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Fahrverbot in Polen nun auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen!

Viele Deutsche machen im Polen Urlaub oder kaufen sogar Häuser bzw. Wohnung an der polnischen Ostsee. Demzufolge hat auch der Straßenverkehr im Polen-auch gerade gesteigert durch die deutschen Verkehrsteilnehmer-zugenommen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen in Polen

Dem deutschen Autofahrer wird im Polen bereits aufgefallen sein, dass die Polen recht rasant fahren. Gerade in den Städten hält sich kaum jemand an die Geschwindigkeitsvorgaben. Während vor einigen Jahren noch die Geschwindigkeitsüberschreitung mit wenig Konsequenzen im Polen verbunden war, droht nun bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot vor Ort.

neue Rechtslage ab 2015 auf polnischen Straßen

Ab dem 18. Mai 2015 wurde das Gesetz über den Straßenverkehr / Gesetz über das Führen von Fahrzeugen in Polen novelliert. Dies wurde in Polen mit großen “Erstaunen” zur Kenntnis genommen.

Während es nach alter Rechtslage bei Geschwindigkeitsüberschreitungen keinen Führerscheinentzug mit Sperrfrist gab, ist dies nun geändert worden.

Bei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften um mehr als 50 km/h ist nun ein Fahrverbot von 3 Monaten vorgesehen.

Fahrverbot in Polen nun auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen!

Fahrverbot

Fahrverbot für deutsche Autofahrer in Polen?

Dies ist auch für deutsche Autofahrer relevant, die in Polen derartige Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen. Diese bekommen dann für 3 Monate eine Nutzungsuntersagung ihrer Fahrerlaubnis in Polen. Der Führerschein wird dann meist noch vor Ort durch die polnische Polizei eingezogen und dann an das Kraftfahrtbundesamt geschickt. Dies dauert wenigstens mehrere Wochen bis der Führerschein dort ankommt. Die Polizei kennt hier auch bei Ausländern kein Pardon. Dem deutschen Verkehrsteilnehmer kann in einer solchen Situation nur geraten werden, dass er sich ruhig verhält. Oft werden die Geschwindigkeitskontrollen durch Nachfahren mit Polizei-Kfz oder mittels Messen mit einer Laserpistole vorgenommen. Diskussionen vor Ort bringen oft nur eine Verschlechterung der Lage. Oft wird eine Geldbuße sofort vor Ort kassiert. Dies wird in der Regel aber quittiert.

Gegen eine solche Geldbuße kann man dann nur innerhalb von 7 Tagen vorgehen!

Insgesamt wurden auch die Geldbußen in Polen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drastisch erhöht.

Andreas Martin – Rechtsanwalt (Stettin)

Unfall in Polen – was wird oft falsch gemacht?

Unfall in Polen

Kfz-Unfall in Polen

Verkehrsunfall in Polen – was wird oft falsch gemacht?

Wer einen Unfall in Polen hatte, weiß, dass dies kein Zuckerschlecken ist. Häufig ärgert man sich über gemachte Fehler, die man meist nicht mehr korrigieren kann.

Welche Fehler werden bei der Abwicklung eines polnischen Verkehrsunfalls gemacht?

1. Geldbuße vor Ort bezahlt/ kein Rechtsmittel eingelegt

Am einfachsten kann man den Schadenersatzprozess wegen eines Unfalls in Polen verlieren, wenn man vor Ort – also in Polen – die Geldbuße bezahlt. Wird die Geldbuße gezahlt, sieht man in Polen darin ein Schuldanerkenntnis. Man hat in der Regel keine Chance mehr die Prozess zu gewinnen. An diese Rechtsprechung müssten sich auch deutsche Gericht halten. Die einzige Chance besteht darin, dass man innerhalb von 7 Tagen in Polen gegen die Geldbuße klagt. Dies wird aber fast nie von deutschen Mandanten gemacht, da diese – entweder gar nicht – oder zu einem Anwalt in Deutschland gehen, der die Polnische Sprache nicht versteht und auch nicht weiß,dass man gegen die Geldbuße vorgehen muss. In Deutschland wäre dies kein Problem, aber beim Unfall in Polen gilt im Normalfall polnisches Recht, selbst, wenn man in Deutschland klagt.

2. keine Akteneinsicht in Polen genommen

Um die Erfolgsaussichten einer Klage in Deutschland klären zu können, sollte man in Polen Akteneinsicht beantragen. Dies ist bei der Polizei vor Ort zu machen. Die Akte wird nicht nach Deutschland übersandt, sondern ist auch vor Ort einzusehen. Gerade bei größeren Unfällen lohnt sich aber die Informationsquelle “Akteneinsicht”.

3. Rechtsanwalt einschalten

Dabei ist zu beachten, dass man letztendlich wahrscheinlich in den meisten Fällen nur über einen Rechtsanwalt in Polen die Akte einsehen kann. Ein Rechtsanwalt in Polen ist im Normalfall, zumindest bei schwierigen Unfällen im Polen, unumgänglich. Wichtig ist dabei aber, dass die eigenen Anwaltskosten in Polen außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind. Den Anwalt muss man von daher selbst bezahlen. Dies macht bei kleineren Schäden keinen Sinn.

4. polnisches Verkehrsunfallrecht

Weiter ist zu beachten, dass bei einem Verkehrsunfall in Polen mit einem polnischen Verkehrsteilnehmer automatisch polnisches Recht Anwendung findet. Obwohl man in Deutschland klagen kann, dies ist der Gerichtsstand des Versicherungsnehmers, muss das deutsche Gericht an polnisches Recht anwenden. Alternativ kann man auch direkt in Polen klagen.

5. Klage in Deutschland oder in Polen möglich

Bei schwierigen Sachen macht es meist eher Sinn im Polen zu klagen, da ansonsten das deutsche Gericht ein Gutachten zum polnischen Recht einholen muss, wenn es sich um schwierige Rechtsfragen handelt. Damit verzögert sich das Verfahren in Deutschland erheblich. Die Klage ist Polen hat aber noch einige Besonderheiten. Man muss hier immer abwägen, was sinnvoller ist.

6. Anwaltskosten außergerichtlich nicht erstattungsfähig

Ein anderer Punkt ist der, dass nach polnischem Recht es keine Kostenerstattung der Anwaltskosten gibt. Dies ist sehr wichtig. Der deutsche Mandant, der also einen Anwalt für die Abwicklung seines Verkehrsunfalls im außergerichtlichen Bereich, also vor dem Gerichtsverfahren, beauftragt, muss diesen komplett selbst bezahlen. Die Gegenseite muss die Anwaltskosten nicht erstatten!

Anwalt Polen – Rechtsanwalt Martin