die einfache Aktiengesellschaft in Polen (Prosta Spółka Akcyjna, PSA)
neue Aktiengesellschaft für Startups in Polen
Die Rechtsformen bzw. Gesellschaftsformen in Polen sind nicht selten mit den deutschen vergleichbar. Es gibt in Polen – genau, wie in Deutschland – eine GmbH (Spzoo) und eine Aktiengesellschaft (SA). Allerdings gibt es zur deutschen „kleinen Aktiengesellschaft“ kein Gegenstück in Polen. Dies soll sich nun ändern. Die sog. einfache Aktiengesellschaft (Prosta Spółka Akcyjna, PSA) wird es voraussichtlich ab März 2020 in Polen geben.
Was ist die polnische „einfache Aktiengesellschaft“?
Vorbemerkung zur Prosta Spółka Akcyjna, PSA
Eine einfache Aktiengesellschaft soll eine moderne und flexible Unternehmensführung in Polen gewährleisten. Sinn und Zweck ist vor allem es Startsups in Polen die Kapitalbeschaffung zu erleichtern.
Die Prosta Spółka Akcyjna soll durch Änderungen des polnischen Handelsgesellschaftengesetzbuches als neue eigenständige Rechtsform in Polen eingeführt werden. Das Inkrafttreten der geplanten Änderungen ist frühestens Anfang März 2020 zu erwarten.
Nachtrag: Die einfache Aktiengesellschaft ist nun in Polen im Handelsgesetzbuch normiert.
Die einfache Aktiengesellschaft )Prosta Spółka Akcyjna) wird eine separate dritte Art einer Kapitalgesellschaft sein, die die Merkmale einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft kombiniert. Ihr gemeinsames Merkmal mit Personengesellschaften ist vor allem die Möglichkeit, einen Beitrag in Form von Arbeit, Dienstleistungen oder Know-how als Einlagen in die Gesellschaft einzubringen. Sie ist jedoch mit Kapitalgesellschaften, insbesondere Aktiengesellschaften, durch den Mechanismus der Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von Aktien verbunden.
Wie wird die einfache Aktiengesellschaft gegründet?
Gründung der einfachen Aktiengesellschaft in Polen
Die einfache Aktiengesellschaft kann entweder Online (mittels eines elektronischen Formulars/ sog. Online-Eintragungsverfahren) über das Handelsregister oder beim polnischen Notar (mittels notarieller Urkunde) gegründet werden. Die Gründung einer (Prosta Spółka Akcyjna) kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Wie hoch ist das Mindeststammkapital der Prosta Spółka Akcyjna?
Mindeststammkapital der polnischen einfachen Aktiengesellschaft
Das fehlende Stammkapital und seine Ersetzung durch das so genannte Aktienkapital führt dazu, dass bei der einfachen Aktiengesellschaft auch Aktien ohne Nominalwert ausgegeben werden können. Die Anzahl der Aktien und Position der Aktionäre in der Gesellschaft muss sich nicht mehr aus dem Wert der erbrachten Einlagen ergeben.Dadurch kann das Kapital der Gesellschaft viel flexibler gestaltet werden. Das Gründungskapital kann auch nur 1 PLN (0,25 Euro) betragen.
Ist die Führung der einfachen Aktiengesellschaft einfacher?
Leitung / Gesellschafterbeschlüsse der einfachen Aktiengesellschaft
Die Nutzung der elektronischen Kommunikation soll bei der einfachen Aktiengesellschaft weitgehend ermöglicht werden. Die Beschlussfassung und die Generalversammlung können somit auch in räumlicher Abwesenheit über moderne Kommunikationsmittel (Internet) durchgeführt werden.
Was ändert sich bei der Vertretung/ Verwaltung der Prosta Spółka Akcyjna?
Aufsichtsrat und Vorstand
Die Organe der Aktiengesellschaft sollen flexibler gestalten werden können. Die Gesellschafter müssten sich nicht für das traditionelle dualistische System entscheiden. Das dualistische System besteht aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat (so wie bei der deutschen Aktiengesellschaft).
Auch die monistische Struktur kann angenommen werden. Das monistische System beruht auf dem Grundsatz der Verwaltung durch ein einziges Organ (z.B. Verwaltungsrat).
Für wen eignet sich die einfache Aktiengesellschaft?
Gründung – Gesellschafter
Die Idee der einfachen Aktiengesellschaft ist, dass die rechtlichen Anforderungen bei Gründung einer neueren Gesellschaft in Polen unkomplizierter sein sollen und die Unternehmensstruktur flexibler gestaltet werden kann. Damit soll nicht nur die Entstehung von Startups gefördert werden, sondern es kann auch als eine gute Alternative für die Unternehmen sein, für die die bisherigen Formen der Kapitalgesellschaften in Polen zu kompliziert sind und die vor allem schnell eine Gesellschaft gründen wollen. Von daher ist die Gründung einer Gesellschaft in Polen in Form der Prosta Spółka Akcyjna auch für Ausländer (deutsche Staatsbürger) interessant.
Zusammenfassung – Gründung bis Verwaltung einer Prosta Spółka Akcyjna
Informationen
Anbei eine kurze Zusammenfassung der obigen Informationen der polnischen Prosta Spółka Akcyjna (einfachen Aktiengesellschaft).
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Ziel der PSA
Die Ziel der Prosta Spółka Akcyjna ist eine schnelle Unternehmensgründung mit wenig Stammkapital und einfache Verwaltung einer Gesellschaft in Polen.
Gründung
Die Gründung kann online oder beim Notar innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Gründungskapital
Das Gründungskapital beträgt ab 1 PLN (0,25 Euro).
Verwaltung/ Beschlüsse
Beschlüsse und Versammlungen können online erfolgen.
Rechtsberatung zum Wirtschaftsrecht und Firmengründung
anwaltliche Beratung und Vertretung bei Firmengründungen in Polen
Für weitere Informationen zum obigen Thema (einfache Aktiengesellschaft) können Sie uns gern kontaktieren. Wir beraten sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache.
Sofern Sie mehr über die einzelnen Rechtsformen wissen möchten und auch Informationen benötigen, wie man sich hier am besten vertraglich absichert oder Ansprüche vor deutschen oder polnischen Gerichten durchsetzt, dann stehen wir Ihnen für Informationen bzw. für eine Vertretung gern zur Verfügung!
Rechtsanwalt Andreas Martin – Anwalt in Polen (Stettin)
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