Anwalt A. Martin - Rechtsanwalt in Polen
  • Home
  • RechtsgebieteRechtsgebiete – polnischem Recht
    • Wirtschaftrecht
      • Rechtsformen
      • GmbH-Recht
        • GmbH – Gründung
      • Zweigniederlassung
      • Vertretung
      • Einzelfirma
      • Vertragsrecht
      • Transportrecht
    • Grundstücksrecht
      • Immobilien
      • Nutzungsrechte
      • Grundbuch
    • Verkehrsrecht
      • Verkehrsunfall
        • Verhalten am Unfallort
        • Kfz-Versicherung
        • Akteneinsicht
        • Schmerzensgeld
      • Führerschein
      • Bußgeld
      • MPU
      • Strassenverkehr
    • Zivilrecht
      • Kaufvertragsrecht
      • Inkasso
      • Zwangsvollstreckung
      • Zivilprozessrecht
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
      • Scheidung
    • Erbrecht
    • Strafrecht
      • Strafgesetzbuch
    • Baurecht
    • Steuerrecht
  • StandorteStandorte der Kanzlei A. Martin
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
    • Kanzlei Berlin
    • Kanzlei Blankensee
  • zur Person
  • Blog
  • Kontakt
    • Stettin
    • Marzahn
    • Blankensee
  • ImpressumImpressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Grundbuch in Polen

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt in Polen / Stettin

polnische Grundbuch

Klicke hier, um Ihren eigenen Text einzufügen

Das Grundbuch in Polen (księga wieczysta)  hat eine ähnliche Bedeutung, wie in Deutschland.

Wer in Polen eine Immobilie kaufen möchte, sollte zwingend vor dem Kauf des Grundstücks in Polen das Grundbuch einsehen lassen. Dies ist unumgänglich. Der deutsche Käufer sollte sich nicht darauf verlassen, dass der Makler oder der Verkäufer das Grundbuch eingesehen haben, da diese ein eigenes Interesse am Abschluss des Grundstückskaufvertrages haben und Probleme verschweigen oder herunterspielen können. Häufig kennen diese auch nicht die Sondervorschriften über den Kauf von Grundstücken in Polen (Landwirtschaft), die immer noch zu beachten sind.

Was ist das polnische Grundbuch?

Was sind die Rechtsgrundlagen?

das Grundbuch in Polen

Das polnische Grundbuch (rejestr ksiąg wieczystych) ist ein öffentliches Register, das den rechtlichen Status von Immobilien darstellt. Es erlaubt man zu bestimmen, wer Anspruch auf die Immobilie hat und welche Rechte man hat. Die Einrichtung von Grundbuchregistern ist der Familie der kontinentalen Rechtssysteme gemeinsam, obwohl die Struktur des Grundbuches von Land zu Land sehr unterschiedlich ist. Wie sieht das Grundbuch in Polen aus?

Rechtsgrundlagen des polnischen Grundbuchs

Das Grundbuch in Polen ist – wie in Deutschland – ein öffentliches Register, welches den rechtlichen Bestand / Belastungen von Grundstücken darstellt. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz über Grundbücher und Hypotheken vom 6. Juli 1982 (ustawa z 6 lipca 1982 o księgach wieczystych i hipotece). Weitere Regelungen finden sich auch im polnischem Zivilverfahrensrecht (KPC) und zwar in den Artikeln 626 KPC (Kodeksu postępowania cywilnego).

rechtliche Grundsätze des polnischen Grundbuchs

Folgende rechtlichen Grundsätze gelten hier:

  • Grundsatz der Öffentlichkeit (jawność)
  • Grundsatz der Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit (domniemanie zgodności ze stanem prawnym)
  • Gewährleistung des öffentlichen Glaubens an die Richtigkeit des Grundbuchs (rękojmia wiary publicznej ksiąg wieczystych)
  • Vorrang der Eintragung (pierwszeństwo praw wpisanych)

Bedeutung des Grundbuches für deutsche Geschäftsleute / Privatpersonen

Vor den Kauf einer Immobilie in Polen ist die Einsicht des polnischen Grundbuches des jeweiligen Grundstückes unumgänglich, vor allem um die Eigentumsfrage zu klären oder zu schauen, ob das Grundstück belastet ist. Gerade Eintragungen von dinglichen Rechten (Nießbrauch etc) sind hier für den Kauf von wesentlicher Bedeutung. Vor Ausländer – z.B. deutsche Geschäftsleute oder Privatpersonen ist ebenfalls wichtig, ob es sich bei der polnischen Immobilie um Bauland handelt oder ggfs. um landwirtschaftlich Flächen für deren Erwerb u. U. eine Genehmigung erforderlich ist.

Abteilungen des Grundbuches

Das polnische Grundbuch hat 4 Abteilungen:

  • Abteilung I (Bezeichnungen und Beschränkungen):
    • I-O: Bezeichnung des Grundstücks (Oznaczenie nieruchomości”)
    • I-Sp: Beschränkungen des Eigentums (Spis praw związanych z własnością)
  • Abteilung II: Bezeichnung des Eigentümers oder des (dauerhaften) Nutzungsberechtigten (oznaczenie właściciela lub użytkownika wieczystego)
  • Abteilung III: Beschränkungen / Belastungen des dinglichen Rechts (ograniczone prawa rzeczowe)
  • Abteilung IV: Belastungen, wie Hypotheken etc

 elektronischer Zugang zu den Grundbüchern

Seit dem Jahr 2003 wird in Polen der Zugang übers Internet zu den Grundbüchern ausgebaut. Viele Auskünfte – Auszug aus dem Grundbuch (Elektroniczne Księgi Wieczyste) – können mittlerweile auch per Internet eingeholt werden. Dazu ist es meist erforderlich, dass man die Grundstücksnummer kennt.

elektronisches Grundbuch in Polen

elektronisches Grundbuch in Polen

Grundbuchauszug als polnischem Grundbuch

Wir holen für unsere Mandanten Auszüge aus dem polnischen Grundbüchern ein. Dies macht vor allem Sinn, wenn der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Polen beabsichtigt ist. Ohne die Kenntnis und das Verständnis vom Grundstücksinhalt.

Rechtsanwalt Polen – Andreas Martin

Top Seiten

  1. Gründung einer GmbH in Polen
  2. Gründung einer Einzelfirma in Polen
  3. Zwangsvollstreckung in Polen
  4. Inkasso in Polen
  5. Verkehrsunfall in Polen
  6. Immobilienerwerb/ Grundstückskauf in Polen
  7. polnisches Erbrecht
  8. polnisches Familienrecht
Search Search

Neueste Beiträge

  • Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen
  • Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks- und Wirtschaftsrecht jetzt ändert
  • Urteil aus Polen zum Fahren unter Einfluss von Cannabis
  • Cannabisverbot in Polen – Vorsicht beim Grenzübertritt!
  • Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen
Beliebt
  • polnischer Führerschein verloren
    Führerschein in Polen – Fahrerlaubnis verloren- was...9. November 2010 - 10:37
  • Arbeitserlaubnis fuer polnische Arbeitnehmer in Deutsch...16. Februar 2010 - 08:10
  • Beschäftigung von Ukrainern in Deutschland
    Beschäftigung von Ukrainern in Deutschland über eine polnische...5. Dezember 2018 - 11:04
Kürzlich
  • Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen
    Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen12. April 2026 - 09:45
  • Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks- und Wirtschaftsrecht jetzt ändert
    Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks-...8. Juli 2025 - 10:01
  • Entscheidung in Polen
    Urteil aus Polen zum Fahren unter Einfluss von Cannabis11. Januar 2025 - 11:15
Kommentare
  • ramartinGuten Tag, lassen Sie sich am besten von einen Anwalt vor...11. Oktober 2025 - 16:27 von ramartin
  • ramartinSo würde ich es nicht sehen. Unterschiede gibt es, wobei...11. Oktober 2025 - 16:26 von ramartin
  • AleksandraLeider sind es keine Stereotypen. Im Großen und Ganzen...8. Oktober 2025 - 13:14 von Aleksandra
Schlagworte
Anwalt Anwalt Polen Deutschland Gericht GmbH Handelsregister Klage Kosten KRS Notar Polen polnische Firma polnisches Recht Rechtsanwalt Rechtsanwalt in Polen Rechtsanwalt Polen Spzoo Unfall Unfall Polen Urteil

Kanzlei Polen

ADRESSE in Polen :
u. Grodzka 20/6
PL-70-560 Stettin (Szczecin)

TELEFON DE: 039744 879790
TELEFON PL: +48 91 885 80 14

wichtige Seiten

  1. GmbH-Gründung in Polen
  2. Gründung einer Einzelfirma in Polen
  3. Zwangsvollstreckung in Polen
  4. Inkasso in Polen
  5. Immobilienerwerb in in Polen

 

Kanzlei Deutschland

ADRESSE in Deutschland :
Dorfstr. 91
DE 17322 Blankensee

TELEFON DE: 039744 879790
Telefax DE: 039744 879799

Meta

  • Anmelden
  • Eintrags-Feed
  • Kommentar-Feed
  • WordPress.org
© Copyright - Anwalt A. Martin - Rechtsanwalt in Polen - Enfold WordPress Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen