Polen am Bau ohne Arbeitsgenehmigung – wie geht das?
Polnische Staatsbürger brauchen eine Arbeitsgenehmigung, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeiten möchten. Ich verweise diesbezüglich auf meinen Artikel „Arbeitserlaubnis für polnische Arbeitnehmer„. Dort sind die Voraussetzungen für die Tätigkeit als ausländischer/ polnischer Arbeitnehmer in Deutschland beschrieben und wie es tatsächlich in der Praxis abläuft.
Wie kann es denn sein, dass viele polnische Staatsbürger im Baubereich tätig sind und in Deutschland auf Baustellen arbeiten?
Die meisten der Bauarbeiter aus Polen haben keine Arbeitserlaubnis. Das Beantragen der Arbeitserlaubnis fordert einen hohen Aufwand. Darüber hinaus besteht nur ein bestimmtes Kontingent an Genehmigungen zur Verfügung (Beantragung über Warschau). Auch ist es so, dass es kaum Sinn macht Polen legal mit einer Arbeitserlaubnis in Deutschland auf dem Bau zu beschäftigen, da hier der Mindestlohn Bau (Mindestlohn TV Bau) zu zahlen ist. Der Mindestlohn – Tarifvertrag- Bau gilt auch für polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind. Dabei ist es unerheblich, ob diese für eine deutsche oder polnische Firma in Deutschland arbeiten.
Da die Polen auch noch unterzubringen sind, zahlt man faktisch für polnische Arbeitnehmer mehr als für deutsche, wenn man denn tatsächlich den Tariflohn nach dem BRTV-Bau (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe) zahlt.
Scheinfirmen – die Lösung auf dem Bau?
Viele polnische Bauarbeiten „lösen“ das Problem mit der Arbeitserlaubnis so, dass in Deutschland – oder besser noch in Polen – eine Einzelfirma gegründet wird. Dann wird ein Auftrag von einer deutschen Firma an die polnische Einzelfirma vergeben. Der Inhaber der Einzelfirma ist kein Arbeitnehmer, zumindest nicht auf dem Papier. Diese „Lösung“ hat aber einen Harken.
Auch der Inhaber eine Firma kann ein Arbeitnehmer sein, wenn er faktisch, wie ein Arbeitnehmer arbeitet. Dies ist dann der Fall, wenn überwiegend für einen Auftraggeber gearbeitet wird, wenn keine Abnahme stattfindet und stattdessen der polnische Bauarbeiter gegen Stundenlohn arbeitet. Entscheidend ist die persönliche Abhängigkeit vom deutschen „Auftraggeber“.
Kurz gesagt, der „Selbstständige“, der nur auf dem Papier selbstständig ist und rein faktisch, wie ein Arbeitnehmer arbeitet, ist kein Selbstständiger, sondern rein rechtlich ein Arbeitnehmer, der -im Fall der polnische Bauarbeiter – eine Arbeitsgenehmigung braucht.
Viele deutsche Bauunternehmer glauben, dass sie die Probleme dadurch umgehen, dass sie einfach in Polen eine GmbH gründen und dann die polnischen Arbeitnehmer hier beschäftigen können. So einfach ist dies aber nicht.
Faktisch heißt dies, dass eine Vielzahl von polnischen Bauarbeitern eigentlich eine Arbeitserlaubnis bräuchten, aber nicht haben. Auch wenn nur ein Bruchteil der „Schwarzarbeiter“ vom BGS entdeckt werden, besteht doch ein erhebliches finanzielles Risiko für den Auftraggeber. Dies sollte man nicht unterschätzen.
Update: Die obigen Ausführungen gelten nicht mehr, da die Übergangsregelungen für polnische Arbeitnehmer für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland nicht mehr gelten. In der Vergangenheit (aber auch dies ist schon einige Jahre her) brauchten die polnischen Arbeitnehmer hierfür eine Arbeitsgenehmigung. Dies ist nun nicht mehr so. Polnische Arbeitnehmer – auch auf den Bau – können heutzutage unproblematisch arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung.
Update (2021):
Die obigen Probleme stellen sich derzeit (2021) mit urkrainischen Arbeitern. Diese können nicht einfach so in Deutschland arbeiten und brauchen – auch auf dem Bau – ein Visa. Dies gilt auch dann, wenn diese in Polen arbeiten dürfen. Die Gründung einer polnischen Firma hilft hier nicht ohne weiteres.
Rechtsanwalt Polen