Corona in Polen – aktuelle Hinweise- Beschränkungen durch Covid-19 – Stand 5. Mai 2021

Corona in Polen - aktuelle Hinweise- Beschränkungen durch Covid-19

Polen gilt wegen der hohen Anzahl an Corona-Infektionen ab den 24. Oktober 2020 als Risikogebiet. Damit ist die Einreise, der Aufenthalt und die Ausreise aus Polen komplizierter geworden. Gerade beim Kauf von Immobilien oder Wohnungen in Polen oder der Gründung einer GmbH ist die Fahrt nach Polen immer noch unumgänglich.

Das Land ist derzeit grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Covid19- Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Derzeit ist das gesamte Land in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:

Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht, die auch im Freien gilt. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen.

  • Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.

Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze.

  • In Läden und Poststellen bis zu 100 qm darf sich nur eine Person pro 10 qm pro Kasse aufhalten. Ab 100 qm ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 qm begrenzt. In Einkaufszentren haben derzeit nur Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Dienstleistungsanbieter geöffnet. Von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen vorbehalten.
  • Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5. Bei Treffen im häuslichen Raum sowie bei dienstlichen und beruflichen Veranstaltungen und Terminen beträgt die maximale Personenzahl 20. Die zulässige Personenhöchstzahl in Kirchen und religiösen Einrichtungen beträgt 1 Person pro 15 qm. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt.
  • Die Kultur- und Kureinrichtungen sind geschlossen. Dieses gilt auch für die Restaurants, Mitnahme- und Lieferservice ist aber erlaubt. Die Übernachtungen in Hotels sind nur noch Geschäftsreisenden erlaubt.
  • Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind geschlossen mit Ausnahme von Nutzung im Rahmen des Schulunterrichts oder Hochschulsportveranstaltungen, Wettkämpfen sowie Sportkurse.
  • Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht verlassen. Der Schulweg ist davon ausgeschlossen. Für Kinder ab den 1. Klasse wird Homeschooling angeordnet. Präsenzveranstaltungen an Hochschulen finden nicht statt.
  • Senioren über 70 dürfen ihre Wohnung nur mit dem Ziel der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit, für unbedingte Bedürfnisse des täglichen Lebens und zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen verlassen.
  • Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice.
Hinweis

Die Maskenpflicht gilt in Polen auch im Freien!

Einreise nach Polen

Die Einreise nach Polen aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich.

EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich.

Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt. Es kann jedoch zum Beschränkungen im Zug- und Flugverkehr kommen, daher bitten wir Sie, diese vor der Einreise zu prüfen

Quarantäne aufgrund von Corona in Polen

Die Quarantäne, die durch das Gesundheitsamt in Polen verhängt wurde, ist auf 10 Tage reduziert – ohne asymptomatische Personen in Quarantäne zu testen. Wenn eine Person keinen direkten Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatte, wird sie nicht in die Quarantäne geschickt. Gemäß dem geltenden Gesetz werden Personen, die mit einer Person in Quarantäne leben, nicht mehr unter Quarantäne gestellt.

Eine Person, die mit einer Person zusammenlebt, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert ist (positives Testergebnis), muss sich ab dem Tag der Erlangung eines positiven Testergebnisses bis 7 Tage nach dem Ende der Isolierung der infizierten Person einer Quarantäne unterziehen.

Hinweis

Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden. Dies sind ungefähr 1.100 bis 7.500 Euro.

weitere Verschärfungen ab dem 7. November 2020 in Polen

Für alle Schulen in Polen findet der Unterricht nur noch online statt. In den Einkaufszentren bleiben nur noch

  • Lebensmittelgeschäfte,
  • Drogerien,
  • Apotheken,
  • Baumärkte,
  • Tierhandlungen und
  • Zeitschriftenläden sowie
  • Servicedienstleister

geöffnet. Alle anderen Geschäfte müssen mindestens bis zum 29. November geschlossen bleiben.

Hotels dürfen nur Geschäftsreisende beherbergen.

Lockerungen in Polen – Corona ab Ende Februar 2021

Die Geschäfte und Einkaufszentren in Polen haben sind wieder geöffnet. Für Restaurants gibt es noch weitere Einschränkungen. Hotels dürfen Geschäftsreisende beherbergen.

Der polnische Grenzschutz kontrolliert nun den Grenzübertritt aus Deutschland in Richtung Polen.

Neue Corona -Bestimmungen in Polen ab Mai 2021

Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen in Polen sind seit April 2021 rückläufig. Nun will die polnische Regierung die Beschränkungen im Lauf des Mai schrittweise zurücknehmen.

Fahrplan zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen in Polen ab Mai 2021

Ab dem 1. Mai können als erstes Friseure und Kosmetiksalons öffnen. Auch Sporteinrichtungen sind dann – vorerst für organisierte Gruppen – wieder zugänglich.

Ab dem 4. Mai 2021 dürfen Geschäfte in Einkaufszentren, Baumärkte und Möbelgeschäfte öffnen. Die Kundenzahl ist auf eine Person pro 15 Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt. Galerien und Museen können öffnen. Kirchen und andere Gotteshäuser dürfen ebenfalls wieder von mehr Menschen betreten werden.

Ab dem 8. Mai 2021 dürfen Hotels wieder Übernachtungen anbieten, die Auslastung soll auf 50 Prozent beschränkt sein. Restaurants und Wellness-Einrichtungen bleiben zunächst weiterhin geschlossen.

Ab dem 15. Mai 2021 darf die Außengastronomie unter Einhaltung von Abstandsregeln öffnen. Auch Kino- und Theaterveranstaltungen im Freien sollen möglich sein. Es dürfen demnach bis zu 25 Personen Hochzeiten, Erstkommunion und andere Veranstal­tungen im Außenbereich von Lokalen feiern. Es könnte im Freien die Maskenpflicht unter Umständen aufgehoben werden. In Innenräumen soll sie fortbestehen.

Ab dem 29. Mai 2021 sollen Gastronomie, Kino und Theater auch in Innenbereichen wieder öffnen dürfen, jeweils mit einer Auslastung von vorerst höchstens 50 Prozent. Sportstätten und Fitnessstudios sollen ebenfalls wieder allen offen stehen, unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln.

Sachstand Juli 2021:

Polen verzeichnet nur geringe Inzidenzzahlen. Auch die Delta-Variante von Covid19 sorgt in Polen für wenig Aufregung. Die Impfquote stagniert derzeit, da viele Polen keine Notwendigkeit für eine Impfung gegen Covid19 sehen. In Gaststätten und Geschäften besteht weiter eine Maskenpflicht, allerdings halten sich immer weniger Besucher daran. Dies ist auch in den Urlaubsgebieten zu beobachten.

Upadte September 2021:

In vielen Geschäften und Restaurants besteht in Polen noch eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasenschutzes. Allerdings hält sich fast niemand mehr daran. Selbst in Einkaufscentren tragen nicht mehr alle Besucher eine Maske. In Fitnessstudios besteht ebenfalls noch Maskenpflicht, aber auch hier trägt kaum jemand die Gesichtsmaske.

Upate Dezember 2021:

Nach wie vor sind Restaurants und Einkaufszentren in Polen offen. Dort wird nun – anders noch als im Herbst – überwiegend die Corona-Maske getragen. Beim Kino-Besuch wird nun beim Kauf des Tickets nach einer Impfung gefragt ohne dass diese auch überprüft wird. Insgesamt ist die Impfquote in Polen weitaus geringer als in Deutschland. In Polen ist man generell skeptischer, wenn der Staat Vorgaben macht oder zu bestimmten Verhalten rät. Die Corona-Fallzahlen steigen aber auch in Polen wieder.

Update April 2022

In Polen müssen nun keine Masken mehr in Einkaufszentren und Restaurants mehr getragen werden. Die Maskenpflicht ist entfallen.

Update 2023

In Polen sind keine Corona-Maßnahmen mehr aktiv.


Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger nach Polen

Für Einreisen nach Polen besteht unabhängig vom Transportmittel grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind Berufskraftfahrer sowie Personal des Güter- und Personenverkehrs. Zudem ist die Einreise aus beruflichen und geschäftlichen Gründen ohne Quarantäne möglich.

Bei der Einreise soll ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein und das Ergebnis muss auf Polnisch oder Englisch vorliegen. Bei einem negativen Corona-Testergebnis entfällt die Pflicht zur Isolierung (Quarantäne) ebenfalls.

geimpfte Personen

Einreisende, die mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft wurden oder innerhalb der letzten sechs Monate nachweislich am Virus erkrankt waren, sind ebenfalls von der Quarantäne befreit.

Einreise/ Rückreise nach Deutschland aus Polen

Zu berücksichtigen ist, dass Deutschland seit dem 21. März 2021 ganz Polen als Hochinzidenzgebiet einstuft
(Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html). Bei der Einreise nach Deutschland muss daher ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. An fast allen Grenzübergängen findet man Orte, wo solche Test angeboten werden.

Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.

Kontakt und Rechtsberatung zur Kanzlei in Stettin

anwaltliche Beratung und Vertretung bei rechtlichen Problemen in Polen

Für weitere Informationen zum obigen Thema können Sie uns gern kontaktieren.

Rechtsanwalt Martin ist seit dem Jahr 2005 in Stettin (Polen) als erster ausländischer Rechtsanwalt zugelassen (Nummer 0001 in der Anwaltslisten der Anwaltskammer Stettin). In der Kanzlei in Stettin arbeitet Anwalt Martin zusammen mit 3 polnischen Rechtsanwälten (Adwokaci).

Wir beraten Sie gern zum polnischen Recht sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache.

Rechtsanwalt Andreas Martin   – Anwalt in Polen (Stettin)

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