Anwalt A. Martin - Rechtsanwalt in Polen
  • Home
  • RechtsgebieteRechtsgebiete – polnischem Recht
    • Wirtschaftrecht
      • Rechtsformen
      • GmbH-Recht
        • GmbH – Gründung
      • Zweigniederlassung
      • Vertretung
      • Einzelfirma
      • Vertragsrecht
      • Transportrecht
    • Grundstücksrecht
      • Immobilien
      • Nutzungsrechte
      • Grundbuch
    • Verkehrsrecht
      • Verkehrsunfall
        • Verhalten am Unfallort
        • Kfz-Versicherung
        • Akteneinsicht
        • Schmerzensgeld
      • Führerschein
      • Bußgeld
      • MPU
      • Strassenverkehr
    • Zivilrecht
      • Kaufvertragsrecht
      • Inkasso
      • Zwangsvollstreckung
      • Zivilprozessrecht
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
      • Scheidung
    • Erbrecht
    • Strafrecht
      • Strafgesetzbuch
    • Baurecht
    • Steuerrecht
  • StandorteStandorte der Kanzlei A. Martin
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
    • Kanzlei Berlin
    • Kanzlei Blankensee
  • zur Person
  • Blog
  • Kontakt
    • Stettin
    • Marzahn
    • Blankensee
  • ImpressumImpressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Erbschaftsausschlagung in Polen für minderjährige Kinder

Ausschlagung einer Erbschaft in Polen bei minderjährigen Kindern – Änderungen im Erbrecht

Ab dem 15. November 2023 ist die Ausschlagung einer Erbschaft in Polen bei minderjährigen Kindern einfacher geworden. Der polnische Gesetzgeber hat beschlossen, den Bedürfnissen der Eltern entgegenzukommen, die eine Erbschaft im Namen eines Minderjährigen ausschlagen wollen. Infolge der Änderung von Artikel 101 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzbuches ist es nicht mehr erforderlich, eine Genehmigung des Gerichts einzuholen, um eine Erbschaft im Namen eines Minderjährigen auszuschlagen, sofern streng definierte Voraussetzungen erfüllt sind.

Table of Contents

  • Genehmigung des polnischen Gerichts erforderlich?
  • fehlenden Zustimmung der Eltern
    • zeitlicher Anwendungsbereich der Regelung
    • ungeklärte rechtliche Probleme
    • gesetzliche Regelung des Art. 101 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzbuches
    • In Deutschland gibt es keine polnischen Notare!
    • Beratung und ggs. Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Polen ist sinnvoll
    • Kontakt und Rechtsberatung zur Kanzlei in Stettin
    • Kanzlei in Stettin

Genehmigung des polnischen Gerichts erforderlich?

Gemäß Artikel 101 § 4 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzbuches ist ab dem 15. November 2023 die Genehmigung des Gerichts nicht erforderlich, wenn:

  • ein Minderjähriger infolge einer früheren Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Elternteil Erbe geworden ist,
  • die Erbschaft im Namen eines Minderjährigen von einem Elternteil mit Zustimmung des anderen oder von Eltern, die gemeinsam die elterliche Gewalt ausüben, ausgeschlagen wird,
  • sowie bei Ausschlagung der Erbschaft durch andere Abkömmlinge der Eltern des Kindes (z. B. die Geschwister des Kindes).
Update: 4. April 2020

Bei Erbschaftsausschlagungen in Polen sollte man sich von einem polnischen Anwalt beraten lassen und zwar so rechtzeitig, dass man dann noch Zeit hat die entsprechenden Maßnahmen vorzunehmen.

fehlenden Zustimmung der Eltern

Liegt keine Zustimmung der Eltern vor oder sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine gerichtliche Genehmigung eingeholt und eine entsprechende Erklärung vor einem Notar oder Gericht abgegeben werden.

zeitlicher Anwendungsbereich der Regelung

Für Erbschaften, die vor dem 15. November 2023 eröffnet wurden und für die die Frist zur Abgabe einer Erklärung über die Ausschlagung oder Annahme der Erbschaft noch nicht abgelaufen ist, gilt das neue Gesetz.

ungeklärte rechtliche Probleme

Ausschlagung einer Erbschaft in Polen

In der Praxis wirft die neue Bestimmung eine Reihe von Zweifeln auf, insbesondere bei den Notaren.

Es ist unklar, wie die Zustimmung des anderen Elternteils zur Ausschlagung einer Erbschaft im Namen eines Minderjährigen zu definieren ist – reicht es aus, in einer notariellen Urkunde zu vermerken, dass eine solche Zustimmung erteilt wurde, oder muss diese Zustimmung schriftlich erteilt werden.

Viele Notare weigern sich aus diesen Gründen, eine notarielle Urkunde zu errichten. In einem solchen Fall kann die Weigerung, eine notarielle Urkunde zu errichten, auf der Grundlage von Artikel 82 des polnischen Notargesetzes angefochten werden. Aufgrund der Notwendigkeit, die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft einzuhalten, erscheint eine solche Beschwerde jedoch sinnlos.

gesetzliche Regelung des Art. 101 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzbuches

Art.  101.        
§  1. Die Eltern sind verpflichtet, das Vermögen des Kindes, das unter ihrer elterlichen Sorge steht, mit erforderlicher Sorgfalt zu verwalten.
§  2. Die von den Eltern ausgeübte Verwaltung umfasst weder den Verdienst des Kindes noch die ihm zur freien Verfügung überlassenen Gegenstände.
§  3. Die Eltern können nicht ohne eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts oder, in den in Art. 6401des Gesetzes vom 17. November 1964 genannten Fällen – Zivilprozessordnung (GBl. Dz. U. von 2023 Pos. 1550, 1429, 1606, 1615, 1667 und 1860), des Nachlassgerichts Tätigkeiten verrichten, die den Bereich einer gewöhnlichen Verwaltung überschreiten oder Einwilligung in die Durchführung solcher Tätigkeiten durch das Kind erteilen.
§  4. Wenn das Kind infolge einer vorangehenden Erbschaftsausschlagung durch den Elternteil zum Erben berufen wurde, erfordert die Tätigkeit der Erbschaftsausschlagung im Namen des Kindes durch den Elternteil, dem in diesem Bereich die elterliche Sorge zusteht, wenn sie mit Einwilligung des zweiten Elternteils stattfindet, dem in diesem Bereich auch die Elternsorge zusteht, oder wenn sie gemeinsam vorgenommen wird, keine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, oder, in den Fällen aus Art. 6401 des Gesetzes vom 17. November 1964 – Zivilprozessordnung, des Nachlassgerichts – wenn das Erbe von anderen Verwandten der Eltern dieses Kindes in absteigender Linie (Deszendenten) ausgeschlagen wird. Bei fehlender Einigung der Eltern findet die Bestimmung aus § 3 Anwendung.

In Deutschland gibt es keine polnischen Notare!

Erstaunlicherweise glauben viele deutsche und auch polnische Mandanten, dass es in Deutschland polnische Notare gibt. Diese Fehlvorstellung hält sich seit Jahren hartnäckig. Wahrscheinlich auch deshalb, da es ja auch polnische Anwälte in Deutschland gibt, welche hier tätig sind. Dies ist aber etwas anderes. Ein polnischer Notar übernimmt hoheitliche Aufgaben für den polnischen Staat. Dies ist ein erheblicher Unterschied zum Anwalt, der zwar auch Organ der Rechtspflege ist, aber nicht der verlängerte Arm des Staates.

Hinweis

Wer also in Deutschland nach einem polnischen Notar sucht, wird keinen finden.

Beratung und ggs. Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Polen ist sinnvoll

Die obigen rechtlichen Probleme in Polen über entsprechende Vollmachten beim deutsche Notar abzuwickeln ist schwierig und sehr aufwendig und kostet natürlich auch Zeit. Von Deutschland aus ist dies ohne anwaltliche Hilfe in Polen kaum möglich.

Zumindest ist hier anwaltliche Beratung dringend erforderlich.

Kontakt und Rechtsberatung zur Kanzlei in Stettin

anwaltliche Beratung und Vertretung bei rechtlichen Problemen in Polen

Für weitere Informationen zum obigen Thema können Sie uns gern kontaktieren.

Rechtsanwalt Martin ist seit dem Jahr 2005 in Stettin (Polen) als erster ausländischer Rechtsanwalt zugelassen (Nummer 0001 in der Anwaltslisten der Anwaltskammer Stettin). In der Kanzlei in Stettin arbeitet Anwalt Martin zusammen mit 3 polnischen Rechtsanwälten (Adwokaci).

Wir beraten Sie gern zum polnischen Recht sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache.

Rechtsanwalt Andreas Martin   – Anwalt in Polen (Stettin)

Rechtsanwaltskanzlei A. Martin in Stettin

anwaltskanzlei polen

Kanzlei in Stettin

Anwalt Andreas Martin

ADRESSE in Polen :
u. Grodzka 20/6
PL-70-560 Stettin (Szczecin)
Tel: +48 91 885 80 14 (PL)
Tel: +49 39744 879790 (DE)

Search Search

Neueste Beiträge

  • Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen
  • Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks- und Wirtschaftsrecht jetzt ändert
  • Urteil aus Polen zum Fahren unter Einfluss von Cannabis
  • Cannabisverbot in Polen – Vorsicht beim Grenzübertritt!
  • Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen
Beliebt
  • polnischer Führerschein verloren
    Führerschein in Polen – Fahrerlaubnis verloren- was...9. November 2010 - 10:37
  • Arbeitserlaubnis fuer polnische Arbeitnehmer in Deutsch...16. Februar 2010 - 08:10
  • Beschäftigung von Ukrainern in Deutschland
    Beschäftigung von Ukrainern in Deutschland über eine polnische...5. Dezember 2018 - 11:04
Kürzlich
  • Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen
    Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen12. April 2026 - 09:45
  • Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks- und Wirtschaftsrecht jetzt ändert
    Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks-...8. Juli 2025 - 10:01
  • Entscheidung in Polen
    Urteil aus Polen zum Fahren unter Einfluss von Cannabis11. Januar 2025 - 11:15
Kommentare
  • ramartinGuten Tag, lassen Sie sich am besten von einen Anwalt vor...11. Oktober 2025 - 16:27 von ramartin
  • ramartinSo würde ich es nicht sehen. Unterschiede gibt es, wobei...11. Oktober 2025 - 16:26 von ramartin
  • AleksandraLeider sind es keine Stereotypen. Im Großen und Ganzen...8. Oktober 2025 - 13:14 von Aleksandra
Schlagworte
Anwalt Anwalt Polen Deutschland Gericht GmbH Handelsregister Klage Kosten KRS Notar Polen polnische Firma polnisches Recht Rechtsanwalt Rechtsanwalt in Polen Rechtsanwalt Polen Spzoo Unfall Unfall Polen Urteil

Kanzlei Polen

ADRESSE in Polen :
u. Grodzka 20/6
PL-70-560 Stettin (Szczecin)

TELEFON DE: 039744 879790
TELEFON PL: +48 91 885 80 14

wichtige Seiten

  1. GmbH-Gründung in Polen
  2. Gründung einer Einzelfirma in Polen
  3. Zwangsvollstreckung in Polen
  4. Inkasso in Polen
  5. Immobilienerwerb in in Polen

 

Kanzlei Deutschland

ADRESSE in Deutschland :
Dorfstr. 91
DE 17322 Blankensee

TELEFON DE: 039744 879790
Telefax DE: 039744 879799

Meta

  • Anmelden
  • Eintrags-Feed
  • Kommentar-Feed
  • WordPress.org
© Copyright - Anwalt A. Martin - Rechtsanwalt in Polen - Enfold WordPress Theme by Kriesi
Link to: Abschleppkosten und Anwaltskosten beim Unfall in Polen sind erstattungsfähig Link to: Abschleppkosten und Anwaltskosten beim Unfall in Polen sind erstattungsfähig Abschleppkosten und Anwaltskosten beim Unfall in Polen sind erstattungsfäh...Abschleppkosten und Anwaltskosten beim Unfall in Polen sind erstattungsfähigRechtsanwalt Andreas Martin Link to: Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen Link to: Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen Erstattung der Mehrwertsteuer aus PolenMehrwertsteuerrückerstattung in Polen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen