Sicherung von Darlehen zum Immobilienkauf in Polen!
Sicherung von Darlehen zum Immobilienkauf in Polen!
Wer in Polen als Deutscher ein Grundstück/ Immobilie erwerben möchte, muss diverse Sondervorschriften beachten. In vielen Fällen ist für den Immobilienerwerb in Polen eine Genehmigung zum Erwerb des Ministeriums des Innern immer noch erforderlich. Die Beratung durch einen Anwalt in Polen ist hierbei unumgänglich.
Kauf eines Zweithauses in Polen
Beim Kauf eines Zweithauses in Polen durch Deutsche (Wohnsitz bleibt in Deutschland) war es bis vor Kurzem noch erforderlich, dass eine Genehmigung für den Grundstückserwerb in Polen erforderlich war. Dies ist nun nicht mehr so. Ein Deutscher kann von daher auch dann ein Grundstück in Polen erwerben, wenn er dort nicht seinen Wohnsitz verlegen möchte.
Erwerb von Grundstücken/ Immobilien in Polen – Landwirtschaftsgrundstücke
Im Gegensatz zum Kauf von “normalen Grundstücken” in Polen ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen/ Grundstücken in Polen für Ausländer immer noch genehmigungspflichtig. Es kommt nicht darauf an, ob das Grundstück tatsächlich landwirtschaftlich genutzt wird, sondern ob dieses im Grundstück als landwirtschaftliche Fläche ausgezeichnet ist. Dieses Genehmigungserfordernis wird häufig unterschätzt. Der deutsche Käufer erkennt meistens gar nicht, dass es sich um ein Grundstück mit landwirtschaftlichen Flächen handelt. Immer dort, wo nicht nur das reine Grundstück mit Haus verkauft wird, sondern noch etwas Land dazugehört, sollte man überprüfen, ob der Kauf überhaupt möglich ist.
Absicherung beim Grundstückskauf
Wer nun als Deutscher ein Grundstück in Polen nicht ohne Genehmigung erwerben kann und auch das langwidrige Genehmigungsverfahren nicht durchführen möchte, versucht häufig das Grundstück über Dritte zu erwerben oder er gibt Dritten Geld, um ein Grundstück zu erwerben. Dies ist – ohne Absicherung – sehr gefährlich, da später kaum Möglichkeiten bestehen die Übereignung der Immobilie tatsächlich durchzusetzen.
Hypothek ins polnische Grundbuch eintragen lassen
Eine Absicherungsmöglichkeit kann darin bestehen, dass sich der Geldgeber seinen Anspruch über eine Hypothek, die dann ins Grundbuch in Polen eingetragen wird, absichern lässt. Ebenso, wie in Deutschland ist die Hypothek ein Sicherungsmittel beim Immobilienkauf in Polen. Die Hypothek ist auch in Polen von einer Forderung (z.B. Darlehensvertrag) abhängig. Anders als in Deutschland gibt es dennoch einige Unterschiede bei der gleichzeitigen Durchsetzung der Eintragung der Hypothek und dem Abschluss des Immobilienkaufvertrages in Polen, da es in Polen unüblich ist, dass man den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto einzahlen lässt und damit eine gleichzeitige Abwicklung mi der Auszahlung des Kaufpreises vom Notaranderkonto an den Käufer bei Eintragung der Hypothek so nicht möglich ist. Hier gibt es aber auch andere Möglichkeiten eine Absicherung des Hypothekenerwerbers zu erreichen. Die Rechtsberatung durch einen Anwalt in Polen ist unumgänglich.
Rechtsanwalt Polen – Anwalt Martin – Stettin – Berlin – Löcknitz