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Immobilienkauf in Polen – immer noch problematisch!

Immobilienkauf in Polen – immer noch problematisch!

Ein Grundstück in Polen, das scheint für viele Deutsche eine gute Möglichkeit zu sein kostengünstig an eine Immobilie zu kommen. Was viele nicht wissen, ist,dass es immer noch problematisch sein kann eine Immobilie in Polen zu kaufen.

Genehmigungspflicht für Ausländer beim Grundstückserwerb in Polen

Vor einiger Zeit war eines der Hauptprobleme beim Grundstückskauf in Polen, dass die meisten Deutschen ein Grundstück in Polen als sog. “Zweithaus” kauften, also nicht mit der Absicht ihren Wohnsitz nach Polen zu verlegen. Dies war fast bei allen Grundstückskäufen durch ausländische Privatpersonen der Fall. Viele der damaligen Grundstückskäufer haben nun Probleme mit den polnischem Ministerium, dass den Nachweis für den Umzug nach Polen verlangt und in diversen Fällen bereits erklärt hat, dass der Grundstückskauf unwirksam ist. Diese Rechtsfolge steht nicht im Belieben des polnischen Innenministeriums,sondern ergibt sich auch aus dem Gesetz. Wer damals die Anwaltskosten für eine Beratung sparen wollte, hat heute unter Umständen einen Schaden von mehreren Tausend Euro.

Wer nun eine Immobilie in Polen kauft, hat das Problem mit dem Zweithaus und der Genehmigung hierfür nicht mehr, allerdings sind noch nicht alle Grundstücke in Polen für Deutsche ohne Genehmigung erhältlich. Problematisch ist der Erwerb immer noch für landwirtschaftliche Grundstücke und Grenzgrundstücke (in Grenznähe). Ob ein landwirtschaftliches Grundstück vorliegt oder nicht ist nicht mit Sicherheit am Grundstück erkennbar. Auch müssen nicht große landwirtschaftliche Flächen zum Grundstück gehören. Allein entscheidend ist die Bezeichnung im Grundbuch, mit der ein Ausländer ohne Rechtskenntnisse nichts anfangen kann. Auf den Rat des Verkäufers oder des Maklers sollte man sich besser nicht verlassen, da diese nicht unbedingt die Interessen des deutschen Käufers im Auge haben. Die in Polen eingeschalteten Notare vor Ort kennen sich meist mit dem Erwerb durch Ausländer nicht aus.

Von daher kann beim Immobilienerwerb in Polen noch keine Entwarnung geben.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Polen, Stettin

Immobilienkauf in Polen – polnisches Grundstücksrecht

Immobilienkauf in Polen – polnisches Grundstücksrecht

Der Grundstückskauf in Polen ist ein juristischer Dauerbrenner, vor allem, wenn einer der Beteiligten ein Deutscher ist. Bis vor kurzem war es so, dass zwar offiziell keine Genehmigung gebraucht wurde, wenn ein Deutscher ein Grundstück in Polen erwerben wollte, allerdings war die in der Praxis häufigste Ausnahme die, dass ein “Zweithaus” in Polen geschaffen werden sollte. Fast 90 % aller Käufe waren eben diese “Zweithauskäufe”. Hierfür brauchte man – als Privatkäufer – eine Genehmigung, was in der Vergangenheit durch diverse Maßnahmen versucht wurde zu umgehen.

Eine der schlechtesten Varianten war diese, dass der deutsche Käufer einfach im Kaufvertrag angegeben hatte, dass er nach Polen ziehen werde und dort seinen Erstwohnsitz schaffen wird. Dies ist in den meisten Fällen natürlich nicht den Tatsachen entsprechend gewesen. Meist hat irgendein “schlauer Bekannter” diesen Tip gegeben oder gar der Verkäufer. Die Folge ist, dass der Notar den Kauf durch einen Ausländer beim Ministerium anzeigen muss und das Ministerium fragt nach der Anmeldung in Polen und der Abmeldung aus Deutschland. Da diese nicht vorliegen, wird dann darauf hingewiesen, dass der Kauf nichtig ist, was auch so im Gesetz steht.

Anwalt Polen – Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei Stettin – Berlin