Liquidation einer polnischen GmbH (Spzoo)
Immer mehr deutsche Geschäftsleute gründen in Polen Firmen. Die mit Abstand beliebteste Gesellschaftsform für Firmenneugründen für Deutsche ist – unserer Erfahrung nach – die polnische GmbH (Spzoo). Wenn der deutsche Gesellschafter – aus welchen Gründen auch immer – die polnische GmbH (Spzoo – Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) abwickeln möchte, muss diese liquidiert werden. Dies ist in Polen nicht anders als in Deutschland; die Rechtsvorschriften hierzu unterscheiden sich erheblich. Falsch wäre es auf jeden Fall nichts zu tun, da dann früher oder später sich der polnische Finanzamt melden wird und dies kann dann unangenehm werden.
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Einstellung der Betriebstätigkeit in Polen
Oft bleibt dem deutschen Gesellschafter keine andere Wahl, wenn er die Betriebstätigkeit in Polen einstellen möchte. Ein Verkauf einer GmbH in Polen ist schwer möglich; der Markt hierfür ist sehr klein. Ein Grund dafür ist auch, dass man schnell und kostengünstig (Mindeststammkapital nur PLN 5.000 = € 1.250) eine GmbH / Spzoo in Polen gründen kann. Auch weiß man beim Kauf oft nicht, wie die Spzoo steuerlich tatsächlich darsteht und ob die Spzoo nicht unbekannte Gläubiger hat.
Häufig ist es aber so, dass deutsche Gesellschafter sich nicht weiter um die polnische GmbH, die nicht mehr wirtschaftlich tätig ist, kümmern und erst nach einiger Zeit durch das polnische Finanzamt erinnert werden, dass hier bestimmte Pflichten bestehen. Je länger man wartet und nichts tun, um so teuer wird später die Abwicklung der polnischen Gesellschaft!
Liquidation einer GmbH (Spzoo) in Polen – der Ablauf
Die Liquidation / Abwicklung einer polnischen GmbH (Spzoo) ist im polnischen Handelsgesetzbuch (Kodeks spółek handlowych) geregelt. Dort bestimmen die Art. 67 ff. HGB PL (KSH) den Ablauf der Liquidation der polnischen GmbH.
Gesellschafterversammlung erforderlich über Beschlussfassung der Abwicklung
Ein Liquidationsverfahren einer polnischen GmbH beginnt mit einer Gesellschafterversammlung, die beim Notar stattfinden soll. Nach dem polnischen Handelsgesetzbuch ist für die Eröffnung der Liquidation eine außerordentliche Gesellschafterversammlung notwendig, die – durch entsprechende Beschlussfassung – das Liquidationsverfahren eröffnet und die Personen der Liquidatoren bestimmt. Die Liquidatoren vertreten die GmbH/ Spzoo bei der Abwicklung.
Anmeldung/ Bekanntmachung der Liquidation beim polnischen Registergericht (KRS)
Nach der Eröffnung des Liquidationsverfahrens erfolgt die Anmeldung der Liquidation und der Liquidatoren beim zuständigen Handelsregister. Dies ist das Registergericht am Sitz der Gesellschaft (KRS).
Information an die Gläubiger über Verfahren
Nach der Anmeldung dieses beim zuständigen Registergericht (KRS) sind s.g. Liquidationstätigkeiten durchzuführen. Im Rahmen dieser müssen die Liquidatoren den Gläubiger zur Forderungsanmeldung auffordern – die Frist dafür beträgt 3 Monate. Die Liquidatoren sollen laufende Geschäfte der Gesellschaft beenden, Forderungen einziehen und das Vermögen der Gesellschaft zu Geld machen.
Mindestdauer des Liquidationsverfahrens in Polen
Das gesamte Liquidationsverfahren dauert mindestens 6 Monate – erst nach dieser Frist können die Liquidatoren mit der Aufteilung des Vermögens zwischen den Gesellschaftern anfangen.
Die Liquidatoren müssen auch die gewissen Tätigkeiten nach der Liquidation durchführen, vor allem die entsprechende Behörde über die Liquidation der Gesellschaft zu informieren.
Wichtig ist auch, eine Person zu benennen, bei der alle Rechnungsbücher und sämtliche Unterlagen der liquidierten GmbH aufbewahrt werden. Auch wenn dies selbstverständlich erscheint, muss der Liquidator postalisch erreichbar sein.
deutschsprachige Rechtsanwälte in Polen
Wir beraten und vertreten – als deutschsprachige Anwälte in Polen – (Bürogemeinschaft) deutsche Mandanten in Polen bei der Abwicklung einer polnischen GmbH.
Rechtsanwalt A. Martin (Stettin)
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