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Vorsicht bei Geldbuße in Polen!

8. März 2010/0 Kommentare/in Allgemein, Allgemeines, Anwalt Polen, Anwälte Polen, News, polnisches Recht, Unfall Polen, Verkehrsrecht Polen, Verkehrsunfall Polen/von ramartin

Vorsicht bei Geldbuße in Polen!

Wer in Polen einen Unfall hatte oder eine andere Ordnungswidrigkeit begangen hat, der wird oft von der polnischen Polizei mehr oder weniger genötigt, noch vor Ort eine Geldbuße zu zahlen. Den deutschen Unfallbeteiligten ist dies nicht geheuer, da sie aber meist vor die Wahl gestellt werden: Festnahme zur Identditätsfeststellung oder Zahlung der Geldbuße, wird dann doch meistens gezahlt.

Man denkt, dass man den Unfall in Polen, dann von Deutschland regulieren kann und die Zahlung der Geldbuße vor Ort keinen Einfluss hat, da man ja faktisch genötigt wurde.

Dies ist ein folgenschwerer Irrtum!

Weshalb? Die Zahlung der Geldbuße in Polen bei einem Unfall muss natürlich derjenige vornehmen, der Schuld am Unfall hat, zumindest nach Auffassung der Polizei. Durch die Zahlung wird ein Schuldanerkenntnis abgegeben. In Deutschland misst man diesem Schuldanerkenntnis nicht also hohen Wert bei, anders aber in Polen!

Wer in Polen die Geldbuße beim Unfall bezahlt, kann in der Regel nicht mehr erfolgreich seinen Anspruch aus dem Unfall durchsetzen, da damit ein Schuldanerkenntnis abgibt!

Nun könnte man sagen, was interessiert mich die polnische Rechtsprechung oder das polnische Recht, ich klage ja den Schadenersatz in Deutschland ein. Richtig ist, dass die Klage schon in Deutschland erhoben werden kann, aber es gilt trotzdem das polnische Recht für den Unfall in Polen. Es sei denn, dass zwei Deutsche am Verkehrsunfall in Polen beteiligt sind.

Welche Möglichkeiten bestehen?

Auf der Rückseite des Bußgeldbescheides (kleiner Zettel), der von der Polizei ausgehändigt wird, steht, dass man gegen den Bußgeldbescheid mit einer Frist von 7 Tagen beim zuständigen Gericht in Polen gegen den polnischen Bußgeldbescheid klagen kann. Allein mit dieser Klage kann man noch das Schuldanerkenntnis beseitigen.

Wer diese Möglichkeit nicht wahrnimmt (viele Deutsche wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt), hat schlechte Karten im späteren Schadenersatzprozess in Deutschland.

Wir helfen Ihnen bei Unfällen und Bußgeldverfahren in Polen.

Anwalt A. Martin – Stettin- Berlin

Schlagworte: Anwalt Polen, Bußgeldbescheid Polen, Bußgeldverfahren in Polen, Geldbuße Polen, Ordnungswidrigkeit Polen, Ordnungswidrigkeitenverfahren in Polen, polnisches Recht, Recht in Polen, Rechtsanwalt Polen, Schuldanerkenntnis in Polen, Unfall Polen, Verkehrsunfall in Polen, Verkehrsunfallrecht in Polen, Vorsicht bei Geldbuße in Polen!
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https://www.rechtsanwalt-polen.de/wp-content/uploads/2024/09/logo-anwalt-polen.webp 0 0 ramartin https://www.rechtsanwalt-polen.de/wp-content/uploads/2024/09/logo-anwalt-polen.webp ramartin2010-03-08 08:45:172011-11-13 10:58:07Vorsicht bei Geldbuße in Polen!
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