Anwalt A. Martin - Rechtsanwalt in Polen
  • Home
  • RechtsgebieteRechtsgebiete – polnischem Recht
    • Wirtschaftrecht
      • Rechtsformen
      • GmbH-Recht
        • GmbH – Gründung
      • Zweigniederlassung
      • Vertretung
      • Einzelfirma
      • Vertragsrecht
      • Transportrecht
    • Grundstücksrecht
      • Immobilien
      • Nutzungsrechte
      • Grundbuch
    • Verkehrsrecht
      • Verkehrsunfall
        • Verhalten am Unfallort
        • Kfz-Versicherung
        • Akteneinsicht
        • Schmerzensgeld
      • Führerschein
      • Bußgeld
      • MPU
      • Strassenverkehr
    • Zivilrecht
      • Kaufvertragsrecht
      • Inkasso
      • Zwangsvollstreckung
      • Zivilprozessrecht
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
      • Scheidung
    • Erbrecht
    • Strafrecht
      • Strafgesetzbuch
    • Baurecht
    • Steuerrecht
  • StandorteStandorte der Kanzlei A. Martin
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
    • Kanzlei Berlin
    • Kanzlei Blankensee
  • zur Person
  • Blog
  • Kontakt
    • Stettin
    • Marzahn
    • Blankensee
  • ImpressumImpressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Arbeitserlaubnis fuer polnische Arbeitnehmer in Deutschland?

16. Februar 2010/9 Kommentare/in Allgemein, Allgemeines, Anwalt Polen, Anwälte Polen, News/von ramartin

Aktualisierung:

Polnische Arbeitnehmer können mittlerweile (ab 1. Mai 2011) ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland als Arbeitnehmer tätig werden.  Nach § 2 Abs. 1 Nr.1, 2. Alt FreizügigG/EU dürfen polnische Staatsbürger zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten und arbeiten.  Ein weiterer Aufenthaltstitel oder eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich.

Achtung: Für polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, gilt auch das deutsche Arbeitsrecht und damit auch sämtliche tarifvertragliche oder gesetzliche Mindestlöhne.

Die Umgehung dieser Vorschriften (Mindestlohn) über Scheinarbeitsverhältnisse ist rechtlich nicht unproblematisch und kann zu erheblichen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen/ Strafen führen.

 

Nachfolgend finden Sie die Rechtslage vor dem 1. Mai 2011

Arbeitserlaubnis für polnische Arbeitnehmer in Deutschland?

Fakt ist, dass viele polnische Arbeiter seit Jahren in Deutschland arbeiten. Wie ist dies möglich?   Vor allem auf dem Bau, in der Pflege und auf Werften. Brauchen diese eine Arbeitserlaubnis oder nicht? All dies ist häufig unklar. Im Internet „schwirren“ die unterschiedlichsten Rechtsauffassungen dazu herum.

Grundsatz: Arbeitserlaubnis für polnische Arbeitnehmer in Deutschland

Grundsätzlich müssen polnische Arbeitnehmer aufgrund der 2+3+2 Regelung eine Arbeitserlaubnis, wenn diese eine Arbeit in Deutschland als Arbeitnehmer aufnehmen wollen. Die 2+3+2 Regelung besagt, dass Polen für einen Übergangszeitraum von maximal 7 Jahren ab dem Beitritt Polens zur EU eine Arbeit in Deutschland nur aufnehmen können, wenn sie eine Arbeitserlaubnis hierfür haben. Diese Regelung betrifft ausdrücklich die Tätigkeit als Arbeitnehmer. Deutschland hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht und damit bis zum 30. April 2011 festgeschrieben, dass polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, eine Arbeitserlaubnis brauchen.

Ab dem 1. Mai 2011 ist dann die Arbeit für Arbeitnehmer aus Polen in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis möglich. – Sehen Sie hierzu auch meinen Beitrag „Wie kann am ab dem 1. Mai 2011 in Deutschland polnische Arbeitnehmer beschäftigen.“ Es wird davon ausgegangen, dass dann viele Arbeitnehmer, die jetzt in England oder in anderen EU-Ländern arbeiten, dann in Deutschland auf den Arbeitsmarkt kommen werden. Allerdings plant der Bundesregierung nun die Einführung von Mindestlöhnen – vor allem in der Zeitarbeiterbranche. Dies wird sicherlich den Zustrom dämpfen, denn gerade in der Zeitarbeit/ Arbeitnehmerüberlassung standen schon viele deutsche und polnische „Überlassungsfirmen“ in den Startlöchern.

Scheinselbstständigkeit/ Selbstständigkeit

Eine häufig in der Praxis genutzte Möglichkeit ist die Gründung einer Firma in Deutschland. Die Tätigkeit als Arbeitnehmer ist nur mit einer Arbeitserlaubnis für Polen in Deutschland gestatttet. Dies gilt aber nicht für die reine Selbstständigkeit. Der Selbstständige ist kein Arbeitnehmer! Er muss aber auch tatsächlich selbstständig sein und nicht nur zum Schein!

Aber auch hier gibt es vieles zu beachten (Übergangsfristen für Baubranche, Reinigungsbranche und Innenarchitekten).

Auf die richtige Vertragsgestaltung kommt es an!

Fakt ist auch, dass viele der „Selbstständigen“ eigentlich „Scheinselbständige“ sind und von daher doch eine Arbeitserlaubnis bräuchten.

Auf folgende Kriterien wird dabei häufig geachtet:

  • organisatorische Eingliederung in einen Betrieb
  • persönliche Abhängigkeit
  • überwiegende Tätigkeit für einen Auftraggeber
  • Arbeit mit Werkzeug/Betriebsmittel des Auftraggebers
  • kein Entscheidungsspielraum
  • keine Abnahme und umgrenzter Aufgabenbereich (im Bau)
  • kein selbstständiges Auftreten gegenüber Dritten

Durch eine richtige Vertragsgestaltung und Organisation ist es möglich, dass polnische Bürger hier in Deutschland als Selbstständige arbeiten. Aus meiner Erfahrung als deutsch-polnischer Anwalt in der Praxis muss sich sagen, dass aber wenigstens in 80 % der Fälle keine richtige Selbstständigkeit vorliegt und auch hier bereits schon die einfachsten Grundlagen nicht beachtet wurden. Es drohen hier empfindliche Strafen!

Zur einer Rechtsberatung kann man als nur raten, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte!

Anwalt Polen – Rechtsanwalt Polen – A. Martin

Schlagworte: 1. Mai 2011, Arbeiter Polen in Deutschland, Arbeitserlaubnis für polnische Arbeitnehmer in Deutschland?, Arbeitserlaubnis Polen, Arbeitserlaubnis polnische Arbeiter, polnische Arbeitnehmer, Scheinselbständigkeit Polen, Übergangsfristen polnische Arbeitnehmer
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Tumblr
  • Teilen auf Vk
  • Teilen auf Reddit
  • Per E-Mail teilen
https://www.rechtsanwalt-polen.de/wp-content/uploads/2024/09/logo-anwalt-polen.webp 0 0 ramartin https://www.rechtsanwalt-polen.de/wp-content/uploads/2024/09/logo-anwalt-polen.webp ramartin2010-02-16 08:10:322017-09-28 13:05:02Arbeitserlaubnis fuer polnische Arbeitnehmer in Deutschland?
Das könnte Dich auch interessieren
Wie kann man ab 1. Mai 2011 polnische Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen?
9 Kommentare
  1. Fatmir Ala
    Fatmir Ala sagte:
    12. August 2020 um 09:25

    Guten tag
    Ich möchte gerne wissen ob man mit polnischem arbeitsvisum in Deutschland arbeiten kann als Bürger aus dem balkan somit kein polnischer Staatsbürger danke für die Antwort
    Denn ich habe ein jobangebot in Deutschland

    Antworten
    • admin
      admin sagte:
      18. August 2020 um 05:53

      Guten Tag, lassen Sie sich am besten direkt vor Ort von einem Rechtsanwalt beraten.

      Antworten
  2. Maliqi
    Maliqi sagte:
    4. Dezember 2020 um 18:50

    Guten tag
    Ich möchte gerne wissen ob man mit polnischem Aufenthaltstietel in Deutschland arbeiten kann als Bürger aus dem balkan somit kein polnischer Staatsbürger danke für die Antwort
    Denn ich habe ein jobangebot in Deutschland

    Antworten
    • admin
      admin sagte:
      2. Januar 2021 um 16:46

      Guten Tag, lassen Sie sich am besten vor Ort von einen Anwalt beraten.

      Antworten
  3. Ostynski
    Ostynski sagte:
    29. Dezember 2020 um 20:09

    Muss polnische mensch angemeldet im deutschland sein feste. Wohnsitz wann er wird im deutschland arbeiten

    Antworten
    • admin
      admin sagte:
      2. Januar 2021 um 16:47

      Die Anmeldung in Deutschland ist meiner Ansicht nach nicht Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme in Deutschland (siehe Grenzgänger).

      Antworten

Trackbacks & Pingbacks

  1. Ist ein Arbeitsverhältnis nichtig bei fehlender Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers (Ausländerbeschäftigung)? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog sagt:
    1. Dezember 2010 um 09:06 Uhr

    […] der Praxis kommt es häufig vor, dass ausländische Arbeitnehmer – z.B. Arbeitnehmer aus Polen – ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Wenn nun der Arbeitgeber mit dem […]

    Antworten
  2. Polen am Bau ohne Arbeitsgenehmigung – wie geht das? - Rechtsanwalt Polen Blog sagt:
    22. September 2010 um 10:02 Uhr

    […] als Arbeitnehmer arbeiten möchten. Ich verweise diesbezüglich auf meinen Artikel “Arbeitserlaubnis für polnische Arbeitnehmer“. Dort sind die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Arbeitnehmer in Deutschland […]

    Antworten
  3. fehlende Arbeitserlaubnis – Kündigung möglich? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog sagt:
    20. September 2010 um 13:35 Uhr

    […] Dies gilt auch noch größtenteils für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten. So können Polen als Arbeitnehmer in Deutschland immer noch nicht ohne Arbeitserlaubnis als Arbeitnehmer (nicht als Selbstständige) tätig sein (2+3+2 Regelung). Erst im nächsten Jahr […]

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Search Search

Neueste Beiträge

  • Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen
  • Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks- und Wirtschaftsrecht jetzt ändert
  • Urteil aus Polen zum Fahren unter Einfluss von Cannabis
  • Cannabisverbot in Polen – Vorsicht beim Grenzübertritt!
  • Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen
Beliebt
  • polnischer Führerschein verloren
    Führerschein in Polen – Fahrerlaubnis verloren- was...9. November 2010 - 10:37
  • Arbeitserlaubnis fuer polnische Arbeitnehmer in Deutsch...16. Februar 2010 - 08:10
  • Beschäftigung von Ukrainern in Deutschland
    Beschäftigung von Ukrainern in Deutschland über eine polnische...5. Dezember 2018 - 11:04
Kürzlich
  • Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen
    Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen12. April 2026 - 09:45
  • Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks- und Wirtschaftsrecht jetzt ändert
    Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks-...8. Juli 2025 - 10:01
  • Entscheidung in Polen
    Urteil aus Polen zum Fahren unter Einfluss von Cannabis11. Januar 2025 - 11:15
Kommentare
  • ramartinGuten Tag, lassen Sie sich am besten von einen Anwalt vor...11. Oktober 2025 - 16:27 von ramartin
  • ramartinSo würde ich es nicht sehen. Unterschiede gibt es, wobei...11. Oktober 2025 - 16:26 von ramartin
  • AleksandraLeider sind es keine Stereotypen. Im Großen und Ganzen...8. Oktober 2025 - 13:14 von Aleksandra
Schlagworte
Anwalt Anwalt Polen Deutschland Gericht GmbH Handelsregister Klage Kosten KRS Notar Polen polnische Firma polnisches Recht Rechtsanwalt Rechtsanwalt in Polen Rechtsanwalt Polen Spzoo Unfall Unfall Polen Urteil

Kanzlei Polen

ADRESSE in Polen :
u. Grodzka 20/6
PL-70-560 Stettin (Szczecin)

TELEFON DE: 039744 879790
TELEFON PL: +48 91 885 80 14

wichtige Seiten

  1. GmbH-Gründung in Polen
  2. Gründung einer Einzelfirma in Polen
  3. Zwangsvollstreckung in Polen
  4. Inkasso in Polen
  5. Immobilienerwerb in in Polen

 

Kanzlei Deutschland

ADRESSE in Deutschland :
Dorfstr. 91
DE 17322 Blankensee

TELEFON DE: 039744 879790
Telefax DE: 039744 879799

Meta

  • Anmelden
  • Eintrags-Feed
  • Kommentar-Feed
  • WordPress.org
© Copyright - Anwalt A. Martin - Rechtsanwalt in Polen - Enfold WordPress Theme by Kriesi
Link to: Anwälte in Polen – was ist zu beachten? – Kostenerstattung Link to: Anwälte in Polen – was ist zu beachten? – Kostenerstattung Anwälte in Polen – was ist zu beachten? – Kostenerstattung Link to: Inkasso in Polen – Forderungseinzug – welche Fehler werden hier gemacht? Link to: Inkasso in Polen – Forderungseinzug – welche Fehler werden hier gemacht? Inkasso in Polen – Forderungseinzug – welche Fehler werden hier...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen