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Wirtschaftsreformen 2025 in Polen

Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks- und Wirtschaftsrecht jetzt ändert

Die polnische Regierung hat im Frühjahr 2025 mehrere Reformvorhaben auf den Weg gebracht, die sowohl das Immobilienrecht als auch das Gesellschaftsrecht betreffen. Diese Änderungen zielen darauf ab, Verfahren zu vereinfachen, das Investitionsklima zu stärken und mehr digitale Prozesse zu etablieren. Für Unternehmer und Investoren, die in Polen tätig sind oder dort Vermögen halten, ergeben sich dadurch neue Chancen, aber auch einige Fallstricke.

Nießbrauch und Grundstückserwerb: Schritt zur Eigentumsquote

Ein Kernthema im Immobilienrecht ist der bislang stark verbreitete Nießbrauch (polnisch: użytkowanie wieczyste), der oft für kommunale oder staatliche Grundstücke eingeräumt wurde. Künftig soll dieses Modell zurückgedrängt werden. Der Gesetzgeber plant, eine Marktwert-Berechnung verpflichtend zu machen, die sich an europäischen Beihilfevorschriften orientiert. Nießbrauchberechtigte sollen damit stärker motiviert werden, das Grundstückseigentum zu erwerben.

Für deutsche Investoren und Unternehmen, die in Polen tätig sind, bedeutet das vor allem, dass man bei Bestandsliegenschaften jetzt genau prüfen muss, welche Kosten bei einer möglichen Eigentumsübernahme entstehen und ob sich der Erwerb langfristig lohnt.

Hinweis

Beim Grundstückserwerb in Polen lauern immer noch viele Fallstricke für den deutschen Käufer. Lassen Sie sich vor dem Kauf einer polnischen Immobilie unbedingt anwaltlich beraten!

Erbrecht: Digitalisierung und Vereinfachung

Daneben sollen erbrechtliche Verfahren künftig wesentlich schlanker werden. Die polnische Regierung plant, dass notarielle Testamente und Erbscheinsanträge vollständig digital eingereicht werden können. Gerichte sollen dann nur noch einmalig entscheiden, was die Verfahrensdauer verkürzt.

Das kann besonders für grenzüberschreitende Nachlassverfahren wichtig sein. Deutsche Erben, die Vermögen in Polen geltend machen, profitieren dann von einer schnelleren Abwicklung, allerdings müssen sie sich frühzeitig mit den neuen elektronischen Anforderungen vertraut machen.

Handelsrecht: Änderungen im KSH, DLT-Register und Holdingrecht

Ein besonders dynamisches Feld ist derzeit das polnische Gesellschaftsrecht. Der Entwurf zur Novellierung des Kodeks spółek handlowych (KSH) bringt unter anderem:

  • Lockerung von Vorstandsausschlüssen: Wer bisher wegen bestimmter Straftaten für Geschäftsführungsämter gesperrt war, kann künftig durch gerichtliche Entscheidung eine Verkürzung der Sperrfrist erreichen.

  • „Settlement“-Regelungen: Gesellschaften erhalten die Möglichkeit, bestimmte wirtschaftsstrafrechtliche Konflikte im Einvernehmen („konsensual“) mit Behörden zu regeln, ohne ein förmliches Gerichtsverfahren.

  • Digitale Aktienregister: Einführung von DLT-Technologien (Distributed Ledger) für das Aktienregister. Das stärkt die Transparenz und vereinfacht die Übertragung von Anteilen.

  • Neues Holdingrecht: Die Reform definiert erstmals klar, wie sich Unternehmensgruppen (Holdings) rechtlich organisieren können. Damit sollen Konzerninterne Weisungen und Kontrollmechanismen besser geregelt werden.

Diese Themen betreffen vor allem Kapitalgesellschaften in Polen – von der Spółka z o.o. bis zur modernen PSA (Prosta Spółka Akcyjna).

Hinweis

Auch bei der Gründung einer polnischen Firma bzw. GmbH (Spzoo) sollte man zunächst eine Beratung beim Anwalt und beim Steuerberater wahrnehmen.

Fazit: Jetzt Handlungsbedarf prüfen

Unternehmen und Investoren sollten prüfen, ob sie von den Änderungen betroffen sind – sei es bei bestehenden Nießbrauchrechten, bevorstehenden Nachlassfragen oder der Strukturierung polnischer Tochtergesellschaften. Auch wer bereits über eine polnische Spółka z o.o. oder PSA verfügt, sollte sich mit den neuen Pflichten, insbesondere beim Holdingrecht und digitalen Aktienregister, vertraut machen.

—

Ich bin seit 2005 als Rechtsanwalt in Stettin (Polen) tätig und vertrete dort regelmäßig deutsche Mandanten in allen Fragen des polnischen Immobilien- und Wirtschaftsrechts.

Kontakt und Rechtsberatung zur Kanzlei in Stettin

anwaltliche Beratung und Vertretung bei rechtlichen Problemen in Polen

Für weitere Informationen zum obigen Thema können Sie uns gern kontaktieren.

Rechtsanwalt Martin ist seit dem Jahr 2005 in Stettin (Polen) als erster ausländischer Rechtsanwalt zugelassen (Nummer 0001 in der Anwaltslisten der Anwaltskammer Stettin). In der Kanzlei in Stettin arbeitet Anwalt Martin zusammen mit 3 polnischen Rechtsanwälten (Adwokaci).

Wir beraten Sie gern zum polnischen Recht sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache.

Rechtsanwalt Andreas Martin   – Anwalt in Polen (Stettin)

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  • ramartinSo würde ich es nicht sehen. Unterschiede gibt es, wobei...11. Oktober 2025 - 16:26 von ramartin
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