anfordern eines Grundbuchauszugs. Das Grundbuch ist in Polen auch elektronisch einsehbar.
Genehmigungsfreier Erwerb beim Grundstückskauf in Polen?
Obwohl die Genehmigung für den Erwerb eines Zweithauses in Polen durch Deutsche jetzt nicht mehr erforderlich ist, gibt es immer noch genehmigungspflichtige Grundstückserwerbsgeschäfte für Ausländer in Polen.
Zu denken ist dabei an dem Immobilienerwerb von landwirtschaftlichen oder Grenzgrundstücken. Man sollte sich dabei nicht auf die Angaben des Maklers verlassen. Auch die bloße Besichtigung sagt nicht darüber, ob ein Grundstück ein landwirtschaftliches Grundstück ist oder nicht. Allein der Eintrag ins Grundbuch lässt einen sicheren Schluss hierauf zu.
Eine anwaltliche Beratung durch einen in Polen tätigen Rechtsanwalt ist unumgänglich. Viele deutsche Staatsbürger versuchen nun polnische Grundstücke, die diese vor Jahren finanziert haben, offiziell zu erwerben.
Hier sind steuerrechtliche und rein rechtliche Fragen beim Kauf/ Schenkung der Immobilien zu beachten.
Immer stärker spielen auch Gründen von Gesellschaften (GmbH) in Polen und der Erwerb von Grundstücken im Zusammenhang mit der Gründung eine Rolle. Auch hier beraten und vertreten wir deutsche Mandanten.