Schlagwortarchiv für: Anwalt Polen

Forderungseinzug in Polen über deutsch-polnischen Rechtsanwalt?

Forderungseinzug in Polen über deutsch-polnischen Rechtsanwalt?

Es kommt immer häufiger vor, dass deutsche Firmen oder Geschäftsleute aus Deutschland in Polen investieren oder Handelsbeziehungen dort unterhalten oder sogar selbst eine GmbH in Polen (Spzoo) haben und vor Ort geschäftlich tätig sind. Eine logische Konsequenz aus den deutsch-polnischen Geschäftsbeziehungen ist, dass auch immer mehr Inkassosachen in Polen anfallen und deutsche Unternehmen gegen polnische Schuldner vorgehen.

Anwalt in Deutschland oder in Polen beauftragen?

Viele der Firmen haben in Deutschland Rechtsanwälte, die diese betreuen. Manchmal übernehme die Kollegen das Verfahren gegen polnische Firmen in Deutschland und verklagen diese. Dabei passieren ab und zu auch Fehler, wie z.B. die falsche Bezeichnung der Partei, da man die Rechtsformen in Polen nicht kennt. Auch kann man dann meistens – mangels Sprachkenntnisse – nicht überprüfen, ob die Firma in Polen immer noch existiert oder wie und ob diese im Handelsregister (KRS) oder im Gewerberegister in Polen eingetragen ist.  Gerade wenn es um viel Geld geht, sollte ein deutscher Anwalt mit Kanzlei in Polen beauftragt werden.

Anwalt Martin – Inkasso in Polen

Führerschein in Polen – Fahrerlaubnis verloren- was nun?

Führerschein in Polen – Fahrerlaubnis verloren- was nun?

polnischer Führerschein verloren

Verlust der polnischen Fahrerlaubnis

Viele Deutsche haben in den vergangenen Jahren einen Führerschein in Polen, meisten im Raum Stettin gemacht. Auch wenn der sog. „Führerscheintourismus“ mittlerweile aufgrund neuer Regelungen zusammengebrochen ist, gibt es noch immer zahlreiche Probleme mit den polnischen Führerscheinen.

Es kommt immer noch vor, dass Polizisten in Deutschland meinen, dass jeder polnische Führerschein einzuziehen sei und nicht gültig für das Fahren von Fahrzeugen in Deutschland sei. Manchmal meinen auch deutsche Führerscheinbehörden, dass der deutsche Inhaber in Deutschland einen MPU-Test (Idiotentest) machen muss, auch wenn der Führerschein schon einige Jahre alt und damit vor den Neuregelungen gemacht wurde.

Verlust des Führerscheines

Der Verlust des polnischen Führerscheines ist ein weiteres Problem, dass sich dann vor allen in Polen abspielt. Zum einen kann die deutsche Führerscheinbehörde hier nerfen und selbst Schreiben an die polnische Führerscheinstelle schicken. Ansonsten schreibt der deutsche Führerscheinbesitzer die polnische Behörde an, die – wenn er Glück hat, nicht reagiert, ansonsten reagiert und in vielen Fällen keinen neuen Führerschein ausstellt.

Anwalt in Polen einschalten

Es ist dringend anzuraten, bevor man die polnische Führerscheinbehörde anschreibt, einen Rechtsanwalt in Polen zu konsultieren, die dann die „Weichen für die Ausstellung des Führerscheines in Polen“ stellt. Ansonsten droht häufig der Verlust des polnisches Führerscheines.

Wir beraten deutsche Mandanten in unserer Kanzlei in Stettin diesbezüglich.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt in Polen – Kanzlei Stettin

Zwangsvollstreckung von geringen Geldforderungen in Polen.

Zwangsvollstreckung von geringen Geldforderungen in Polen.

Häufig ist es so, dass deutsche Gläubiger gegen polnische Staatsbürger oder Firmen eine Forderung haben. Da die Schuldner häufig gar nicht mehr in Deutschland wohnen/ ihren Sitz haben oder später nach Polen umziehen, wird der Prozess in Deutschland vor Gericht geführt. Gerade bei kleinen Forderungen bietet sich das Mahnverfahren an und später besteht die Möglichkeit eine Bescheinigung als EU-Titel zu beantragen.

Urteil/ Titel – und was nun?

Das Urteil ist schnell da, denn meistens ergeht ein Versäumnisurteil oder das Mahnverfahren wird bis zum Ende durchgeführt. Das Problem kommt später. Selbst wenn man einen vollstreckbaren Titel nebst EU-Titelbescheinigung hat, können selbst deutsche Anwaltskanzleien die Vollstreckung in Polen nicht durchführen. Dies scheitert zum einen an der Sprache und zum anderen am fehlenden Kanzleisitz in Polen und auch am Fehlen der entsprechenden Kenntnisse des polnischen Rechts.

polnischer Anwalt – Vollstreckung in Polen

An der Einschaltung eines Rechtsanwalts in Polen kommt man bei der Vollstreckung des Titels in Polen nicht vorbei. Trotz der Bescheinigung als EU-Vollstreckungstitel muss in Polen zunächst eine Vollstreckungsklausel beantragt werden.

Danach erfolgt die „richtige Zwangsvollstreckung“.

Wirtschaftlich sinnvoll- Vollstreckung in Polen?

Aufgrund der obigen Ausführungen ist klar, dass für die Vollstreckung in Polen ein gewisser Aufwand erforderlich ist. Wenn nun die Forderung nur einige Hundert Euro beträgt, macht eine Vollstreckung (und auch die Schaffung des Titels in Deutschland) keinen Sinn. Es wird sich kein Anwalt in Polen finden, der für ein paar Euro die Vollstreckung durchführt. Der polnische Rechtsanwalt nimmt für die Vollstreckung – egal, ob dies für den Mandanten wirtschaftlich ist – soviel Geld, dass sich der Fall für ihn lohnt. Dies sind mit Sicherheit auch einige Hundert Euro. Wirtschaftlich macht die Vollstreckung von daher keinen Sinn, denn selbst beim Erfolg der Zwangsvollstreckung werden die Anwaltskosten nur zu geringen Teil erstattet.

Man sollte sich von daher schon vorher überlegen, ob die ganze Angelegenheit überhaupt wirtschaftlich Sinn macht. Meiner Ansicht nach macht die Schaffung eines Titels in Deutschland keinen Sinn, wenn im Ausland zu vollstrecken ist und die Forderung weniger als € 2.500,00 bis € 3.000,00 beträgt.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Polen – Stettin

Unfall in Polen – was wird oft falsch gemacht?

Unfall in Polen

Kfz-Unfall in Polen

Verkehrsunfall in Polen – was wird oft falsch gemacht?

Wer einen Unfall in Polen hatte, weiß, dass dies kein Zuckerschlecken ist. Häufig ärgert man sich über gemachte Fehler, die man meist nicht mehr korrigieren kann.

Welche Fehler werden bei der Abwicklung eines polnischen Verkehrsunfalls gemacht?

1. Geldbuße vor Ort bezahlt/ kein Rechtsmittel eingelegt

Am einfachsten kann man den Schadenersatzprozess wegen eines Unfalls in Polen verlieren, wenn man vor Ort – also in Polen – die Geldbuße bezahlt. Wird die Geldbuße gezahlt, sieht man in Polen darin ein Schuldanerkenntnis. Man hat in der Regel keine Chance mehr die Prozess zu gewinnen. An diese Rechtsprechung müssten sich auch deutsche Gericht halten. Die einzige Chance besteht darin, dass man innerhalb von 7 Tagen in Polen gegen die Geldbuße klagt. Dies wird aber fast nie von deutschen Mandanten gemacht, da diese – entweder gar nicht – oder zu einem Anwalt in Deutschland gehen, der die Polnische Sprache nicht versteht und auch nicht weiß,dass man gegen die Geldbuße vorgehen muss. In Deutschland wäre dies kein Problem, aber beim Unfall in Polen gilt im Normalfall polnisches Recht, selbst, wenn man in Deutschland klagt.

2. keine Akteneinsicht in Polen genommen

Um die Erfolgsaussichten einer Klage in Deutschland klären zu können, sollte man in Polen Akteneinsicht beantragen. Dies ist bei der Polizei vor Ort zu machen. Die Akte wird nicht nach Deutschland übersandt, sondern ist auch vor Ort einzusehen. Gerade bei größeren Unfällen lohnt sich aber die Informationsquelle „Akteneinsicht“.

3. Rechtsanwalt einschalten

Dabei ist zu beachten, dass man letztendlich wahrscheinlich in den meisten Fällen nur über einen Rechtsanwalt in Polen die Akte einsehen kann. Ein Rechtsanwalt in Polen ist im Normalfall, zumindest bei schwierigen Unfällen im Polen, unumgänglich. Wichtig ist dabei aber, dass die eigenen Anwaltskosten in Polen außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind. Den Anwalt muss man von daher selbst bezahlen. Dies macht bei kleineren Schäden keinen Sinn.

4. polnisches Verkehrsunfallrecht

Weiter ist zu beachten, dass bei einem Verkehrsunfall in Polen mit einem polnischen Verkehrsteilnehmer automatisch polnisches Recht Anwendung findet. Obwohl man in Deutschland klagen kann, dies ist der Gerichtsstand des Versicherungsnehmers, muss das deutsche Gericht an polnisches Recht anwenden. Alternativ kann man auch direkt in Polen klagen.

5. Klage in Deutschland oder in Polen möglich

Bei schwierigen Sachen macht es meist eher Sinn im Polen zu klagen, da ansonsten das deutsche Gericht ein Gutachten zum polnischen Recht einholen muss, wenn es sich um schwierige Rechtsfragen handelt. Damit verzögert sich das Verfahren in Deutschland erheblich. Die Klage ist Polen hat aber noch einige Besonderheiten. Man muss hier immer abwägen, was sinnvoller ist.

6. Anwaltskosten außergerichtlich nicht erstattungsfähig

Ein anderer Punkt ist der, dass nach polnischem Recht es keine Kostenerstattung der Anwaltskosten gibt. Dies ist sehr wichtig. Der deutsche Mandant, der also einen Anwalt für die Abwicklung seines Verkehrsunfalls im außergerichtlichen Bereich, also vor dem Gerichtsverfahren, beauftragt, muss diesen komplett selbst bezahlen. Die Gegenseite muss die Anwaltskosten nicht erstatten!

Anwalt Polen – Rechtsanwalt Martin

Fachanwaelte in Polen?

Fachanwälte in Polen?

Deutsche Mandanten suchen manchmal in Polen den Spezialisten, am besten den Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet, z.B. für den Immobilienkauf in Polen. In Polen gibt es nichts Vergleichbares mit den deutschen Fachanwälten, was nicht heißt, dass polnische Anwälte schlechter sind als deutsche, sie sind nur nicht so starke spezialisiert.

Der Anwalt in Polen (Adwokat/ oder Radca Prawny) beschäftigt sich in der Regel mit unterschiedlichen Rechtsgebieten. Es ist in Polen völlig normal, dass ein Anwalt dort im polnischem Wirtschaftsrecht tätig ist und gleichzeitig auch familienrechtliche Fälle und Strafrechtsfälle bearbeitet.

Anwalt Polen – Rechtsanwalt A. Martin

Polen am Bau ohne Arbeitsgenehmigung – wie geht das?

 

Polen am Bau ohne Arbeitsgenehmigung – wie geht das?

Polnische Staatsbürger brauchen eine Arbeitsgenehmigung, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeiten möchten. Ich verweise diesbezüglich auf meinen Artikel „Arbeitserlaubnis für polnische Arbeitnehmer„. Dort sind die Voraussetzungen für die Tätigkeit als ausländischer/ polnischer Arbeitnehmer in Deutschland beschrieben und wie es tatsächlich in der Praxis abläuft.

Wie kann es denn sein, dass viele polnische Staatsbürger im Baubereich tätig sind und in Deutschland auf Baustellen arbeiten?

Die meisten der Bauarbeiter aus Polen haben keine Arbeitserlaubnis. Das Beantragen der Arbeitserlaubnis fordert einen hohen Aufwand. Darüber hinaus besteht nur ein bestimmtes Kontingent an Genehmigungen zur Verfügung (Beantragung über Warschau). Auch ist es so, dass es kaum Sinn macht Polen legal mit einer Arbeitserlaubnis in Deutschland auf dem Bau zu beschäftigen, da hier der Mindestlohn Bau (Mindestlohn TV Bau) zu zahlen ist. Der Mindestlohn – Tarifvertrag- Bau gilt auch für polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind. Dabei ist es unerheblich, ob diese für eine deutsche oder polnische Firma in Deutschland arbeiten.

Da die Polen auch noch unterzubringen sind, zahlt man faktisch für polnische Arbeitnehmer mehr als für deutsche, wenn man denn tatsächlich den Tariflohn nach dem BRTV-Bau (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe) zahlt.

Scheinfirmen – die Lösung auf dem Bau?

Viele polnische Bauarbeiten „lösen“ das Problem mit der Arbeitserlaubnis so, dass in Deutschland – oder besser noch in Polen – eine Einzelfirma gegründet wird. Dann wird ein Auftrag von einer deutschen Firma an die polnische Einzelfirma vergeben. Der Inhaber der Einzelfirma ist kein Arbeitnehmer, zumindest nicht auf dem Papier. Diese „Lösung“ hat aber einen Harken.

Auch der Inhaber eine Firma kann ein Arbeitnehmer sein, wenn er faktisch, wie ein Arbeitnehmer arbeitet. Dies ist dann der Fall, wenn überwiegend für einen Auftraggeber gearbeitet wird, wenn keine Abnahme stattfindet und stattdessen der polnische Bauarbeiter gegen Stundenlohn arbeitet. Entscheidend ist die persönliche Abhängigkeit vom deutschen „Auftraggeber“.

Kurz gesagt, der „Selbstständige“, der nur auf dem Papier selbstständig ist und rein faktisch, wie ein Arbeitnehmer arbeitet, ist kein Selbstständiger, sondern rein rechtlich ein Arbeitnehmer, der -im Fall der polnische Bauarbeiter – eine Arbeitsgenehmigung braucht.

Viele deutsche Bauunternehmer glauben, dass sie die Probleme dadurch umgehen, dass sie einfach in Polen eine GmbH gründen und dann die polnischen Arbeitnehmer hier beschäftigen können. So einfach ist dies aber nicht.

Faktisch heißt dies, dass eine Vielzahl von polnischen Bauarbeitern eigentlich eine Arbeitserlaubnis bräuchten, aber nicht haben. Auch wenn nur ein Bruchteil der „Schwarzarbeiter“ vom BGS entdeckt werden, besteht doch ein erhebliches finanzielles Risiko für den Auftraggeber. Dies sollte man nicht unterschätzen.

Update: Die obigen Ausführungen gelten nicht mehr, da die Übergangsregelungen für polnische Arbeitnehmer für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland nicht mehr gelten. In der Vergangenheit (aber auch dies ist schon einige Jahre her) brauchten die polnischen Arbeitnehmer hierfür eine Arbeitsgenehmigung.  Dies ist nun nicht mehr so. Polnische Arbeitnehmer – auch auf den Bau – können heutzutage unproblematisch arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung.

Update (2021):

Die obigen Probleme stellen sich derzeit (2021) mit urkrainischen Arbeitern. Diese können nicht einfach so in Deutschland arbeiten und brauchen – auch auf dem Bau – ein Visa. Dies gilt auch dann, wenn diese in Polen arbeiten dürfen. Die Gründung einer polnischen Firma hilft hier nicht ohne weiteres.

 

Rechtsanwalt Polen

Vorsicht bei Geldbuße in Polen!

Vorsicht bei Geldbuße in Polen!

Wer in Polen einen Unfall hatte oder eine andere Ordnungswidrigkeit begangen hat, der wird oft von der polnischen Polizei mehr oder weniger genötigt, noch vor Ort eine Geldbuße zu zahlen. Den deutschen Unfallbeteiligten ist dies nicht geheuer, da sie aber meist vor die Wahl gestellt werden: Festnahme zur Identditätsfeststellung oder Zahlung der Geldbuße, wird dann doch meistens gezahlt.

Man denkt, dass man den Unfall in Polen, dann von Deutschland regulieren kann und die Zahlung der Geldbuße vor Ort keinen Einfluss hat, da man ja faktisch genötigt wurde.

Dies ist ein folgenschwerer Irrtum!

Weshalb? Die Zahlung der Geldbuße in Polen bei einem Unfall muss natürlich derjenige vornehmen, der Schuld am Unfall hat, zumindest nach Auffassung der Polizei. Durch die Zahlung wird ein Schuldanerkenntnis abgegeben. In Deutschland misst man diesem Schuldanerkenntnis nicht also hohen Wert bei, anders aber in Polen!

Wer in Polen die Geldbuße beim Unfall bezahlt, kann in der Regel nicht mehr erfolgreich seinen Anspruch aus dem Unfall durchsetzen, da damit ein Schuldanerkenntnis abgibt!

Nun könnte man sagen, was interessiert mich die polnische Rechtsprechung oder das polnische Recht, ich klage ja den Schadenersatz in Deutschland ein. Richtig ist, dass die Klage schon in Deutschland erhoben werden kann, aber es gilt trotzdem das polnische Recht für den Unfall in Polen. Es sei denn, dass zwei Deutsche am Verkehrsunfall in Polen beteiligt sind.

Welche Möglichkeiten bestehen?

Auf der Rückseite des Bußgeldbescheides (kleiner Zettel), der von der Polizei ausgehändigt wird, steht, dass man gegen den Bußgeldbescheid mit einer Frist von 7 Tagen beim zuständigen Gericht in Polen gegen den polnischen Bußgeldbescheid klagen kann. Allein mit dieser Klage kann man noch das Schuldanerkenntnis beseitigen.

Wer diese Möglichkeit nicht wahrnimmt (viele Deutsche wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt), hat schlechte Karten im späteren Schadenersatzprozess in Deutschland.

Wir helfen Ihnen bei Unfällen und Bußgeldverfahren in Polen.

Anwalt A. Martin – Stettin- Berlin

Inkasso in Polen – Forderungseinzug – welche Fehler werden hier gemacht?

Immer mehr Forderungen werden von deutschen Gläubigern in Polen geltend gemacht.Von daher in das Inkasso in Polen immer wichtiger, um Forderungen in Polen erfolgreich durchzusetzen. Häufig besteht gar keine Wahl, da es schlichtweg vergessen wurde eine Gerichtstandsvereinbarung wirksam zu treffen. Der erste Fehler liegt meistens schon in der fehlenden Prüfung, wo man die Forderung – also in DE oder PL – durchsetzen kann. Es kommt manchmal vor, dass man nach Wahl des Gläubigers in Deutschland aber auch in Polen klagen kann. Dann sollte man sich – durch einen Rechtsanwalt, der sich in deutsch-polnischen Rechtssachen auskennt – beraten lassen, wo eine Klageerhebung günstiger wäre.

 

Problem der internationalen Zuständigkeit der Gerichte – in Deutschland oder Polen klagen?

Die internationale Zuständigkeit der Gerichte bestimmt sich hier nach der EuGVVO (EG 44/2001). Ohne Gerichtsstandvereinbarung – die nach der EuGVVO – wenigstens halbschriftlich geschlossen werden muss; der bloße Verweis auf die AGB reicht also ohne Bestätigung im Normalfall nicht aus – kommt man häufig nicht zur Zuständigkeit deutscher Gerichte.

Wenn man die Forderung nicht in Deutschland durchsetzen kann, muss man in Polen klagen. Manchmal  hat man auch zwischen polnischen und deutschen Gerichten die Wahl, dies muss man dann auch erkennen und die „richtige Entscheidung“ für den jeweiligen Fall treffen. Man kann nicht pauschal sagen, dass die Durchsetzung der Forderung in Polen im Wege der Klage immer besser ist; dies gilt auch für die Klage in Deutschland. Die Kosten für die Klage in Polen (GerichtskostenAnwaltskosten) sind nicht immer günstiger als in Deutschland. In Polen ist man aber „näher“ am Schuldner dran und kann z.B. häufig im Klageverfahren schon Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf vorhandenes Vermögen treffen.Welche Fehler werden beim Forderungseinzug in Polen gemacht?

 

Fehler bei Klagen in Deutschland gegen polnische Schuldner

In Deutschland werden ebenso Fehler der sog. deutsch-polnischen Klagefällen gemacht, wenn der Kläger sich mit solchen Fällen nicht auskennt und diese „nebenbei“ durchsetzen möchte. Man sollte schon hier überlegen, ob man nicht eine Anwaltskanzlei bei der Klage in Deutschland beauftragt, die schon von Anfang an, die Weichen für eine wirksame Zwangsvollstreckung in Polen stellt und grundlegende Informationen über den Schuldner in Polen einholt.

häufige Fehler bei Klagen gegen polnische Schuldner in Deutschland sind:

  • bei Klagen in Deutschland wird häufig die Rechtsform des polnischen Schuldners falsch angegeben (z.B. PHU oder FHU sind keine Rechtsformen!), was zu Problemen bei der Vollstreckung in Polen führt
  • falsche Adresse der Gegenseite (es wird die Adresse / Anschrift nicht vor Klageerhebung überprüft) – dies verzögert die Zustellung in Polen
  • polnische Firma befindet sich in Liquidation oder Insolvenz (dies kann man ebenfalls vor Klageerhebung in Polen prüfen!)
  • zu langes Warten bei der Forderungsdurchsetzung (Schuldner hatte Zeit sein Vermögen „in Sicherheit zu bringen“)
  • Nichtbeachtung, dass bei einer Klage in Deutschland – der Schuldner in Polen die „Zustellung der Klage zurückweisen“ kann, wenn keine Übersetzung der Unterlagen ins Polnische erfolgt (wer hier in DE eine Klage mit diversen Anlagen einreicht, wundert sich schnell über die Höhe der Übersetzungskosten!)
  • Forderungshöhe ist zu gering (auch die Vollstreckung in Polen kostet – Forderungen unter € 2.000 braucht man gar nicht erst titulieren zu lassen, sofern man nicht sicher weiss, dass die Vollstreckung erfolgreich sein wird)
  • gerichtliche – internationale – Zuständigkeit wurde nicht ausreichen geprüft (kann zur Klageabweisung führen – häufig bei Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB ein Problem)

 

 Klage in Polen gegen polnischen Schuldner/ polnische Firma

Wenn man in Polen klagen muss oder sich im Rahmen einer Wahlmöglichkeit für die Klage in Polen entschieden hat, geht es daran die Forderung vor den polnischen Gerichten effektiv durchzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass die Klage in Polen etwas „formeller“ ist als in Deutschland. Es sind hier mehr Formalien zu beachten, deren Nichtbeachtung meist dazu führt, dass die Klage abgewiesen wird.

Dass man als deutscher Geschäftsmann nicht selbst – also ohne Anwalt in Polen – klagen sollte, liegt auf der Hand. Die Praxis zeigt aber, dass dies vereinzelt vorkommt und meistens – dies liegt ebenfalls auf der Hand – verlustreich scheitert. Hierbei sind meistens die Sprachkenntnisse noch das geringste Problem.

Der deutsche Forderungsinhaber weiß häufig nicht, wie er die Forderung in Polen durchsetzen soll. Er hat faktisch keine Chance selbst in Polen tätig zu werden. Es fehlen Informationen. Also wird dann nach einem Partner gesucht, der die Forderung in Polen durchsetzt.

 

Rechtsanwaltsvertretung in Polen  

In Polen gibt es kein Rechtsberatungsgesetz. Faktisch kann jeder dort Rechtsberatung durchführen. Häufig treten dort Kanzleien auf, die sich „Wirtschaftskanzlei“ nennen, in denen aber noch nicht einmal ein „richtiger Anwalt“ (also ein Volljurist – in Polen Jurist + abgeschlossenes Referendariat) arbeiten muss. Wie qualifiziert der Geschäftspartner ist, kann der deutsche Mandant nicht erkennen. Man kann zwar nicht ohne weiteres sagen, dass die Durchsetzung der Forderung damit „gefährdet“ ist oder diese Personen generell minderwertige Dienstleistungen anbieten; aber häufig erwarten deutsche Geschäftsleute ja gerade eine mit deutschen Anwälten vergleichbare Qualifikation auch in Polen, welche es natürlich gibt.

Die Eintreibung von Forderungen als Deutschland per Inkassobüro in Polen kann ebenfalls den obigen Nachteil haben, dass der deutsche Mandant nicht weiß, wer wird hier genau für ihn tätig und welche Qualifikation hat diese Person. Bei großen Inkassofirmen kann allerdings meistens eine ausreichende Qualifikation und Professionalität auch in Polen unterstellt werden.

 

Adwokat und Radca Prawna in Polen

In Polen gibt es darüber hinaus zwei verschiedene „Arten“ von „polnischen Rechtsanwälten“, deren Qualifikation mit deutschen Anwälten vergleichbar ist. Es gibt den ADWOKAT und den RADCA PRAWNY. Beide haben ungefähr die Qualifikation eines Rechtsanwalts in Deutschland. Man kann heute nicht mehr sagen, dass der polnische Rechtsberater eine schlechtere Qualifikation hat als der Adwokat in Polen. Ein Adwokat darf nicht als angestellter Anwalt arbeiten. Viele Rechtsberater haben in Polen eine Anstellung in einer Firma und betreiben nebenbei noch die Kanzlei.

 

RA A. Martin

Anwälte in Polen – was ist zu beachten? – Kostenerstattung

Anwälte in Polen – was ist zu beachten?

Wer mit polnischen Geschäftspartnern zu tun hat, wird auf langer Sicht nicht an der Beauftragung eines Rechtsanwalt in Polen vorbeikommen. Die Frage ist nun, was ist dabei zu beachten?

keine Kostenerstattung im außergerichtlichen Bereich

Wer einen Rechtsanwalt in Polen beauftragt, sollte beachten, dass es in Polen grundsätzlich keine Kostenerstattung im außergerichtlichen Bereich gibt. Faktisch heißt dies, dass es z.B. beim Verkehrsunfall in Polen keine Kostenerstattung gibt, egal, ob die Gegenseite den Unfall verschuldet hat oder nicht. Genauso ist es bei Abmahnungen, bei denen in Deutschland der zu Recht Abgemahnte die Kosten tragen muss (Wettbewerbsrecht); auch hier gibt es keine Kostenerstattung durch die Gegenseite. Dies gilt auch dann, wenn sich z.B. die Gegenseite vor der Beauftragung des polnischen Rechtsanwalts im Zahlungsverzug befindet.

Anwalt A. Martin – Stettin – Berlin

Verjährung in Polen zum Jahresende?

Verjährung in Polen zum Jahresende?

In Polen gibt es auch Ansprüche, die zum Jahresende verjähren, allerdings nur dann, wenn diese auch am Jahresende fällig geworden sind (was die Ausnahme ist). Die „normalen Ansprüche“ in Polen verjähren im Jahr und nicht zum Ende des Jahres.

Die regelmäßige Verjährung in Polen beginnt nämlich – anders als in Deutschland – bereits dann, wenn der Anspruch fällig geworden ist. Wird der Anspruch zum Beispiel am 20.04. fällig, dann verjährt dieser auch entsprechend an diesem Tag.

In Bezug auf die Verjährungsfristen in Polen verweise ich auf meinen Artikel „Verjährung in Polen„.

Wichtig ist, dass hier diverse Ausnahmeregelungen existieren, vor allen bei Rechtsgeschäften unter Geschäftsleuten.

Anwalt Martin – Berlin – Stettin