Anwaltsprüfung in Stettin (Polen) 2013

In Stettin (Szczecin) fanden vor einigen Wochen die Anwaltsprüfungen für die Rechtsreferendare (Aplikanten der polnischen Rechtsanwälte/ Adwokaci) für den Abschlussjahrgang 2013 statt. Nach der Zulassung zum Anwaltsreferendariat in Polen (hierfür ist ein Test zu absolvieren), ist ein rund 3-jähriges Referendariat abzuleisten.

Anwaltsausbildung in Polen – beim Adwokat

Die meiste Zeit sind die Anwaltsanwärter dann bei einem Anwalt (Padron) zur Ausbildung, am Anfang auch kurz bei Gericht. Während der Zeit der Ausbildung beim Anwalt findet auch immer parallel eine Ausbildung über die Anwaltskammer (izba adwokacka) mit entsprechenden Veranstaltungen und Klausuren statt. Im Gegensatz zu Deutschland bekommen die Rechtsreferendare in Polen kein Geld vom Staat; im Gegenteil, diese müssen sogar für ihre Ausbildung bezahlen. Vom ausbildenden Anwalt, bei dem sie die meiste Zeit sind (ungefähr 3 bis 4 Tage die Woche) bekommen die Referendare meist nur 200 bis 300 Euro pro Monat (rund 1.000 PLN) als “Gehalt”.

Abschlussprüfung / Zulassung zur polnischen Anwaltschaft

Das Referendariat schließen die polnischen Referendare mit einer Abschlussprüfung ab. Hier sind meist fallbezogene Klausuren zu schreiben. Wenn diese bestanden ist, ist die Zulassung und Vereidigung zum Rechtsanwalt in Polen (Adwokat) nur noch eine “Formalität”. Die Prüfungen sind aber – von Jahr zu Jahr – von unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad. In diesem Jahr (2013) waren die Prüfungen recht schwer. Im Raum Stettin wurden 60 Referendare geprüft. Die meisten fielen durch. Nur 24 haben die Prüfungen bestanden.

Rechtsanwalt Andreas Martin

In Polen vor dem polnischen Gerichten selbst auftreten oder sich über den deutschen Anwalt vertreten lassen?

Auch vor dem polnischen Gerichten gibt es einen so genannten Anwaltszwang, allerdings nicht vor jedem Gericht. Dort, wo kein Anwaltszwang herrscht, und ein deutscher Bürger oder eine deutsche Firma beteiligt ist, ist die Versuchung groß, dass man sich selbst vertritt oder einen deutschen Anwalt beauftragt, die man kennt und vertraut. Schließlich könnte man ja theoretisch die Schreiben ins polnische übersetzen lassen oder manche Mandanten meinen sogar, dass das polnische Gericht die Schreiben selbst übersetzen müsste. So könnte man – vermeintlich- viel Geld sparen und geht einfach zum Anwalt „um die Ecke“, mit dem man vor Ort die Sache besprechen kann und muss nicht mit einem polnischen Anwalt, der vielleicht nicht perfekt Deutsch spricht, die Sache über eine weite Entfernung erörtern oder gar eine weite Reise in Kauf nehmen, um den Fall in Polen zu besprechen.

 

Dabei wird aber übersehen, dass sich das polnische Zivilprozessrecht und auch das materielle Recht erheblich vom deutschen Recht unterscheiden. Selbst wenn es vor dem Gericht nicht zwingend notwendig sein sollte, einem polnischen Anwalt zu nehmen, ein Zustellungsbevollmächtigter im Inland (also in Polen), ist aber der Regel dennoch erforderlich, hat eine eigene Vertretung meist keine Aussicht auf Erfolg und eine Vertretung über den deutschen Rechtsanwalt ist meistens gefährlich, da dieser meist entweder das polnische Recht und schon gar nicht das polnische Zivilprozessrecht kennt. Dies wäre so, als würde man einem polnischen Kollegen, der die deutsche Sprache nicht kann und das deutsche Recht nicht kennt als Prozessbevollmächtigten für einen Fall in Deutschland wählen. Dies würde Deutschland wahrscheinlich auch niemand tun.

 

Die vorstehenden allgemeinen Erwägungen möchte ich aber noch wie folgt kurz durch konkrete Unterschiede zwischen dem Deutschen polnischen Zivilprozessrecht ergänzen.

 

In Deutschland ist es zum Beispiel normal und üblich und auch zulässig, dass man eine Frist, die das Gericht gesetzt hat durch einen Schriftsatz, die man vorab an das Gericht per Fax schickt war. Dies gilt selbst dann, wenn der Schriftsatz erst kurz vor 24:00 Uhr am letzten Tag des Ablaufes der Frist bei Gericht eingeht. Nach dem polnischen Zivilprozessrecht ist dies nicht zulässig. Ein Fax an das Gericht wahrt die Frist nicht. In Polen ist es üblich, dass man entsprechende fristwahrende Schreiben per Post an das Gericht schickt und der Poststempel Auskunft darüber gibt, ob die Frist gewahrt ist oder nicht. Man bringt also das Schriftstück zur Post und lässt sich das absenden der Post, zum Beispiel am letzten Tag der Frist, beim Postamt bestätigen. Dies geht auch noch dann, wenn der Schreiben vor 24:00 Uhr zur Post aufgegeben wird. Aber säße man dies weiß, ist man immer noch nicht davor geschützt, entsprechende Fristen Polen zu wahren. Man muss auch wissen, dass dies allein in der Regel zur Wahrung der Frist noch nicht einmal ausreichen. In Polen muss man nämlich auch das fristwahrende Schriftstück nicht nur dem Gericht rechtzeitig zustellen, sondern auch der Gegenseite. Was bei uns in Deutschland Zustellung im Parteibetrieb genannt wird, dass man also direkt an den Kollegen der Gegenseite Einschreiben zustellt, das ist in Polen der Normalfall im Zivilprozess. In Polen muss also das fristwahrende Schreiben nicht nur rechtzeitig dem Gericht zugestellt werden, sondern auch dem Kollegen der Gegenseite. Wer dies nicht weiß, hat den Fall eigentlich schon „verloren“. Dieses kleine Beispiel zeigt, dass man nicht ohne weiteres, wenn man zum Beispiel als deutscher Anwalt das deutsche Zivilprozessrecht kennt, darauf vertrauen kann, dass das polnische Zivilprozessrecht ähnlich ist. Wer hier Fehler macht, kann alleine deshalb den Prozess verlieren.

RA A. Martin

Von daher ist es für eine professionelle Prozessvertretung in Polen vor Gericht erforderlich, dass man einen dort ansässigen bzw. zugelassenen Kollegen beauftragt.

die polnische GmbH (Spzoo) – ist die Gründung einer GmbH in Polen kompliziert?

Wer in Polen auf Dauer Geschäfte machen will, kommt um die Gründung einer GmbH in Polen nicht vorbei,sofern er seine Haftung beschränken möchte. Die polnische Einzelfirma lohnt sich eher für kleine Betriebe, bei denen keine hohen Haftungsrisiken bestehen.

GmbH in Polen – einfache Gründung?

Vergleicht man den Gründungsprozess einer GmbH in Deutschland mit der einer GmbH in Polen, so gibt es hier mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede. Die GmbH-Gründung in Polen ist – wenn man die Materie kennt – nicht komplizierter als in Deutschland. Allerdings sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Gründung einer polnischen Spzoo ist grundsätzlich etwas aufwendiger, da mehr Unterlagen beim Gericht eingereicht werden müssen.

Schwierigkeiten in Polen

Etwas schwieriger ist in Polen allerdings, dass man nicht uneingeschränkt die polnische Satzung der Spzoo an deutsche Verhältnisse anpassen kann bzw. dies nicht unbedingt in der Gründungssatzung tun sollte, um zu vermeiden, dass das polnische Handelsregistergericht (KRS) hier die Eintragung der Spzoo verzögert, da bestimmte Regelungen in der Satzung dem Gericht unbekannt sind und dieses die Rechtmäßigkeit erst überprüfen muss. Die Kunst besteht darin die Satzung nach den Wünschen des Mandanten so anzupassen, dass dieser damit zunächst zufrieden und das Gericht (KRS) ebenfalls keine Probleme hat.

Für deutsche Mandanten ist es ebenfalls gewöhnungsbedürftig, dass man in der polnischen Satzung der Spzoo den Unternehmensgegenstand nicht – wie z.B. in Deutschland – beschreibt, sondern diesen bestimmten Kategorien zuordnen muss (den sog. PKD-Nummern). In Polen hat sich leider die Unsitte durchgesetzt, dass man in der Satzung der Spzoo zunächst erst einmal alles, was irgendwie theoretisch als potentieller Gegenstand des Unternehmens in Betracht kommt, in die Satzung aufnimmt. Man sollte hier die Tätigkeitsfelder auf das Wesentliche beschränken.

Die Eröffnung eines Bankkontos direkt nach der notariellen Errichtung der Spzoo ist manchmal schwierig. Die meisten Banken reicht es aber aus, wenn man die Gründungsurkunde vorlegen kann und eine Bestätigung des KRS, dass man die Eintragung ins Handelsregister beantragt hat (diese Bestätigung bekommt man sofort bei Einreichung der Unterlagen beim KRS- wenn man danach fragt).

Welche Institution in Polen – neben dem polnischen Finanzamt – wirklich Probleme machen kann, ist das polnische Handelsregister (KRS). Das KRS ist dafür bekannt, dass es selbst bei kleinsten Fehlern die Eintragung erheblich verzögern kann. Man hat das Gefühl, dass selbst bei Unstimmigkeiten, die unproblematisch vom Gericht selbst berichtigt werden können, stur eine Berichtigung vom Antragsteller verlangt wird, was wiederum eine Verzögerung bedeutet (das Gericht setzt hier meist Berichtigungsfristen von 7 Tagen). Allein dies sollte Warnung genug sein nicht selbst entsprechende Anträge (hier gibt es Formulare, die auszufüllen sind) bei Gericht einzureichen und schon gar nicht als Ausländer.

Die Anträge auf die Steuernummer (NIP) und der Nummer des Statistikamtes (REGON) werden dem Antrag an das KRS beigefügt. Dies war früher anders.

Was ist einfacher?

Unproblematischer ist in Polen die Suche nach dem richtigen Firmennamen. Hier gibt es nicht so viele Einschränkungen, wie in Deutschland (Beispiel: Länderbezeichnungen im Namen). Auch muss keine Handelskammer hierzu eine Stellungnahme abgeben.

Die Notare sind in Polen nicht mehr so dienstleistungsfeindlich und “abgehoben”, wie noch vor einigen Jahren, was ebenfalls positiv ist. Auch bei den polnischen Anwälten ist mehr Dienstleistungsorientierung festzustellen, da auch hier die Anwaltsdichte stark zunimmt. Man sollte sich aber von der Vorstellung lösen, dass Anwälte in Polen eine Billigdienstleistung anbieten. Die Prozesskosten sind ähnlich hoch; auch die Anwaltsgebühren, die meisten mit den Mandanten ausgehandelt werden.

Durch die gleichzeitige Einreichung der Anträge für die Steuernummer und die REGON-Nummer wird eine Beschleunigung der Eintragung erreicht. Trotzdem dauert die Eintragung ins Handelsregister rund 3 Wochen (ähnlich lange die Vergabe der Steuernummer). Mit Beziehungen geht alles schneller; gerade auch in Polen. Ich hatte es auch schon erlebt, dass ein Mandant, der wohl “sehr gute Beziehungen zum KRS” hatte, eine Eintragung in 2 Tagen erreicht hatte.

Zwangsvollstreckung von geringen Geldforderungen in Polen.

Zwangsvollstreckung von geringen Geldforderungen in Polen.

Häufig ist es so, dass deutsche Gläubiger gegen polnische Staatsbürger oder Firmen eine Forderung haben. Da die Schuldner häufig gar nicht mehr in Deutschland wohnen/ ihren Sitz haben oder später nach Polen umziehen, wird der Prozess in Deutschland vor Gericht geführt. Gerade bei kleinen Forderungen bietet sich das Mahnverfahren an und später besteht die Möglichkeit eine Bescheinigung als EU-Titel zu beantragen.

Urteil/ Titel – und was nun?

Das Urteil ist schnell da, denn meistens ergeht ein Versäumnisurteil oder das Mahnverfahren wird bis zum Ende durchgeführt. Das Problem kommt später. Selbst wenn man einen vollstreckbaren Titel nebst EU-Titelbescheinigung hat, können selbst deutsche Anwaltskanzleien die Vollstreckung in Polen nicht durchführen. Dies scheitert zum einen an der Sprache und zum anderen am fehlenden Kanzleisitz in Polen und auch am Fehlen der entsprechenden Kenntnisse des polnischen Rechts.

polnischer Anwalt – Vollstreckung in Polen

An der Einschaltung eines Rechtsanwalts in Polen kommt man bei der Vollstreckung des Titels in Polen nicht vorbei. Trotz der Bescheinigung als EU-Vollstreckungstitel muss in Polen zunächst eine Vollstreckungsklausel beantragt werden.

Danach erfolgt die “richtige Zwangsvollstreckung”.

Wirtschaftlich sinnvoll- Vollstreckung in Polen?

Aufgrund der obigen Ausführungen ist klar, dass für die Vollstreckung in Polen ein gewisser Aufwand erforderlich ist. Wenn nun die Forderung nur einige Hundert Euro beträgt, macht eine Vollstreckung (und auch die Schaffung des Titels in Deutschland) keinen Sinn. Es wird sich kein Anwalt in Polen finden, der für ein paar Euro die Vollstreckung durchführt. Der polnische Rechtsanwalt nimmt für die Vollstreckung – egal, ob dies für den Mandanten wirtschaftlich ist – soviel Geld, dass sich der Fall für ihn lohnt. Dies sind mit Sicherheit auch einige Hundert Euro. Wirtschaftlich macht die Vollstreckung von daher keinen Sinn, denn selbst beim Erfolg der Zwangsvollstreckung werden die Anwaltskosten nur zu geringen Teil erstattet.

Man sollte sich von daher schon vorher überlegen, ob die ganze Angelegenheit überhaupt wirtschaftlich Sinn macht. Meiner Ansicht nach macht die Schaffung eines Titels in Deutschland keinen Sinn, wenn im Ausland zu vollstrecken ist und die Forderung weniger als € 2.500,00 bis € 3.000,00 beträgt.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Polen – Stettin

Sicherung von Darlehen zum Immobilienkauf in Polen!

Sicherung von Darlehen zum Immobilienkauf in Polen!

Wer in Polen als Deutscher ein Grundstück/ Immobilie erwerben möchte, muss diverse Sondervorschriften beachten.  In vielen Fällen ist für den Immobilienerwerb in Polen eine Genehmigung zum Erwerb des Ministeriums des Innern immer noch erforderlich. Die Beratung durch einen Anwalt in Polen ist hierbei unumgänglich.

Kauf eines Zweithauses in Polen

Beim Kauf eines Zweithauses in Polen durch Deutsche (Wohnsitz bleibt in Deutschland) war es bis vor Kurzem noch erforderlich, dass eine Genehmigung für den Grundstückserwerb in Polen erforderlich war. Dies ist nun nicht mehr so. Ein Deutscher kann von daher auch dann ein Grundstück in Polen erwerben, wenn er dort nicht seinen Wohnsitz verlegen möchte.

Erwerb von Grundstücken/ Immobilien in Polen – Landwirtschaftsgrundstücke

Im Gegensatz zum Kauf von  “normalen Grundstücken” in Polen ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen/ Grundstücken in Polen für Ausländer immer noch genehmigungspflichtig. Es kommt nicht darauf an, ob das Grundstück tatsächlich landwirtschaftlich genutzt wird, sondern ob dieses im Grundstück als landwirtschaftliche Fläche ausgezeichnet ist. Dieses Genehmigungserfordernis wird häufig unterschätzt. Der deutsche Käufer erkennt meistens gar nicht, dass es sich um ein Grundstück mit landwirtschaftlichen Flächen handelt. Immer dort, wo nicht nur das reine Grundstück mit Haus verkauft wird, sondern noch etwas Land dazugehört, sollte man überprüfen, ob der Kauf überhaupt möglich ist.

Absicherung beim Grundstückskauf

Wer nun als Deutscher ein Grundstück in Polen nicht ohne Genehmigung erwerben kann und auch das langwidrige Genehmigungsverfahren nicht durchführen möchte, versucht häufig das Grundstück über Dritte zu erwerben oder er gibt Dritten Geld, um ein Grundstück zu erwerben. Dies ist – ohne Absicherung – sehr gefährlich, da später kaum Möglichkeiten bestehen die Übereignung der Immobilie tatsächlich durchzusetzen.

Hypothek ins polnische Grundbuch eintragen lassen

Eine Absicherungsmöglichkeit kann darin bestehen, dass sich der Geldgeber seinen Anspruch über eine Hypothek, die dann ins Grundbuch in Polen eingetragen wird, absichern lässt. Ebenso, wie in Deutschland ist die Hypothek ein Sicherungsmittel beim Immobilienkauf in Polen. Die Hypothek ist auch in Polen von einer Forderung (z.B. Darlehensvertrag) abhängig. Anders als in Deutschland gibt es dennoch einige Unterschiede bei der gleichzeitigen Durchsetzung der Eintragung der Hypothek und dem Abschluss des Immobilienkaufvertrages in Polen, da es in Polen unüblich ist, dass man den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto einzahlen lässt und damit eine gleichzeitige Abwicklung mi der Auszahlung des Kaufpreises vom Notaranderkonto an den Käufer bei Eintragung der Hypothek so nicht möglich ist. Hier gibt es aber auch andere Möglichkeiten eine Absicherung des Hypothekenerwerbers zu erreichen. Die Rechtsberatung durch einen Anwalt in Polen ist unumgänglich.

Rechtsanwalt Polen – Anwalt Martin – Stettin – Berlin – Löcknitz

Sind Anwaelte in Polen billig?

Viele Deutsche gehen in Polen einkaufen, da die Preise dort meist etwas geringer sind als in Deutschland. Aufgrund dessen wird doch häufig davon ausgegangen, dass Rechtsanwälte in Polen billiger sind als in Deutschland. Dem ist meistens nicht zu.

Anwälte in Polen – keine Billiganwälte

Es kann zwar sein, dass im ländlichen Bereich oder in kleinen Städten , die anwaltliche Dienstleistung in Polen etwas geringer vergütet wird als in Deutschland. Dies ist allerdings die Ausnahme. Der Normalfall ist der, dass der polnische Rechtsanwalt nicht für ein “Appel und ein Ei” arbeitet. Ein Grund hierfür ist der, dass es in Polen eine relativ geringe Anwaltsdichte gibt. Vor einigen Jahren war es in Polen fast unmöglich Anwalt zu werden. Hierfür brauchte man spezielle Beziehung, die der Normalbürger nicht hatte. mittlerweile ist dies anders, allerdings ist in Polen die Anwaltsdichte,immer noch recht gering.

Vorsicht im außergerichtlichen Verfahren – keine Kostenübernahme durch die Gegenseite

In Polen gibt es keine Gebührenordnung für den außergerichtlichen Bereich. Der polnische Anwalt nimmt deshalb außergerichtlich – unabhängig vom deutschen RVG – die Gebühren, die ihm angemessen und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Dies führt dazu, dass sich vor allem außergerichtliche Angelegenheiten von deutschen Mandanten bei geringen Streitwerten in Polen wirtschaftlich nicht lohnen. Wer zum Beispiel in Polen außergerichtlich 1000 € bei einem polnischen Schuldner geltend machen will, der wird dabei nicht glücklich werden, denn die Anwaltsgebühren in Polen werden zudem von der Gegenseite nicht erstattet, selbst wenn sich der polnische Schuldner bei Beauftragung des polnischen Rechtsanwalts im Zahlungsverzug befand. Nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz würden sich die Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Geltendmachung beim Streitwert von 1000 € ungefähr 150 € brutto belaufen. Hierfür würde in Polen kein Rechtsanwalt diesen Fall übernehmen.

Inkasso in Polen – immer nach den Gebühren informieren!

Von daher sollte sich der deutsche Mandant beim Inkasso in Polen genau nach den Kosten informieren. Die Kosten hierfür sind nicht nur die Anwaltskosten. sofern Titel (Urteil/Vollstreckungsbescheid/Versäumnisurteil/Vergleich)  existiert muss dieser Titel in Polen übersetzt werden und im Normalfall muss auch eine Vollstreckungsklausel in Polen beantragt werden.

Zu beachten ist auch, dass bei der Zwangsvollstreckung in Polen zwar ein Teil dieser Kosten, insbesondere die Anwaltskosten erstattungsfähig sind, also vom Schuldner später bezahlt werden müssen, wenn die Vollstreckung erfolgreich ist, allerdings ist es hier so, dass die gesetzlichen Anwaltsgebühren sehr gering sind und die Anwälte in Polen von daher fast immer für höhere Gebühren arbeiten, die dann nicht in voller Höhe erstattungsfähig sind.

Erstattet werden nur die Mindestgebühren in Polen. So ist dies auch im Gerichtsverfahren in Polen. Die Anwälte können die Gebühren nach ihrem Ermessen-sofern sie nach den gesetzlichen Bestimmungen abbrechen wollen-bis zu einem Faktor 6 , je nach Schwierigkeit des Falles-erhöhen. Die Gerichte selbst sprechen aber bei der Erstattung der gerichtlichen Anwaltsgebühren fast ausschließlich nur die Mindestgebühren zu. Faktisch heißt dies dass der deutsche Mandant ein Teil der Anwaltsgebühren in Polen -selbst wenn er voll gewinnt-in Polen immer selbst tragen wird.

Gebührenvereinbarungen in Polen

In Polen ist es meist so, dass zumindest in größeren Städten entweder Stundenhonorarvereinbarungen getroffen werden  oder die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für die jeweilige Instanz. Zu beobachten ist, dass gerade in Wirtschaftssachen eher zum Stundenhonorar tendiert wird und in anderen Rechtsbereichen/Rechtsgebieten zu einer Pauschalhonorarvereinbarung. Auch ist zu beobachten, dass in größeren Städten – vor allen in Warschau – eher Stundenhonorarvereinbarungen getroffen wird. Zum Beispiel Raum Stettin wird man kaum einen Rechtsanwalt finden, der zum Beispiel in Wirtschaftssachen für weniger als € 150 netto die Stunde arbeitet. es kommt häufiger vor, dass Anwälte Fälle, die besonders schwierig sind oder sich wirtschaftlich nicht lohnen gar nicht erst annehmen. Bei den Rechtsanwälten in Stettin ist der Trend zu beobachten, dass die Anzahl der Anwälte immer mehr zunimmt und der Konkurrenzkampf untereinander auch größer wird.

Rechtsberatung durch jedermann in Polen?

Zu beachten ist auch, dass es in Polen kein Rechtsberatungsgesetz gibt und von daher viele Personen, die über keine vernünftige juristische Ausbildung verfügen, Rechtsdienstleistungen anbieten. Für den deutschen Mandanten ist dies auf den ersten Blick meistens nicht erkennbar. Es geben sich zum Beispiel in Polen Firmen als Wirtschaftskanzleien aus, obwohl dort überhaupt kein polnischer Rechtsanwalt arbeitet.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Stettin (Polen) – Berlin (Mitte) und Löcknitz (MV)