Grundstückskauf in Polen – Gesetztesänderung / Verschärfung im Jahr 2016 für Ausländer.
In Polen sind nun – nach den Wahlen – Änderungen in Bezug auf den Erwerb von Grundstücken (nicht nur für Ausländer, sondern auch für Inländer) geplant. Diese Änderungen sollen aber derzeit nur den Erwerb von Ackerland / landwirtschaftlichen Grundstücken in Polen betreffen.
Erwerb von landwirtschaftlichen Immobilien in Polen durch Ausländer
Geplant sind wohl diverse Vorkaufsberechtigte, wie zunächst der Eigentümer des Nachbargrundstücks und sodann der polnische Staat (Kauf zum durchschnittlichen Marktpreis). Macht der polnische Staat von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, dann soll wohl allein ein polnischer Landwirt das Land erwerben dürfen.
Alle Einzelheiten sind noch nich bekannt und es wird sich zeigen, was letztendlich gesetzliche normiert wird und ob dies auch „europarechtlichen Vorgaben“ entsprechen wird.
Nachtrag (Dezember 2016) : Nach der Umsetzung der Änderungen über den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken in Polen (14.4.16 Gesetz über die Einstellung des Verkaufs von Immobilien aus dem Agrareigentumsbestand des Staatsschatzes – „Ustawa z dnia 14 kwietnia 2016 r. o wstrzymaniu sprzedazy nieruchomosci Zasobu Wlasnosci Rolnej Skarbu Panstwa oraz o zmianie niektórych ustaw“) erlassen, welches Beschränkungen für den Handel mit Agrarflächen beinhaltet. ) zeigt sich, dass diese erhebliche Auswirkungen in der Praxis haben. Der Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken an Ausländer (Deutsche) ist in Polen nun schwieriger möglich; aufgrund der Vorkaufsrechte von Nachbarn und den Staat.
Nachtrag 2019
Der Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken in Polen ist ab dem Jahr 2019 nun wieder etwas einfacher.
Rechtsanwalt Andreas Martin- Anwalt in Polen