Inkasso in Polen

effektiver Forderungseinzug von Rechtsanwalt Andreas Martin

Inkasso in Polen

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Thema Forderungseinzug / Inkasso in Polen. Klicken Sie bitte, die Stichworte dazu einfach an.

Inkasso in Polen – Besonderheiten des polnischen Marktes beachten 

vor dem Vertragsschluss

die andere Geschäftskultur in Polen

Vertrauen oder  Kontrolle?

Informationen gewinnen

Vorsicht polnische Einzelfirma

 

  außergerichtlicher Forderungseinzug in Polen

Anwaltskosten

Pauschalhonorar

Stundensätze

Vorschuss

Zinsen – Verzugsschaden

 

Forderungseinzug im gerichtlichen Bereich 

Anwaltskosten

Zahlungsbefehl / Mahnverfahren

Klage vor polnischen Gerichten

In Deutschland oder in Polen vor Gericht klagen?

Vollstreckung in Polen

Vollstreckung aus polnischen Titel/ Urteil

Zwangsvollstreckung aus deutschen Titel in Polen      

Inkasso und Forderungseinzug in Polen

Unterhält man Geschäftskontakte zu ausländischen – hier polnischen – Firmen stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Durchsetzung der Ansprüche. Man sollte schon im Vorfeld entsprechende Maßnahmen treffen. Die Durchsetzung der Forderung in Polen – sprich Inkasso in Polen – erfordert in der Regel einen höheren Zeitaufwand und auch eine größere finanzielle Anstrengung, die man durch eine geschickte und umsichtige Vertragsgestaltung minmieren kann. In der Praxis kommt dies bei kleinen und mittelständischen Firmen aus Deutschland kaum vor. Hier macht man sich kaum Gedanken, was passiert, wenn der polnische Vertragspartner keine Zahlung vornimmt. Dabei wird übersehen, dass man gerade im Vorfeld des Vertragsschlusses viel dazu beitragen kann, um sich finanziell – so gut es geht – abzusichern.

Was kann man also machen?

Vor dem Vertragsschluss in Polen

Die sorgfälte Vorbereitung des Geschäftsschlusses in Polen ist besonders wichtig. In dieser Phase werden den meisten Fehler gemacht. Wenn die Fehler hier gravierend sind, ist eine erfolgreiche Betreibung derForderungen in Polen meist später nicht mehr möglich. Das Inkasso scheiter dann häufig.

Vor dem Vertrag sollte man einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung/ Gestaltung des Vertrages beauftragen. Erstaunlich ist, dass sogar Verträge über Millionen häufig ohne die wichtigen Regelungen über Vertragsstrafen, Sicherheiten, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht geschlossen werden.

Eine absichernde Vertragsgestaltung verhindert häufig Zahlungsausfälle. Das Problem ist, dass viele deutsche Firmen z.B. auf „deutsche Verträge“ vertrauen und dabei weder die Mentalität der Polen, die Besonderheiten des polnischen Marktes, noch beachten, dass es internationale Regelungen hier gelten, die häufig nationales Recht verdrängen.

anzuwendendes Gericht, Gerichtsstandsvereinbarung, UK-Kaufrecht, EuGVO

Welcher deutsche Geschäftsmann kennt die Regelungen der EuGVO (EG 44/2001)? Oder weiß, dass es für eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung zwischen einer deutschen und polnischen Firma nicht ausreicht, wenn einfach auf die eigenen AGB`s (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verwiesen wird? Oder dass UN-Kaufrecht als anzuwendendes Recht gilt, wenn z.B. bei Kauf- oder Warenlieferungsverträgen auf den Vertragsverhältnis Anwendung findet, wenn man kein anzuwendendes Recht wirksam vereinbart hat (dies gilt selbst bei Vereinbarung „des deutschen Rechtes“, sofern das UN-Kaufrecht nicht ausgeschlossen wird).

Nun kann man meinen, dass man dies als Kaufman nicht wissen muss. Dies ist aber falsch, denn wenn ich nicht weiß, welches Recht Anwendung findet, dann kenne ich auch die Regelungen über Verzug, Verzinsung, Nachfristsetzung, Schadenersatz, Erstattung von Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich nicht und dies sind elementare Regelungen, die darüber entscheiden, ob man später den Prozess gewinnt oder verliert. Genau so elementar, ist das Wissen darum, ob man in Deutschland oder in Polen klagen kann oder vielleicht sogar die Wahl zwischen den beiden Gerichtsständen hat.

die andere Geschäftskultur in Polen

Selbstverständlich müsste eigentlich sein, dass man als deutscher Geschäftsmann weiß, dass man in Polen einen anderen Kulturkeis betritt. Dies ist eigentlich so selbstverständlich, dass man dies nicht erwähnen müsste, wenn man nicht in der täglichen Arbeit als Anwalt in Polen jeden Tag erleben würde, dass diese Information von vielen deutschen Geschäftsleuten völlig ignoriert wird.

Man denkt, dass Geschäfte in Polen genauso laufen, wie in Deutschland. Handel ist Handel und dies funktioniert überall auf der Welt so wie in Deutschland. Mit dieser Einstellung kommt man in Polen schnell an tatsächliche Grenzen und wird unliebsame Erfahrungen machen. Der Markt und die Geschäftskultur in Polenist anders als in Deutschland. In Polen zählen gute Kontakte viel mehr als in Deutschland.

Wer erstmalig in Polen Geschäfte machen will, kennt meistens weder die Sprache noch die polnische Kultur. Er weiß nicht bei welchen Behörden er was anmelden muss und ist völlig auf die Hilfe eines Dolmetschers und Kenners der jeweilgen Stadt angewiesen.

Polen sind keine Perfektionisten und in Polen reicht es im alltäglichen Leben und auch im Geschäftsleben, wenn das Ergebnis – aus polnischer Sicht – in Ordnung ist; Abstriche nimmt man als gegeben hin und geht auch nicht davon aus, dass der deutsche Geschäftsmann eine „perfekte Erfüllung“ verlangt. Was für den deutschen Geschäftsmann ein Fixtermin ist, ist für den polnischen Geschäftspartner allenfalls eine ungefähre Zielvorgabe; auf ein paar Tage früher oder später kommt es ja nicht an; so sieht man dies in Polen.

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser !

Der erste Fehler passiert meistens schon bei der Auswahl des Dolmetschers. Diese Person ist äußerst wichtig. Kaum nachzuvollziehen ist, wenn z.B. in der eigenen Firma niemand existiert, der der polnischen Sprache mächtig ist, wenn man ernsthaft in Polen Geschäfte machen möchte. Man sollte auch ernsthaft in Erwägung ziehen selbst die Sprache zu lernen, auch wenn dies einen enormen Zeitaufwand erfordert. Der Verfasser weiß, wovon er spricht! Wer aber ohne die Sprache zu sprechen die Verhandlungen mit der Gegenseite führt ohne eigenen Dolmetscher, sondern allein über eine Kontaktperson der Gegenseite, macht schon den ersten Fehler, da er sich in die Abhängigkeit begibt. Man kann so keine”Zweitinformationen” einholen und sich über bestimmte Praktiken in Polen und z.B. über Verwaltungsvorgänge oder über die Rechtslage informieren. Alle wichtigen Informationen bekommt man faktisch von der Gegenseite.

Informationen über “Kreditwürdigkeit”  und die Firma / Rechtsform des Geschäftspartners

Es macht auf jeden Fall Sinn sich vor dem Vertragsschluss mit dem polnischen Geschäftspartner vorher über dessen Geschäft zu informieren. Ähnlich – wie in Deutschland – gibt es hier auch in Polen Anbieter, die wesentliche Daten von polnischen Firmen und auch u.U. Informationen über dessen Kreditwürigkeit anbieten. Dieser Bereich ist aber in Polen bei weitem nicht so ausgebaut, wie z.B. in Deutschland.

Was man aber selbst machen kann, ist dass man zunächst die Eintragungen im Gewerberegister (bei Einzelfirmen und bei BGB-Gesellschaften)  bzw. im Handelsregister – KRS – (z.B. für  die GmbH , OHG, AG etc) überprüft. Auch die Bestätigung der Eintragung beim Finanzamt (NIP) kann man sich vom Vertragspartner vorlegen lassen.

Wichtig sind auch vollständige Anschriften und Bezeichnungen der polnischen Firma und Kontoverbindungen. Es kommt immer wieder vor, dass der deutsche Vertragspartner gar nicht genau weiß, wie sein polnisches Gegenüber eigentlich genau heißt und welches hier die genaue Firmenbezeichung ist.

Achtung: Vorsicht – polnische Einzelfirma!

Bei Einzelfirmen in Polen ist immer der Inhaber der Firma der Vertragspartner und nicht die Firma selbst. Dies ist in Polen nicht anders als in Deutschland.

Für die polnische Einzelfirma gibt es keinen Rechtsformfortsatz. Man erkennt diese Einzelfirma häufig daran, dass eben hinter der Firmenbezeichnung keine weitere Abkürzung steht, wie s.c. oder sp.zo.o. .

Wenn dies der Fall ist, dass sollte man genau nachfragen, wer Inhaber der Einzelfirma ist. Aus der Gewerbeanmeldung bzw. dem Auszug aus dem Gewerberegister ergibt sich dies auch. Viele polnische Geschäftsleute wissen selbst nicht, dass es allein auf den Inhaber der Einzelfirma ankommt und schreiben meist auf ihren Briefkopf gar nicht oder nur verkürzt ihren Namen. Ein häufiger Fehler ist, dass Bezeichnungen, wie z.B. “Firma Handlowa” oder PHU oder FHU oder Ähnliches auf Körperschaften hindeuten. Dies ist falsch. Steht dort nur Firma Handlowa, so bedeutet dies nichts weiter als Handelsfirma dies ist in den meisten Fällen eine polnische Einzelfirma.

Wichtige Informationen können auch über Geschäftspartner eingeholt werden, wenn man diese kennt.  Wichtig sind hierbei vor allen Informationen von deutschen Geschäftspartnern. Man kann ja z.B. im ersten Gespräch den polnischen Geschäftspartner fragen, ob er bereits in Deutschland zu tun gehabt hat und dezent nach dem Projekt fragen. Erfahrungen mit deutschen Partnern sind auf jeden Fall ein Pluspunkt, da sich die polnischen Geschäftskultur in vielen Punkten von der deutschen unterscheidet. Bezeichnend ist, dass ein polnischer Unternehmer ein vermeintlich lohnendes Geschäft annimmt ohne das überhaupt klar ist, ob er dies überhaupt erfüllen kann. Viele polnische Geschäftsleute sehen dies aber nicht so „eng“; „es wird schon irgendwie gehen“.

außergerichtliche Forderungseinzug in Polen

Zu beachten ist, dass in Polen die Anwaltskosten in Polen im außergerichtlichem Bereich – auch, wenn sich die Gegenseite vor Beauftragung des Rechtsanwalts in Polen im Zahlungsverzug befunden hat – nicht als Schaden erstattungsfähig sind. Dies heißt, dass der deutsche Mandant beim Inkasso in Polen in jedem Fall seine Anwaltskosten in Polen selbst tragen muss ohne eine Chance darauf zu haben, dass die Gegenseite diese erstatten muss.

a. Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich in Polen

Für deutsche Mandanten ist es ein merkwürdiges Ergebnis, wenn die Gegenseite bei der Durchsetzung der Forderung in Polen trotz Zahlungsverzuges nicht die Rechtsanwaltsgebührendes Gläubigers erstatten muss.. Sie wissen häufig nicht, dass dies so ist und die polnischen Anwälteweisen darauf auch meist nicht hin, da dies in Polen selbstverständlich ist und keiner weiteren Ausführungen bedarf.

b. das Pauschalhonorar der Rechtsanwälte in Polen

Polnische Anwälte vereinbaren in Polen häufig ein Pauschalhonorar für den außergerichtlichen Bereich, meist auch für den gerichtlichen Bereich. Diese Honorare haben nichts mit dem deutschenRechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu tun und liegen gerade bei geringen Forderungen über den deutschen Gebührensätzen. Es sicher kein Geheimnis, dass gerade der polnische Anwalt, der nicht so viel mit deutsch-polnischen Fällen zu tun hat, dem deutschen Mandant etwas mehr in Rechnung stellen wird als den polnischen, da er einfach davon ausgeht, dass die Vermögens- und Einkommensverhältnisse in Deutschland viel besser als in Polen sind.

kein Schnäppchen beim Forderungseinzug in Polen

Gehen Sie nicht davon aus, dass man in Polen bei der Durchsetzung einer Forderung ein Schnäppchen machen kann. Die Rechtsanwälte in Polen jedenfalls sind nicht unbedingt billiger als in Deutschland. Gerade in Ballungszentren, wie Warschau oder Posen, sind teilweise mit höherenGebührensätzen als in Deutschland zu rechnen. Fälle, in Deutschland der Rechtsanwalt annimmt und nach dem RVG abrechnet, bei denen es um geringe Streitwerte, wie z.B. unter € 2.000,00 bis 3.000,00 geht, wird in Polen kein Anwalt so billig, wie in Deutschland abrechen, da sich dies wirtschaftlichnicht lohnt. Der Rechtsanwalt in Polen nimmt hier so viel, dass es sich für ihn lohnt ohne sich um irgendwelche Gebührenordnungen zu kümmern.

Dies ist eine Besonderheit beim Inkasso in Polen, die viele deutsche Mandanten nicht kennen, aber wissen sollten.

c. Stundensätze der polnischen Rechtsanwälte

Bei Wirtschaftssachen sind die Gebührensätze ähnlich. Hier wird in Polen von den Kanzleien auch sehr häufig ein Stundensatz vereinbart. Dieser Stundensatz liegt in Großstädten wenigstens bei € 150,00 netto (Stettin) und in Warschau mit Sicherheit weit darüber.

Allein dies ist schon ein Grund dafür eine deutsch-polnische Anwaltskanzlei zu beauftragen, da die dort tätigen deutschen Rechtsanwälte auf Unterschiede zum Forderungseinzug in Deutschland hinweisen können. Wir rechnen zum Teil nach dem RVG ab oder vereinbaren Pauschalhonorare. Eine Vereinbarung nach Stundensätzen ist auch möglich, wobei der Satz nicht unter € 150,00 liegt.

d. Vorschuss beim Forderungseinzug in Polen

Eine weitere Besonderheit beim Forderungseinzug in Polen ist der Vorschuss. Kein Anwalt in Polenwird ein Fall von einen neuen Mandanten – egal, ob Deutscher oder Polen – übernehmen, ohne einenVorschuss zu verlangen. Der Grund dafür ist die schlechte Zahlungsmoral in Polen. Vorschussforderungen sind in Polen normal, nicht nur bei den Anwälten. Die polnischen Mandantenwissen Bescheid und kommen schon bei der Beratung mit dem Geld in die Kanzlei (z.B. für die Beratung). Es ist üblich das z.B. für die anwaltliche Beratung das Geld direkt im Anschluss an die Beratung gezahlt wird. Würde sich der polnische Anwalt auf eine Überweisung im Anschluss einlassen, dann würde er wahrscheinlich in vielen Fällen vergeblich auf sein Geld warten. Dies sollte man auf jeden Fall vor der Beratung klären, um Missverständnisse zu vermeiden.

e. weiterer Verzugsschaden in Polen/ Zinsen in Polen

Auch wenn die Anwaltskosten in Polen im außergerichtlichen Bereich nicht erstattungsfähig sind, heißt dies nicht, dass in Polen gar kein Verzugsschaden erstattet wird. Zinsen werden in Polen schon erstattet.

Allerdings verweisen die gesetzlichen Vorschriften in Polen nicht auf die Zinsen der europäischen Zentralbank, wie bei den meisten Euro-Ländern. In Polen wird der aktuelle Zinssatz für Verzugszinsen vom Ministerium per Verordnung in bestimmten Intervallen herausgegeben. Derzeit beträgt derZinssatz bei Verzug in Polen 13 % pro Jahr.

Inkasso im gerichtlichen Bereich

In Polen können Forderungen – genau, wie in Deutschland – auch gerichtlich beigetrieben werden. Von der unterscheidet sich der Forderungseinzug in Polen nicht grundsätzlich vom deutschen Inkasso. Es gibt hier aber eine Reihe von Besonderheiten.

a. Anwaltskosten in Polen vor Gericht

Im gerichtlichem Bereich sind die Anwaltskosten  in Polen (Mindestgebühren) erstattungsfähig. Die Rechtsanwälte in Polen können bei den Gebühren im gerichtlichen Bereich – nach ihrem Ermessen – Gebühren zwischen dem Faktor 1 und 6 wählen. Schwierige Sachen in Polen rechen die polnischen Anwälte von daher mit dem Faktor 6 ab oder vereinbaren ein festes Honorar. Wenn man nun die Prozess in Polen gewinnt, dann ist die Gegenseite grundsätzlich verpflichtet die Prozesskosten zu tragen. Zu den Prozesskosten gehören auch die eigenen Anwaltskosten – wie in Deutschland. Die Gerichte in Polen entscheiden dann, wie hoch die Anwaltskosten festzusetzen sind. Dabei gehen die polnischen Gerichte immer nur von den Mindestgebühren aus (Faktor 1). Dies hat zur Konsequenz, dass dieGerichte immer nur einen Teil der Anwaltskosten auf die Gegenseite umlegen. Die Gerichte gehen einfach von den Mindestgebühren der polnischen Gebührenordnung aus und halten fast jede Angelegenheit für einfach, was eigentlich völlig widersprüchlich ist.

Konsequenz: Ein Teil der Anwaltskosten muss der deutsche Mandant häufig vor dem polnischen Gericht selbst tragen, selbst wenn er komplett gewinnt.

Die Gerichtskosten in Polen bestimmen sich – wie in Deutschland – nach dem Streitwert in der Sache. Mehr Informationen erhält man, wenn man auf den vorstehenden Link klickt.

b. Zahlungsbefehl in Polen/ Mahnverfahren

In Polen gibt es auch, wie in Deutschland ein Mahnverfahren. In Polen heißt dieses Verfahren aber Zahlungsbefehlsverfahren und nicht Mahnverfahren. Vom Ergebnis ist das Verfahren aber ähnlich aufgebaut und dient dazu schnell und billig Forderungen durchzusetzen. Die Zahlungsbefehle werden in Polen relativ schnell zugestellt. Das Verfahren kann mittlerweile auch elektronisch eingeleitet werden. Man unterscheidet zwei Verfahrensformen, die sich vor allem von der Art der „Beweisführung“ unterscheiden.

Genau genommen gibt es das

  • Postępowanie nakazowe (Zahlungsbefehlsverfahren- Art. 484 – Art. 497 KPC) und das
  • Postępowanie upominawcze (Mahnverfahren- Art. 499 KPC)

c. Klage vor dem polnischen Gericht

Der Zivilprozess in Polen ist – vor allem in Wirtschaftssachen – recht kompliziert. Formale Fehler können in Polen – noch eher als in Deutschland – dazu führen, dass eine Klage schon bei Einreichung vom Gericht zurückgewiesen wird. Die Prozesskosten sind in Polen ungefähr mit denen in Deutschland vergleichbar. Ein kleiner Überblick zum polnischen Zivilprozessrecht findet man ebenfalls auf dieser Internetseite.

In Polen oder in Deutschland vor Gericht klagen?

Man kann nicht pauschal sagen, wo man besser klagt. Ob eine Klage in Polen vor den polnischen Gerichten sinnvoller ist als eine Klage in Deutschland hängt von vielen Kriterien und natürlich vom konkreten Fall ab. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Klage in Polen formell etwas schwieriger und aufwendiger ist; auch gibt es in Polen vor Gericht häufig nicht nur einen oder zwei Termine zur mündlichen Verhandlung, sondern meist mehrere Verhandlungstermine.

Überblick: Klage in Deutschland oder in Polen vor Gericht

Vorteile bei einer Klage in Polen

  • man ist dichter dran am Schuldner und kann die Vollstreckung bereits durch entsprechende Anträge vorbereiten
  • weniger materielle Fehler durch das Gericht, wenn polnisches Recht Anwendung findet
  • Fehlerpotential geringer in Bezug auf Problempunkte, wie Bezeichnung der Parteien etc
  • Urteil muss nicht in Polen anerkannt werden
  • schnellere Zustellung der Klage als bei Auslandzustellung
  • keine Übersetzungskosten für Klage (aber für deutsche Anlagen/ Unterlagen)
  • Rechtsanwalt der klagt, betreibt auch später die Vollstreckung

 Nachteile einer Klage in Polen:

  • formelle Hürden für eine Klage sind höher
  • mehr Gerichtstermine als in Deutschland
  • nur ein Teil der Anwaltsgebühren sind erstattungsfähig

Vorteile einer Klage in Deutschland:

  • meistens schnelles Versäumnisurteil, da polnischer Schuldner sich am Prozess aus Kostengründen nicht beteiligt
  • geringere Gegenwehr des polnischen Schuldners, da dieser meist die Anwaltskosten in Deutschland nicht aufbringen möchte (siehe Mentalität)
  • mehr Rechtssicherheit in Deutschland als in Polen
  • Erstattungsfähigkeit der gesamten Anwaltskosten und Gerichtskosten (wenn Rechtsanwalt nach dem RVG abrechnet)
  • weniger Gerichtstermine
  • formelle Hürden sind geringer (der Klage müssen praktisch keine Anlagen beigefügt werden, was in Polen undenkbar wäre)

Nachteile einer Klage in Deutschland:

  • Übersetzungskosten für die Klage (Gegner kann Zustellung der Klage verhindern, wenn diese nicht in Polnisch zugestellt wird)
  • Zustellung der Schriftstücke (Klage/ Urteil) nach Polen dauert
  • Anerkennung des Urteils in Polen / Vollstreckungsklausel
  • Vollstreckung muss in Polen betrieben werden

Zu beachten ist, dass auch bei einer Klage in Deutschland man darüber nachdenken sollte, aber man nicht eine deutsch-polnische Anwaltskanzlei mit der Klage betraut, da dies eben keine Standardklage ist und häufig Fehler bei der Bezeichnung der Parteien oder bei rechtlichen Fragen (anzuwendende Recht / internationale Zuständigkeit des Gerichtes ; „Stichwort Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB“) gemacht werden. Diese Fehler kann man später – bei der Vollstreckung in Polen – kaum noch korrigieren.

Vollstreckung in Polen

Die Zwangsvollstreckung in Polen läuft etwas anders ab als die Vollstreckung von Forderungen in Deutschland.

a. polnischer Titel/ Urteil

Aus einen polnischen Titel (Urteil) kann man in Polen unproblematisch die Zwangsvollstreckung in Polen betreiben. Wichtig ist hier, dass das Zwangsvollstreckungswesen privatisiert ist (außer bei staatlichen Forderungen).

b. deutscher Titel/ Urteil

Für deutsche Titel muss man in Polen vor der Zwangsvollstreckung zunächst eineVollstreckungsklausel beantragen. Danach kann auch aus einem deutschen Urteil in Polen die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Eine Ausnahme gilt, wenn man ein EU-Titel hat.

Weitere Informationen zur Vollstreckung in Polen erhalten Sie auch auf der Seite Zwangsvollstreckung in Polen.

Anwalt Polen – RA A. Martin – Kanzlei Stettin

FAQ – häufige Fragen

Nachfolgend finden Sie häufige Fragen zum Thema Forderungseinzug in Polen.

Ob man in Deutschland oder in Polen klagt, hängt immer vom Einzelfall ab. Es kann oft durchaus sinnvoll sein in Deutschland zu klagen, da oft polnische Schuldner sich im deutschen Prozess nicht melden und glauben, dass sich die Sache in Deutschland mit der Zeit erledigt. Wenn man dann einen deutschen Titel / Urteil hat, kann man daraus in Polen die Zwangsvollstreckung betreiben.

Es macht keinen Sinn 3 oder 4 mal außergerichtlich zu mahnen. Oft liegt die nicht vorgenommene Zahlung auch nicht daran, dass der Schuldner das deutsche Mahnschreiben nicht versteht, sondern es fehlt einfach die Zahlungsbereitschaft oder die Zahlungsmöglichkeit. Es ist besser dann zu klagen und keine wertvolle Zeit zu verschwenden.