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Anwälte in Polen – was ist zu beachten? – Kostenerstattung

11. Januar 2010/0 Kommentare/in Allgemein, Anwalt Polen, Anwälte Polen, Kostenerstattung Polen, News/von ramartin

Anwälte in Polen – was ist zu beachten?

Wer mit polnischen Geschäftspartnern zu tun hat, wird auf langer Sicht nicht an der Beauftragung eines Rechtsanwalt in Polen vorbeikommen. Die Frage ist nun, was ist dabei zu beachten?

keine Kostenerstattung im außergerichtlichen Bereich

Wer einen Rechtsanwalt in Polen beauftragt, sollte beachten, dass es in Polen grundsätzlich keine Kostenerstattung im außergerichtlichen Bereich gibt. Faktisch heißt dies, dass es z.B. beim Verkehrsunfall in Polen keine Kostenerstattung gibt, egal, ob die Gegenseite den Unfall verschuldet hat oder nicht. Genauso ist es bei Abmahnungen, bei denen in Deutschland der zu Recht Abgemahnte die Kosten tragen muss (Wettbewerbsrecht); auch hier gibt es keine Kostenerstattung durch die Gegenseite. Dies gilt auch dann, wenn sich z.B. die Gegenseite vor der Beauftragung des polnischen Rechtsanwalts im Zahlungsverzug befindet.

Anwalt A. Martin – Stettin – Berlin

Schlagworte: Anwalt Polen, Anwälte in Polen - was ist zu beachten?, Außergerichtlicher Kostenerstattungsanspruch, Gericht, Klage, Kostenerstattung in Polen, Schadenersatz, Unfall Polen, Verzug Polen, Wettbewerbsrecht Polen
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