Rechtsformen in Polen
polnischen Firmen von Spzoo bis SA
Rechtsformen in Polen verstehen. Nachfolgende Ausführungen zu den möglichen polnischen Gesellschaft- und Firmenformen helfen dabei.
Abkürzungen bei polnischen Rechtsformen verstehen
Abkürzungen der polnischen Firmen verstehen
Ebenso, wie in Deutschland, gibt es in Polen auch diverse juristische Rechtsformen. Die Rechtsformen der polnischen Firmen sind in vielen Punkten gut mit den deutschen Rechtsformen vergleichbar, allerdings gibt es auch wichtige Unterschiede. Bei Geschäften mit polnischen Firmen und Gesellschaften sollte man sich im klaren über die Rechtsform des Geschäftspartners sein und ggfs. vorher Informationen über dessen Haftung und Kreditwürdigkeit einholen und andererseits auch eine Absicherung durch interessengerechte Vertragsgestaltung vornehmen.
Gerade bei Klagen in Deutschland gegen polnische Firmen/ Gesellschaften wird die richtige Rechtsform oft übersehen. Vor einer solchen Klage sollte man immer einen Auszug auf dem Handelsregister / Unternehmerregister einholen. Wird die Rechtsform des polnischen Beklagten falsch angegeben, ist der Titel falsch und man kann in Polen nicht die Zwangsvollstreckung betreiben. Dann ist das ganze Erkenntnisverfahren in Deutschland umsonst.
Durch die Rechtsformen unterliegen einem Wandel, so wird es in Polen bald (ab März 2020) die Prosta Spółka Akcyjna, PSA (einfache Aktiengesellschaft) geben, die schnell und mit wenig Kapital gegründet werden kann.
Sp.j.
Sp.j. – Die Spółka jawna ist die offene Handelsgesellschaft (OHG) in Polen. Diese wird im polnischen Handelsregister (KRS – Krajowy Rejestr Sądowy) geführt.
Die offene Handelsgesellschaft ist in Polen – wie auch in Deutschland – eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Personen, die ein Unternehmen unter eigenem Firmennamen führen.
Die OHG hat in Polen keine Rechtspersönlichkeit.
s.c.
s.c. Die Sp.c. oder s.c. ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Polen. Diese wird nicht polnischen Handelsregister (KRS – Krajowy Rejestr Sądowy) geführt, sondern im Gewerberegister (poln. Ewidencja Działalności Gospodarczej).
Die ist GbR – wie auch in Deutschland – eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Personen.
Die polnische s.c. hat in Polen keine Rechtspersönlichkeit.
Sp.p.
Sp.p. Die Spółka partnerska ist die Partnergesellschaft (PartnG) in Polen. Diese wird im polnischen Handelsregister (KRS – Krajowy Rejestr Sądowy) geführt.
Eine Partnergesellschaft darf nur von Personen gegründet werden, die freie Berufe ausüben, wie zum Beispiel von Rechtsanwalt oder Architekten. Diese entsteht durch den Abschluss des Gründungsvertrages.
Sp.k.
Sp.k. Die Spółka komandytowa ist eine Kommanditgesellschaft (KG) in Polen. Diese wird im polnischen Handelsregister (KRS – Krajowy Rejestr Sądowy) eingetragen.
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft mit 2 Gesellschaftern. Dies sind der Komplementär (welcher mit seinen vollen Vermögen haftet) und Kommanditisten. Die Sp.k. kommt in Polen seltener als die s.c. (GbR) vor.
S.k.a.
Die Spółka komandytowo-akcyjna ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in Polen. Diese wird im polnischen Handelsregister (KRS – Krajowy Rejestr Sądowy) eingetragen.
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine besondere Form der KG. Die Gesellschafter sind der Komplementär (meist auch eine Körperschaft) und Aktionäre. Diese kommt in Polen sehr selten vor.
Sp.zo.o.
Sp.zo.o. Die Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Polen. Diese wird im polnischen Handelsregister (KRS – Krajowy Rejestr Sądowy) eingetragen.
Die GmbH ist eine Körperschaft und in Polen als Rechtsform sehr beliebt und ist die häufigste Gesellschaftsform (Körperschaften).
Die Gründung der Spzoo verläuft ähnlich, wie bei der deutschen GmbH. Das Mindeststammkapital beträgt derzeit PLN 5.000 (ungefähr € 1.250). Früher betrug dieses einmal PLN 50.000.
S.A.
Die Spółka akcyjna ist in Polen die Aktiengesellschaft (AG). Diese wird im polnischen Handelsregister (KRS – Krajowy Rejestr Sądowy) eingetragen und dort geführt.
Die AG ist eine Körperschaft und in Polen nur bei sehr großen Gesellschaften anzutreffen und kommt von der daher in der Praxis nicht so häufig vor, wie z.B. die Spzoo (GmbH).
P.S.A.
Die Prosta Spółka Akcyjna, PSA ist in Polen die einfache Aktiengesellschaft (EAG). Wohl ab März 2020 soll diese Aktiengesellschaft gerade für Startups in Polen zur Verfügung stehen. Diese wird dann im polnischen Handelsregister (KRS – Krajowy Rejestr Sądowy) eingetragen und dort geführt. Die Gründung kann online erfolgen. Das Mindeststammkapital beträgt nur 1 PLN.
działalność
Firma jednoosobowa Die Firma jednoosobowa oder działalność jednoosobowa ist keine Gesellschaft, sondern eine Einzelfirma / Gewerbe in Polen. Dies ist wohl die häufigste “Rechtsform” in Polen.
Wie auch in Deutschland ist der Inhaber der Einzelfirma allein aktiv- und passivlegitimiert.
Das Gewerbe wird mit der Anmeldung im Gewerberegister (sog. CEIDG Centralnej Ewidencji i Informacji o Działalności Gospodarczej ) bei der zuständigen Gemeinde angemeldet und kann elektronisch eingesehen werden, wie auch das KRS.
Der Inhaber muss auch auf dem Briefkopf genannt werden, was aber häufig nicht geschieht.
In der Praxis sind die Abkürzungen nicht immer einheitlich. Man findet häufig auf Briefköpfen in Polen die Abkürzung für die polnische GbR mit Sp.c oder s.c. ; Groß- und Kleinschreibung variieren ebenfalls.
Bezeichnungen, wie P.H.U. oder F.H.U. sind keine eigenen juristische Rechtsformen bzw. Abkürzungen derselben in Polen, sondern nur allgemeine Bezeichnungen, meist für eine Einzelfirma (Handels- oder Dienstleistungsfirmen).
P.H.U. | przedsiębiorstwo handlowo-usługowe | Unternehmen – Handel – Dienstleistung | Gewerberegister |
F.H.U. | firma handlowo-usługowa | Firma Handel und Dienstleistung | Gewerberegister |
Gerade bei Einzelfirmen ist die Bezeichnung auf dem Briefkopf (wie auch oft in Deutschland) falsch. Dort stehen dann nicht selten irgendwelche Fantasiebezeichnungen (wie z.B. “Fensterbau ok” oder Ähnliches auf Polnisch), obwohl der Namen des Firmeninhabers hier entscheidend ist. Oft wissen dies die polnischen Unternehmer selbst nicht, wie die Bezeichnung auf dem Briefkopf eigentlich auszusehen hat.
Hinweis:
Die oft gesuchte Abkürzung Dr. rer. pol. (doctor rerum politicarum) heißt Doktor der Staatswissenschaften hat nichts mit einer Abkürzung einer polnischen Firma oder Gesellschaft zu tun.
Wenn polnische Firmen / Gesellschaften in Deutschland verklagt werden, werden nicht gerade selten Fehler bei deren Bezeichnungen gemacht, was “tödlich” bei der Zwangsvollstreckung in Polen sein kann. Wenn also der polnische Schuldner falsch bezeichnet ist, wird eine Vollstreckung in Polen aus dem deutschen Titel nicht funktionieren. Hier sollte man von vornherein einen spezialisierten Rechtsanwalt (deutsch – polnische Anwaltskanzlei) beauftragen. Nicht selten kommt es auch vor, dass deutsche Anwälte gegen eine polnische Firma klagen, die in Polen gar nicht rechtsfähig ist. In diesem Fall war das Verfahren in Deutschland umsonst. Ein polnischer Gerichtsvollzieher müsste die Zwangsvollstreckung verweigern und wird diese auch nicht durchführen. Der deutsche Gläubiger bleibt in diesen Fall nicht nur auf seine Forderung sitzen, sondern hat auch sämtliche Verfahrenskosten umsonst aufgewendet. Der klassische Fall ist dabei die Klage gegen eine polnische GbR.
4. übersichtliche Darstellung zu den polnischen Rechtsformen
Übersicht und Zusammenfassung zu den Rechtsformen in Polen
Zur Thematik der Rechtsformen in Polen erfolgt nachfolgend – zu besseren Übersicht – eine Zusammenfassung.
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Weitere Abkürzungen / Länderkürzel für Polen
Die zweibuchstabige Länderabkürzung für Polen lautet PL (zwei Buchstaben) oder POL (drei Buchstaben). Die polnischen länderspezifische Domains enden mit .pl, wobei in Polen auch noch viele Domains mit pl.com enden.
Dr. rer. pol
Im Übrigen hat die Abkürzung Dr. rer. pol.(Doctor rerum politicarum) nichts mit dem Land Polen zu tun, sondern ist die Abkürzung von einen Der Dr. rer.pol ist meist ein Doktor der Wirtschaftswissenschaften/ der Sozialwissenschaften.
5. Rechtsberatung zum Wirtschaftsrecht und Firmengründung
anwaltliche Beratung und Vertretung bei Firmengründungen in Polen
Für weitere Informationen zum obigen Thema können Sie uns gern kontaktieren. Wir beraten sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache.
Sofern Sie mehr über die einzelnen Rechtsformen wissen möchten und auch Informationen benötigen, wie man sich hier am besten vertraglich absichert oder Ansprüche vor deutschen oder polnischen Gerichten durchsetzt, dann stehen wir Ihnen für Informationen bzw. für eine Vertretung gern zur Verfügung!
Bitte beachten Sie, dass wir keine Firmen in Polen gründen, die das Ziel haben, Ausländer aus Drittstaaten nach Deutschland zu bringen.
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Sofern Sie mehr über die einzelnen Rechtsformen wissen möchten und auch Informationen benötigen, wie man sich hier am besten vertraglich absichert oder Ansprüche vor deutschen oder polnischen Gerichtendurchsetzt, dann stehen wir Ihnen für Informationen bzw. für eine Vertretung gern zur Verfügung!