Einreise nach Polen – Corona – Probleme bei rechtlichen Angelegenheiten
Von Grundstückskäufe in Polen bis hin zu erbrechtlichen Angelegenheiten ist der deutsch-polnische Rechtsverkehr nun stark eingeschränkt. Alles was man in Polen (als Deutscher, aber auch als Polen mit Sitz in Deutschland) vor Ort, z.B. beim Notar erledigen muss, ist derzeit schwierig zu bewerkstelligen.
Aufgrund der Corona-Krise hat Polen alle Grenzübergänge zur Bundesrepublik Deutschland geschlossen. An bestimmten Grenzübergängen (Pomellen) erfolgen strenge Kontrollen nebst Überprüfung, ob eine Corona-Infektion vorliegen könnte (Fiebermessungen/ Ausfüllen von Fragebögen / Quarantänemaßnahmen). Die Einreise nach Polen – mit Aufnahme des Güterverkehrs – ist nur noch bestimmten Personen (z.B. Personen, die in Polen eine Firma haben) gestattet.
Dies führt auch zu erheblichen Einschränkungen des deutsch-polnischen Rechtsverkehrs. Erschwerend kommt hinzu, dass auch in Polen die Gerichte ihren Betrieb einschränken und dort – wie auch in Deutschland – die bereits anberaumten mündlichen Verhandlungen aufheben.
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viele rechtliche Angelegenheiten in Polen können nicht warten
Zurzeit häufen sich bei uns die Anrufe, dass Mandanten in Polen dringende Angelegenheiten zu erledigen haben und dafür z.B. in Deutschland eine Vollmacht erteilen wollen.
Hier geht es von Grundstückskäufen in Polen über GmbH-Gründungen bis hin zur Erbschaftsangelegenheiten (auch Ausschlagungen von Erbschaften in Polen). Oft ist hier ein dringendes Handeln vor Ort, also in Polen, notwendig, um negative Konsequenzen abzuwehren.
Wer eine GmbH in Polen gründen möchte, muss diese Gründung von Ort bei einem polnischen Notar vornehmen; ein Bankkonto muss vor Ort eröffnet werden. Auch beim Immobilienkauf in Polen sieht es nicht besser aus. Der Kaufvertrag ist notariell zu beurkunden. Auch hier kommt man in der Regel um einen Termin beim polnischen Notar nicht vorbei. Ähnlich ist die Rechtslage bei Erbschaftsangelegenheiten. Der Erbschein ist – selbst beim deutschen Erblasser, wenn dieser in Polen zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte – vor einem polnischen Gericht (Nachlassgericht) zu beantragen. Oft gehören bei Erbschaftsfällen in Polen auch Grundstücke zur Erbmasse, welche oft veräußert werden sollen. Auch bei der Ausschlagung der Erbschaft in Polen ist eine notarielle Beurkundung (in der Regel in Polen) notwendig.
Erledigung der Rechtssachen in Polen über deutschen Notar (Vollmacht)
Da die Einreise nach Polen nun stark eingeschränkt ist, versuchen viele Mandanten in Deutschland beim Notar entsprechende Vollmachten für dritte Personen in Polen zu errichten. Der deutsche Notar ist in der Regel aber hier völlig überfordert. Er beurkundet in der Regel nur auf Deutsch und ob der Inhalt der Urkunde dann wirklich in Polen (nach Apostille und Übersetzung) ausreichend ist, ist zweifelhaft.
So sieht in Polen die Formulierung über die Ausschlagung der Erbschaft anders aus als in Deutschland. Eine deutsche Grundstücksvollmacht wird in Polen in der Regel nicht verstanden (das polnische Grundstücksrecht ist auch komplett anders, da z.B. man nicht Eigentümer mit der Eintragung ins Grundbuch wird). All dies kennt der deutsche Notar nicht und gerade in der jetzigen Zeit (COVID-19) wird man sich in Deutschland auch nicht besonders viel Zeit zur Klärung dafür nehmen.
kein polnischer Notar in Deutschland
Erstaunlicherweise glauben viele deutsche und auch polnische Mandanten, dass es in Deutschland polnische Notare gibt. Diese Fehlvorstellung hält sich seit Jahren hartnäckig. Wahrscheinlich auch deshalb, da es ja auch polnische Anwälte in Deutschland gibt, welche hier tätig sind. Dies ist aber etwas anderes. Ein polnischer Notar übernimmt hoheitliche Aufgaben für den polnischen Staat. Dies ist ein erheblicher Unterschied zum Anwalt, der zwar auch Organ der Rechtspflege ist, aber nicht der verlängerte Arm des Staates.
Beratung und ggs. Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Polen ist sinnvoll
Die obigen rechtlichen Probleme in Polen über entsprechende Vollmachten beim deutsche Notar abzuwickeln ist schwierig und sehr aufwendig und kostet natürlich auch Zeit. Von Deutschland aus ist dies ohne anwaltliche Hilfe in Polen kaum möglich.
Zumindest ist hier anwaltliche Beratung dringend erforderlich.
Update – Ende Mai 2020 – Pendlerschein und mögliche Grenzöffnung
Die Einreise nach Polen (die Ausreise war bisher kaum ein Problem) entschärft sich mittlerweile immer mehr.
Pendlerschein für Polen
Deutsche Bürger können mit einem sog. Pendlerschein oder Nachweis, dass diese in Polen wirtschaftlich tätig sind, die Grenze überqueren. Dies geht derzeit recht schnell. Es wird aber derzeit immer noch kontrolliert. Man muss (so beim Grenzübergang Pomellen) aber nicht mehr lange an der Grenze warten.
mögliche Grenzöffnung für Mitte Juni 2020 anvisiert
Eine mögliche Grenzöffnung zu Polen ist derzeit für Mitte Juni 2020 – vorbehaltlich der weiteren positiven Entwicklung der Corona-Pandemie- geplant.
Update – 11. Juni 2020 – Grenzöffnung nach Polen am 13. Juni 2020
Die Einreise nach Polen – auch ohne Pendlerschein – soll ab dem 13. Juni 2020 wieder möglich sein. Dies wurde von polnische Seite mitgeteilt.
Update – November 2020 – Reisebeschränkungen
Die Ein- und Ausreise aus Polen ist deutschen Staatsbürgern immer noch gestattet. Polen wird aber – aufgrund hoher Corona-Zahlen – als Risikogebiet vom auswärtigen Amt eingestuft. Damit müssen deutsche Besucher nach der Wiedereinreise nach Deutschland 14 Tage in Quarantäne. Das Übernachten in Hotels ist in Polen ab dem 7.11.2020 nur noch bei Geschäftsreisen gestattet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Update – 15. Juli 2021 – Grenzverkehr wieder möglich
Die Einreise nach Polen – auch ohne Pendlerschein – ist wieder unproblematisch möglich. Auch die Rückreise nach Deutschland läuft unproblematisch ab. Sollte auf polnischer Seite ein „Negativtest“ gefordert werden, kann man diesen unproblematisch vor Ort machen. Dies kommt aber selten vor.
Update – 12. September 2021 – Grenze offen
Die Grenze ist offen. Es gibt sporadisch Kontrollen, meist bei der Rückreise von Polen nach Deutschland vom Zoll / BGS auf deutscher Seite. Kontrollen auf polnischer Seite und die Nachfrage nach einem Impfschutz sind sehr selten. In Polen besteht noch in den Geschäften, Restaurants und Einkaufszentren die Maskenpflicht. Es hält sich aber kaum jemand daran.
Update – 25. Juni 2022 – kaum noch Corona-Beschränkungen
In Polen gibt es kaum noch Corona-Beschränkungen. Sowohl in Einkaufszentren als auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ist es nicht mehr vorgeschrieben eine Maske zu tragen.
Kontakt und Rechtsberatung zur Kanzlei in Stettin
anwaltliche Beratung und Vertretung bei rechtlichen Problemen in Polen
Für weitere Informationen zum obigen Thema können Sie uns gern kontaktieren.
Rechtsanwalt Martin ist seit dem Jahr 2005 in Stettin (Polen) als erster ausländischer Rechtsanwalt zugelassen (Nummer 0001 in der Anwaltslisten der Anwaltskammer Stettin). In der Kanzlei in Stettin arbeitet Anwalt Martin zusammen mit 3 polnischen Rechtsanwälten (Adwokaci).
Wir beraten Sie gern zum polnischen Recht sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache.
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