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Referendare in Polen müssen ihre Ausbildung selbst finanzieren!

Referendare in Polen müssen ihre Ausbildung selbst finanzieren!

Die Anwaltsdichte in Polen ist bei weiten nicht so hoch, wie in Deutschland. Allerdings ist es umso schwerer Anwalt in Polen zu werden. Zum einen ist der Zulassungstest sehr schwierig und zum anderen muss die Ausbildung selbst finanziert werden.

Das Referendariat für polnische Juristen dauert ungefähr 3 Jahre. Fast die gesamte Ausbildungszeit findet bei einen Rechtsanwalt in Polen statt. Der sog. Padron ist der Ausbilder des polnischen Juristen.

Wenn der Anwaltsanwärter in Polen Glück hat, dann bekommt er von seinen Padron eine Vergütung für die Arbeit. Im Raum Stettin wurde ungefähr PLN 1.000 pro Monat gezahlt.

Aufgrund der hohen Anwärterzahlen im Jahr 2009 (im Raum Stettin sonst unter 10 Anwärter nun 77) wird wahrscheinlich ein Großteil der Anwaltsanwärter in Polen gar keine Vergütung bekommen. In einige Gegenden in Polen (so z.B. in Posen) gibt es sogar schon einige Referendare, die ihren Ausbilder bezahlen!

Unabhängig von der Frage der Finanzierung beim Ausbilder wird die Organisation der Ausbildung der Anwälte in Polen von der Anwaltskammer übernommen. Diese veranstaltet die Arbeitsgemeinschaften. An die Anwaltskammer muss der Referendar im Jahr ungefähr PLN 4.000 (ungefähr € 1.000,00) zahlen.

Von daher ist die Ausbildung für den Anwaltsanwärter in Polen recht teuer, lohnt sich aber zurzeit dennoch, da die Anwälte in Polen gut verdienen (häufig mehr als in Deutschland).