– das polnische Recht –
Rechtsanwalt Andreas Martin –
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polnisches Recht – Wirtschaftsrecht
Das polnische Wirtschaftsrecht ist ebenso umfassend, wie das deutsche Wirtschaftsrecht. Allerdings ist die Gesetzgebung nicht über so viele Bücher (Gesetzestexte) – zumindest gilt dies für das polnische Gesellschaftsrecht – verteilt, sondern geordneter zusammengefasst.
So gibt es für die GmbH in Polen kein gesondertes Gesetzbuch. Im polnischen HGG sind auch die polnische OHG und die polnische Aktiengesellschaft geregelt.
Das polnische HGG – also das polnische Gesellschaftsrecht wurde Anfang 2009 geändert. Bei der GmbH-Gründung in Polen ist nun zu beachten, dass das Mindeststammkapital in Polen nur noch PLN 5.000,00 beträgt.
polnisches Recht – polnisches Arbeitsrecht
Das polnische Arbeitsrecht ist ebenfalls wichtig für die Betreuung von wirtschaftsrechtlichen Mandaten in Polen. Zum deutschen Arbeitsrecht gibt es hier einige wesentliche Unterschiede zum deutschen Arbeitsrecht. Gerade Firmen, die in Polen sich niedergelassen haben, benötigen hier schon am Anfang wichtige Informationen.
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