Auf dieser Seite erhalten Sie kurze Informationen zum polnischem Familienrecht. Bitte beachten Sie, dass wir bei Scheidung in Deutschland (z.B. bei einer Scheidung in Berlin) Mandanten vertreten auch nach dem polnischem Scheidungsrecht. In der Kanzlei in Stettin beraten und vertreten wir auch deutsche Mandanten vor den polnischen Familiengerichten, vor allem bei Scheidungen und in Unterhaltssachen, vor allem in Stettin (vor den Stettiner Familiengerichten).
Rechtsanwalt Andreas Martin – Kanzlei in Stettin/ Polen
Kanzlei Stettin
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Thema – polnisches Familienrecht
das polnische Familienrecht
polnische Ehe
gemeinsame Haftung der Eheleute für Schulden
das Güterrecht in Polen
Gütergemeinschaft in Polen
vertragliches Güterrecht in Polen
Trennung in Polen
Familienrecht in Polen
Das polnischeFamilienrecht ist fast ausschließlich im Familien- und Vormundschaftsgesetzbuchvom 25.02.1964 geregelt. Es finden sich auch sehr wichtige Regelungen in der Verfassung in Polen. Darüber hinaus gibt es auch noch das Gesetz zum Personenstandsbücherrecht, das Informationen über den Aufbau der Standesämter und über die Führung der Personenstandsbücher in Polen regelt. Weiter gibt es noch diverse internationale Verträge im Bereich des Familienrechts. Wichtige Regelungen diesbezüglich sind die Eheverordnung II und das UN- Abkommen über die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
polnische Ehe
Für die Eheschließung muss man in Polen wenigstens 18 Jahre sein und beide müssen gleichzeitig anwesend sein vor dem Standesamt. Weiter ist in Polen auch die Eheschließung vor einem Geistlichen möglich und zulässig. Die Rechte und Pflichten der Ehegatten ergeben sich aus der Verfassung und aus dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch.
Diese Rechten und Pflichten in der Ehe in Polen sind folgende:
- Pflicht zur Lebensgemeinschaft
- Hilfeleistung
- Treue
- Mitwirkung am Wohle der gemeinsamen begründeten Familie
gemeinsame Haftung der Eheleute für Schulden
Ähnlich wie in Deutschland, haften die Ehegatten gemeinsam den Gläubigerngesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten, die von einem Ehegatten eingegangen wurden, innerhalb der Grenzen, der Geschäfte, die zur angemessenen Deckung des Familienbedarfesnotwendig sind.
Das Güterrecht in Polen
Anders als Deutschland, ist der gesetzliche Fall des Güterstandes in Polen, die so genannteGütergemeinschaft. Geregelt ist dies im Artikel 31 des VFGB. Die Gütergemeinschaft umfasst alle während der Ehe erworbenen Gegenstände durch einen Ehegatten. Es entsteht gemeinschaftliches Vermögen.
Gütergemeinschaft Polen:
Das gemeinschaftliche Vermögen kann sich aus folgenden Einkommensquellen zusammensetzen:
gemeinsames Verögen der polnischen Gütergemeinschaft
- Arbeitslohn
- Einkommen aus anderer erwerbsmäßiger Tätigkeit
- Einkommen aus gemeinschaftlichen Vermögen
- Einkommen aus dem persönlichen Vermögen jedes Ehegatten
- und aus den offenen und arbeitsrechtlichen Pensionsfond
Daneben besteht auch noch das so genannte persönliche Vermögen der Eheleute, zudem die Gegenstände gehören, die von der gesetzlichen Gütergemeinschaft nicht umfasst werden.
Zum persönlichen Vermögen in der polnischen Gütergemeinschaft gehören demnach nach Artikel 33:
- Vermögensgegenstände, die vor der Entstehung der Gütergemeinschaft erworben worden sind
- Vermögensgegenstände, die durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung erworben worden sind
- Vermögensrechte aus Gesamtzugewinn
- Vermögensgegenstände, die ausschließlich den persönlichen Bedürfnissen eines Ehegatten dienen
- unveräußerliche Rechte, die nur einer Person zustehen können
- Urheberrechte
- Vermögen als Entschädigung für Körperverletzung
vertragliche Güterrecht in Polen
In Polen ist es ebenfalls, wie in Deutschland, zulässig, dass sowohl vor der Ehe, als auch während der Ehe, Eheverträge geschlossen werden können. Neben der Gütergemeinschaft sieht daspolnische Recht 4 weitere Arten ehelicher Güterverträge vor, die allesamt der notariellen Beurkundung bedürfen:
- die erweiterte Gütergemeinschaft
- die eingeschränkte Gütergemeinschaft
- die Gütertrennung
- die Zugewinngemeinschaft
Trennung in Polen
In Polen kann jeder Ehegatte aus wichtigen Gründen die Anordnung der Vermögenstrennungverlangen. Das anfängliche Datum der Vermögenstrennung legt das Gericht in seiner Entscheidung fest.
Die Vermögenstrennung kann auch kraft Gesetzes entstehen, zum Beispiel in folgenden Fällen:
- im Falle der Entmündigung eines Ehegatten
- im Falle der Insolvenz eines Ehegatten
- im Falle der Trennung eines Ehegatten
Hallo,Ich hätte da mal eine Frage.
Ich bin seit 3 Jahren mit einer Polnischen Frau verheiratet.
Sie ist auch nach wie vor Polnische Staatsbürgerin.
Sei ca.2Jahren wir sie von mehreren Familienmitgliedern verbal bedrängt,
einen Kredit zu bezahlen ,den der Vater vor Jahren aufgenommen hatte,
Und der mittlerweile über eine Inkassoagentur eingetrieben werden soll.
Die Familie behauptet das meine Frau für den Kredit mitbezahlen muss,da Polnisches Recht gälte.
Und nicht deutsches.
Kann meine Frau für diesen Kredit haftbar gemacht werden oder nicht?
Sie können gern telefonisch einen Termin vereinbaren. Eine Beratung über das Board biete ich nicht an.
Hallo,
ich wollte fragen ob Sie auch mit Ehefähigkeitszeignissen bzw. Bescheinigungen über die Ehefähigkeit vor einer Eheschließung in Dänemark helfen können. Weil wir eine Bescheinigung über den Ehestatus vor unserer Trauung in Dänemark benötigen um diese Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen. Das Konsulat in Deutschland hilft nicht bzw. Will uns keine ausstellen.
Sonst würden wir gerne uns mit Ihnen in Kontakt treten.
Liebe Grüße
Guten Tag, ich beschäftige mich mit derartigen Fällen nicht.