Erbrecht in Polen – was machen bei einer Erbschaft in Polen?
Erbrecht in Polen – was machen bei einer Erbschaft in Polen?
In unserer Kanzlei in Stettin stellen sich häufig Mandanten vor, die Fragen in Bezug auf einen deutsch-polnischen Erbfall haben. Meist geht es um die Abwicklung eines Erbfalles in Deutschland und in Polen. Häufig befindet sich ein Grundstück in Polen, so dass ein Erbschein auch in Polen benötigt wird, um das Grundstück dort zu verkaufen oder zu vermieten.
deutsches Erbrecht – polnisches Erbrecht
Ein häufiges Problem besteht darin, dass viele deutsche Mandanten meinen, dass es völlig ausreichend ist, wenn der Erbfall in Deutschland abgewickelt wird. Meist ist die Situation so, dass der Erblasser gebürtige Pole war und in Deutschland gelebt hat. Solche Fälle kommen der Praxis häufig vor. Der Erblasser hat meistens in Deutschland Vermögen und auch in Polen. In Polens ist häufig ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung vorhanden. Dies kommt deshalb in der Praxis häufig vor, der gerade polnische Auswanderer ihr Geld sehr häufig im Heimatland (Polen) in Grundstücke / Immobilien investiert haben. Genau genommen liegen hier „zwei Erbfälle“ vor. Einer in Deutschland und einer in Polen.
deutscher Erbschein und polnischer Erbschein
Die deutschen Mandanten meinen dann häufig, dass es völlig ausreichend ist, wenn in Deutschland ein Erbschein erteilt wurde. Häufig befindet sich auch ein Testament in Deutschland, das dort vor Gericht eröffnet wurde. für das polnische Verfahren hat dies allerdings kaum eine Bedeutung. Auch in Polen muss das Testament eröffnet werden und ein Erbschein beantragt werden, zumindest dann, wenn in Polen ein Grundstück vorhanden ist. Der deutsche Erbschein reicht hierfür nicht aus. Sein Anwendungsbereich beschränkt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Für die Republik Polen muss ein gesonderter Erbschein in Polen beantragt werden.
polnischer Erbschein
In Polen gibt es zwei nationale Möglichkeiten zur Feststellung der Erbenstellung:
- Erbschein durch das Gericht („stwierdzenie nabycia spadku“) gemäß Art. 1025 ff. des polnischen Zivilgesetzbuchs (Kodeks Cywilny, KC).
- Notarielles Erbzertifikat („akt poświadczenia dziedziczenia“) gemäß Art. 95a Notargesetz („Prawo o notariacie“).
Europäisches Nachlassverzeichnis
Die Gültigkeit des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) in Polen basiert auf der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-Verordnung Nr. 650/2012), die seit dem 17. August 2015 in den meisten EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Polen, Anwendung findet. Gemäß dieser Verordnung wird das ENZ in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass besondere Verfahren erforderlich sind.
Problem der kurzen Gültigkeitsdauer
Gültigkeitsdauer laut EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung Nr. 650/2012):
- Artikel 70 Absatz 3 der EU-Erbrechtsverordnung legt fest, dass das ENZ eine befristete Gültigkeit hat.
- In der Regel wird das ENZ für sechs Monate ausgestellt.
- Es kann jedoch eine Verlängerung beantragt werden, falls es nach Ablauf noch benötigt wird.
Praktische Bedeutung:
- Die Gültigkeitsdauer ist auf den Beglaubigungsvermerk des ENZ beschränkt.
- Nach Ablauf von sechs Monaten muss oft eine aktuelle Kopie mit neuem Beglaubigungsvermerk beantragt werden.
- Der Inhalt des ENZ bleibt grundsätzlich gültig, es kann jedoch erforderlich sein, ein neues, aktualisiertes ENZausstellen zu lassen.
deutsch-polnische Erbfälle
Deutsch – polnische Erbfälle werden häufig unterschätzt. Auch glauben viele Mandanten, das das polnische Erbrecht genauso ist, wie das deutsche, was natürlich nicht stimmt. Auf eine Besonderheit sei nur hingewiesen:
In Polen ist ein gemeinschaftliches Testament (sog. Ehegattentestament oder Berliner Testament) unwirksam, in Deutschland aber nicht.
Rechtsanwalt in Polen – A. Martin
Mein Vater ist 2005 verstorben und hat seiner polnischen Ehefrau (laut Gerichtsurteil) 5/8 und seinen 7 Kindern 3/56 Anteile an einer Immobilie in Polen vererbt. Ist es möglich, dass sich 5 (darunter ich) der 7 Kinder von der Ehefrau auszahlen lassen, auch ohne Zustimmung der restlichen 2 Kinder und auch ohne zusätzliche Teilungsklage, also aussergerichtlich? Wir sind alle ganz korrekt im Grundbuch der Immobilie eingetragen.
Ist also eine Auszahlung unseres Erbteils möglich, auch wenn evtl. 2 der Kinder dagegen wären? Nach deutschem Erbrecht wäre dies möglich. Wie aber ist die Rechtslage in Polen?
MfG, kds