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Zulassung zum Anwaltsreferendariat in Polen im Jahr 2012

Am 29.09.2012 fanden die alljährlichen Prüfungen der Juristen, die in Polen Anwalt, Rechtsberater, Notar oder Gerichtsvollzieher werden wollen satt. Das Justizministerium informiert auf seiner Seite über die Anzahl der Teilnehmer und auch über die entsprechenden Ergebnisse der Teilnehmergruppen.

Informationen der Zulassung zum Referendariat in den Vorjahren 

Ich hatte schon mehrfach darüber auf meiner Internetseite informiert, dass es in Polen keinen Volljuristen gibt, wie in Deutschland, also jemand der nach dem Rechtserefendariat sowohl als Richter, Anwalt, Staatsanwalt und Notar arbeiten kann. In Polen ist es so, dass man nach abgeschlossenen Jurastudium sich für eine Richtung entscheidet und dann das Rechtsreferendariat in den jeweiligen Behörden/Anwälten ableistet.

 

Folgende Möglichkeiten bestehen:

 

 

Richter und Staatsanwälte – anderer Zulassungstermin

Die Zulassung zum Referendariat bei den polnischen Gericht und polnischen Staatsanwälten fand nicht am gleichen Tag statt, nicht am 29.09.2012, wie die anderen Prüfungen.

 

 Zulassungsprüfungen bei Rechtsberatern und Anwälten in Polen sind gleich

Eine Besonderheit besteht darin, dass die Zulassungsprüfung für das Referendariat bei den Rechtsanwälten und bei den polnischen Rechtsberatern gleich sind. Es wird der gleiche Test geschrieben. Die Richter, Staatsanwälte, Notare und Anwärter für die Gerichtsvollzieher schreiben jeweils eigene Test.

 

Testergebnisse

Nach der Auskunft des polnischen Justizministeriums haben im Jahr 2012 am 29.09.2012 folgende Personen an der Prüfung teilgenommen:

bei den Anwälten 2360 Personen, davon haben 55 % die Prüfung bestanden

bei den Rechtsberater 2900 Personen, davon haben 49 % die Prüfung bestanden

bei den Notaren 225 Personen, davon haben 27 % die Prüfung bestanden

und bei den Gerichtsvollziehern 520 Personen, davon haben 81 % die Prüfung bestanden. Diese Zahlen beziehen sich auf alle Prüflinge in ganz Polen.

 

 Zulassung zum Referendariat

Zur Klarstellung soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass es nicht um die Zulassung zum Rechtsberater, Anwalt, Notar oder Gerichtsvollzieher ging, sondern um die Zulassung zum jeweiligen Referendariat.

 

 weitere Statistiken zur Zulassungsprüfung

Das polnische Justizministerium teilte weiter mit, dass bei den Prüflingen für die Zulassung zum Referendariat bei den polnischen Rechtsanwälten die Prüfungen

in Lodz am besten abgeschlossen haben, dort sind 71 % der Kandidaten durchgekommen.

Bei den Rechtsberatern hat Danzig am besten abgeschlossen, dort sind 60 % der Kandidaten durchgekommen. In Stettin immerhin 55 %.

Bei den Prüflingen für die Zulassung zum Referendariat bei den Notaren hat Wrozlaw am besten abgeschnitten, 35 % der Kandidaten sind dort durchgekommen und bei den Prüflingen für die Zulassung zum Referendariat bei den Gerichtsvollziehern hat die Region Danzig ebenfalls am besten abgeschlossen und zwar 85 % der Kandidaten haben dort die Prüfung bestanden.

 

Unterschiede zum Referendariat in Deutschland

Ein Unterschied zu Deutschland besteht auch darin, dass man in Polen für das Referendariat bezahlen muss. Das Referendariat wird für diese Prüflinge im Jahr 2013 beginnen. Ungefähr, je nach Bereich, drei Jahr dauern. Dann schließt sich eine zweite Prüfung an, die erheblich schwerer ist und mit dem Bestehen dieser Prüfung ist man dann jeweils Rechtsanwalt, Rechtsberater, Gerichtsvollzieher oder Notar oder bei den zu einem anderen Zeitpunkt abgelegten Prüfungen Richter oder Staatsanwalt.

Rechtsanwalt A. Martin – Stettin (Polen)