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Vorsteuer aus Polen – Erstattung bei Käufen

Erstattung der Mehrwertsteuer aus Polen

Wer in Polen als deutscher Geschäftsmann einkauft, zahlt die Ware mit der polnischen Mehrwertsteuer (VAT). Auf der polnischen Rechnung ist die Mehrwertsteuer dann ausgewiesen. Die VAT beträgt in Polen bei den meisten Gütern 23 %. Eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer in Polen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie man die Vorsteuerbeträge zurückerhält, soll hier kurz aufgezeigt werden.

Voraussetzungen für die Rückerstattung der polnischen Mehrwertsteuer

Für die Rückforderung der polnischen Mehrwertsteuer müssen zwei grundlegende Bedingungen erfüllt sein:

Die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen sind:

  1. Das deutsche Unternehmen muss in Deutschland zur Umsatzsteuer registriert sein.
  2.  Im Zeitraum, der den Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung umfasst, darf kein Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Polen stattgefunden haben, es sei denn:
    – Das Reverse-Charge-Verfahren wurde für entgeltliche Warenlieferungen in Polen angewandt.
    – Das Reverse-Charge-Verfahren wurde für entgeltliche Dienstleistungserbringungen in Polen angewandt.
    – Es handelt sich um Exporte aus Polen.
    – Es handelt sich um innergemeinschaftliche Warenlieferungen aus Polen, wobei das interne Verbringen von eigenen Waren die Teilnahme am Verfahren ausschließt.
  3. Der Erstattungsbetrag muss in polnischen Zloty (PLN) angegeben werden, auch wenn der polnische Mehrwertsteuersatz auf der Rechnung in einer Fremdwährung ausgewiesen ist.
  4. Für die Berücksichtigung der Mehrwertsteuerrechnungen im polnischen Verfahren ist das Ausstellungsdatum der Rechnungen maßgeblich, nicht der Zeitpunkt ihrer Zustellung oder Bezahlung.
Achtung:

Für die VAT-Rückerstattung aus Polen müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Hilfe über polnisches Steuerbüro

Den Rückerstattungsantrag sollte man über ein deutsprachiges polnisches Steuerbüro stellen (wir machen dies nicht).

Man muss nämlich berücksichtigen, dass die Kommunikation mit den polnischen Steuerbehörden im Rahmen des Verfahrens zur Mehrwertsteuerrückerstattung ausschließlich in polnischer Sprache erfolgt. Aufgrund der straffen Fristen für die Einreichung von Berichtigungen der Anträge – initial ein Monat und für nachfolgende Korrekturen sieben Tage – ist es ratsam, für eine Betreuung des Prozesses durch Personen mit Polnischkenntnissen zu sorgen. Ein deutsch-polnisches Steuerbüro bietet sich von daher an.

Antragsfrist beachten!

Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung müssen bis spätestens 30. September des auf den Kauf folgenden Jahres bei der zuständigen polnischen Steuerbehörde eingereicht werden. Es handelt sich hierbei um eine feste Frist, nach deren Ablauf keine Rückerstattungsanträge mehr angenommen werden.

Hinweis

Die Frist für den Antrag muss unbedingt eingehalten werden.

Kontakt und Rechtsberatung zur Kanzlei in Stettin

anwaltliche Beratung und Vertretung bei rechtlichen Problemen in Polen

Für weitere Informationen zum obigen Thema können Sie uns gern kontaktieren.

Rechtsanwalt Martin ist seit dem Jahr 2005 in Stettin (Polen) als erster ausländischer Rechtsanwalt zugelassen (Nummer 0001 in der Anwaltslisten der Anwaltskammer Stettin). In der Kanzlei in Stettin arbeitet Anwalt Martin zusammen mit 3 polnischen Rechtsanwälten (Adwokaci).

Wir beraten Sie gern zum polnischen Recht sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache.

Rechtsanwalt Andreas Martin   – Anwalt in Polen (Stettin)

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