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Steuer in Polen - Rechtsanwalt

Ebenso wie in Deutschland, erfolgt in Polen eine Besteuerung (Steuern Polen) von natürlichen und juristischen Personen. Nachfolgend soll grundsätzlich auf folgende Steuern in Polen eingegangen werden:

Steuer in Polen - Rechtsanwalt

polnisches Steuerrecht

polnische Einkommenssteuer für natürliche Personen

Einkommenssteuer für juristische Personen in Polen

Umsatzsteuer in Polen

Rechtsgeschäftssteuer in Polen

 1. Einkommenssteuer für natürliche Personen in Polen

Im Gegensatz zu Deutschland existiert in Polen keine Gewerbesteuer. Diese wurde bereits im Jahr 1939 abgeschafft.

Auch eine Kirchensteuer gibt es in Polen nicht.

Geregelt ist die Einkommenssteuer im Einkommenssteuergesetz Polen. Anknüpfungspunkt für die unbeschränkte Steuerpflicht in Polen, ist der Wohnsitz. Es gibt in Polen gemäß Artikel 10 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes PL 9 verschiedene Einkommensarten. Dazu gehören die Einkünfte aus

  • nichtselbstständiger Tätigkeit
  • selbstständiger Tätigkeit
  • Wirtschaftsbetätigung
  • Spezialbereiche landwirtschaftlicher Produktion
  • Immobilienüberlassung
  • Vermietung
  • Kapitalvermögen und Vermögensrechte
  • Veräußerungsgeschäfte
  • Sonstige Quellen.

Die Besteuerung der natürlichen Personen in Polen erfolgt im Normalfall nach der Feststellung des Einkommens in Form eines Stufentarifes.

PIT für das Jahr 2008

  • sind bei der Bemessungsgrundlage von 0,00 pol. Zloty bis 3.088,68 pol. Zloty keine Einkommenssteuer zu zahlen. Der Steuersatz liegt bei 0.
  • für den Bereich von 3.088,68 pol. Zloty bis 44.490,00 pol. Zloty sind 19 % an Steuersatz zu zahlen
  • für den Bereich von 44.490,00 pol. Zloty bis 85.528,00 pol. Zloty fallen 30 % Steuersatz an
  • über 85.528,00 pol. Zloty sind 40 % an Steuersatz zu zahlen

PIT für das Jahr 2009:

bis rund  85.000,00 PLN beträgt die Besteuerung des Gewinns 18 %

darüber wird der Überschuss mit 32 % besteuert.

oder

der Steuerschuldner optiert zu einer Besteuerung mit 19 %

PIT für das Jahr 2010 bis 2019

sind bei der Bemessungsgrundlage von 0,00 PLN bis rund 3.000,00 PLN bis PLN 8.000 keine Einkommenssteuer zu zahlen. Der Steuersatz liegt bei 0.

bis rund 85.000,00 PLN beträgt die Besteuerung des Gewinns 18 %

darüber wird der Überschuss mit 32 % besteuert + ca. 15.000,00 PLN einmalige Steuerbelastung

oder

der Steuerschuldner optiert zu einer Besteuerung mit 19 % (bei selbständiger Geschäftstätigkeit)

2. Einkommenssteuer für juristische Personen – CIT-  (z. B. Körperschaften, wie polnische GmbH)

Die Einkommenssteuer für juristische Personen (z.B. polnische GmbH- Spzoo) ist im polnischen Körperschaftssteuergesetz geregelt, obwohl man in Polen diese Steuer nicht als Körperschaftssteuer bezeichnet.

Durchgesetzt hat sich die Kurzbezeichnung CIT (englisch Company Income Tax).

Das Gesetz unterscheidet hier zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht.

Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen alle Rechtsobjekte (juristische Personen), die ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung in Polen haben, z.B. die polnische GmbH/Spzoo.

Die beschränkt Steuerpflichtigen sind Steuersubjekte, die in Polen weder ihren Sitz noch den Ort der Geschäftsleitung haben und in Polen Einkünfte erwirtschaften.

CIT bis 2017 in Polen

Nach Artikel 19 Abs. 1 des Körperschaftssteuergesetzes PL unterliegt das zu versteuernde Einkommen unabhängig von seiner Verwendung, der Besteuerung mit einem Körperschaftssteuersatz von damals 19 %.

CIT 2017 und 2018 in Polen

Ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31.12.2018 konnte der so genannte kleine Steuerpflichtiger und der Steuerschuldner, der seine Geschäftstätigkeit aufnimmt, von einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 15% profitieren. Kleine Steuerpflichtiger ist ein Unternehmen, dessen Umsatzerlöse (einschließlich der geschuldeten Mehrwertsteuer) im vorangegangenen Steuerjahr 1 200.000,00 EUR nicht überschritten haben. Im Falle von Steuerpflichtigen, die ihr Geschäft eröffnen, gilt der ermäßigte CIT-Satz automatisch nur im ersten Jahr des Bestehens des Steuerpflichtigen (d.h. in dem Jahr, in dem er seine Tätigkeit aufgenommen hat).

CIT 2019 in Polen

Ab dem 1.1.2019 beträgt die CIT in Polen nur noch 9 %.

3. Die Umsatzsteuer (VAT) in Polen

Die Umsatzsteuer in Polen – auch VAT genannt – ist eine Verkehrssteuer. Geregelt ist die Umsatzsteuer im polnischen Umsatzsteuergesetz, welches mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union in Kraft getreten ist.

Die Gegenstände der Besteuerung nach dem polnischen Umsatzsteuergesetz PL (Artikel 5) sind:

  • die entgeltliche Warenlieferung und die entgeltliche Ausführung von Dienstleistungen im Inland,
  • die Ausfuhr von Waren,
  • die Einfuhr von Waren,
  • der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren im Inland gegen Entgelt,
  • die innergemeinschaftliche Lieferung von Waren.

Das polnische Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Befreiungen von der Umsatzsteuer vor (0 %, so genannter Nullsatz). Hierzu gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorschriften. Von der Umsatzsteuer befreit sind z. B. bestimmte Branchen, wie die staatliche Post, Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens und gewisse kulturelle Dienstleistungen. Darüber hinaus gibt es diverse Steuerbefreiungstatbestände.

Der normale Umsatzsteuersatz in Polen beträgt seit Jahr 2011 23 %. Im Jahr 2010 betrug die polnische VAT noch 22 %. Zum 1.01.2011 ist eine Erhöhung der polnischen Mehrwertsteuer von 1 % vorgenommen worden.

Daneben gibt es für bestimmte Lieferungen und Leistungen ermäßigte Steuersätze in Höhe von 3% bzw. 7%. Mit 3% Umsatzsteuer werden u. a. bestimmte landwirtschaftliche Produkte und auch Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft besteuert. Mit dem Steuersatz von 7% Umsatzsteuer werden z. B. im Bereich von Gesundheitsgütern, Baustoffen, Jagd- und Fischereigütern und Dienstleistungen in obigen Bereichen Besteuerungen vorgenommen.

4. Rechtsgeschäftssteuer in Polen- Zivilvertragssteuer

Die Rechtsgeschäftssteuer ist ebenso wie die Umsatzsteuer eine Verkehrssteuer. Die Rechtsgeschäftssteuer ist eine typische polnische Steuer. Geregelt ist diese im polnischen Rechtsgeschäftssteuergesetz. Die Rechtsgeschäftssteuer wurde im Jahr 2001 in Polen eingeführt. Sie wird auch als Zivilvertragssteuer bezeichnet.

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Rechtsgeschäftssteuer auf Verträge Anwendung findet, die eine Vermögensverlagerung als Vertragsgegenstand haben, sofern das Umsatzsteuergesetz nicht greift.

Die Rechtsgeschäftssteuer findet nur auf bestimmten Verträgen Anwendung. Zu diesen Verträgen gehören:

  • Kauf- und Tauschverträge von Gegenständen und Vermögensrechten
  • Darlehensverträge,
  • Gesellschaftsverträge,
  • Hypothekenbestellung,
  • Bestellung entgeltlichen Nießbrauchs,
  • Schenkungsverträge.

Die Rechtsgeschäftssteuer ist eine Pauschalsteuer, die entweder prozentual erhoben wird (im Normal 1% bis 2%) oder in bestimmten Fällen auch als feste Summe abgezogen wird. Wichtig ist aber, dass der Steuerpflichtige festlegen ist, die Steuer selbst zu berechnen und zu zahlen.

Bei Verkäufen von Immobilien beträgt der Steuersatz 2%. Zu beachten ist dabei, dass es auf den Marktwert der Immobilie ankommt und nicht auf den Verkaufspreis.

Die obigen Ausführungen stellen einen Überblick bezüglich der wichtigsten Steuern in der Republik Polen dar. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit nicht übernommen wird.

Anwalt A Martin – Rechtsanwalt Polen

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