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Führerschein in Polen – die Staatsanwaltschaft in Stettin schlägt zu!

Führerschein in Polen – die Staatsanwaltschaft in Stettin schlägt zu!

Ich hatte ja bereits darüber berichtet, dass in Stettin diverse Fahrschulen, die auf „deutsche Führerscheinbewerber“ spezialisiert waren, Durchsuchungen der Stettiner Staatsanwaltschaft durchgeführt wurden und dabei diverse Unterlagen beschlagnahmt wurden.

Dies geschah vor langer Zeit und jetzt gibt es die ersten Ergebnisse dieser Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft in Stettin hat nun Anklage erhoben gegen die Personen, die damals mit den deutschen Fahrschülern „persönlich verbunden waren“.

Damals musste der deutsche Fahrschüler wenigstens 185 Tage in Polen gemeldet sein (richtig ist allerdings, dass es nicht nur auf die Meldung ankommt). Man meldete die Deutschen dann bei bestimmten Personen an, die dann auch bestätigten, dass diese mit dem deutschen eine „persönliche Beziehung“ hatten. Diese Personen (Frauen) bekamen für ihr Tätigwerden Geld. Es wurde aber nicht nur 1 oder 2 Personen pro Frau angemeldet, sondern meist im Laufe der Zeit Personen im hohen zweistelligen Bereich.

Nun geht die Staatsanwaltschaft in Stettin gegen diese Personen vor und will nachweisen, dass diese Anmeldungen nur zum Schein erfolgt sind und weder eine persönliche Beziehung bestanden hat, noch die deutschen Fahrschüler dort tatsächlich dort gewohnt haben.

Wenn die Verfahren erfolgreich sind, könnte dies zur Folge haben, dass die Führerscheine der deutschen Fahrschüler später eingezogen werden, denn dann würde genau in diesen Fällen feststehen, dass die deutschen Fahrschüler sich eben nicht im Jahr der Ablegung der Prüfung 185 Tage in Polen aufgehalten hatten.

  1. Update 2017:

Die Problematik besteht immer in Bezug auf die Anmeldung noch . Es sollte zwingend darauf geachtet werden, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung / Wohnsitz in Polen erfolgen. Gerade bei einigen Fahrschulen wird dies nicht rechtssicher gemacht.

2. Update 2017:

Die Führerscheinbehörde in Stettin verweigert seit Februar 2017 oft die Ausstellung von Führerscheinen von deutschen Fahrschülern, die in Deutschland eine MPU-Auflage erhalten haben. Dort fordert man vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) einen Auszug über den deutschen Fahrschüler an. Im Auszug steht dann die angeordnete MPU und die Verfallfrist für die MPU-Auflage (meistens 15 Jahre). Diese Frist wird sodann von der polnischen Führerscheinbehörde oft als Sperrfrist für die Erteilung des Führerscheins interpretiert, obwohl dies falsch ist. Die Frist hat nichts mit einer Sperrfrist zu tun. Sodann gibt es Probleme bei der Ausstellung des polnischen Führerscheins für den deutschen Antragsteller. Hier hilft letztendlich nur die Klage vor dem polnischen Verwaltungsgericht (SKO). Die ersten Klagen wurden schon im Sinne der deutschen Fahrschüler entschieden. Ob die Behörde die Verwaltungspraxis ändern wird, bleibt abzuwarten

 

Rechtsanwalt in Polen (Stettin) – A. Martin

Tel: 039754 52884 (Kanzlei Löcknitz)

Führerschein in Polen – jetzt wird´s gefährlich!

Führerschein in Polen – jetzt wird´s gefährlich!

– ein Beitrag von Anwalt Polen – RA A. Martin –

MPU-Kandidaten hatten noch bis Ende des letzten Jahres in Polen ihren Führerschein gemacht. Voraussetzung für den Erwerb eines polnischen Führerscheines ist, dass man sich in Polen wenigstens 185 pro Kalenderjahr aufhält und selbstverständlich ist auch die Prüfung (Theorie und Praxis) zu bestehen.

Eine MPU gibt und gab es in Polen nicht.

Führerschein in Polen

Die MPU-Kandidaten aus Deutschland buchten in Polen eine Fahrschule, die erhebliche Summen pro Jahr umsetzte. Die Kandidaten wurden in Polen angemeldet. Fast alle über Scheinadressen. Daneben wurde als Nachweis über die Bindung zu Polen meist die Erklärung einer polnischen „Dame“, bei der der deutsche Kandidat auch „wohnte“.

Genau genommen wurde damit auch die Anforderung des Gesetzes erfüllt, aber nur scheinbar, denn

  • die Anmeldung in Polen allein sagt nicht viel aus
  • es kommt allein auf den tatsächlichen Aufenthalt an und
  • der Aufenthalt muss bis heute hin fortdauern, wenn der polnische Führerschein weiter verwendet wird

Kaum einer der deutschen Fahrschüler hat von daher rechtmäßig den Führerschein in Polen erworben. Denn Voraussetzung für den Erwerb ist nicht die bloße Anmeldung,sondern der tatsächliche Aufenthalt.

die Situation heute

Gegen diverse Inhaber von Fahrschulen in Raum Stettin sind von der Staatsanwaltschaft Stettin Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Es geht auch um Steuerhinterziehung.

Deutsche Führerscheininhaber, die in Polen den Führerschein gemacht haben und diese in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen wollen, scheitern, da die polnische Führerscheinbehörde dann den polnischen Führerschein entzieht. Das Gesetz wird von der Behörde in Polen so ausgelegt, dass man den polnischen Führerschein nur dann verwenden darf, wenn man auch noch nach dem Erwerb wenigstens 185 in Polen wohnt.

Mittlerweile gab es auch schon die ersten Strafverfahren gegen deutsche Fahrschüler. Man verlangte von einem ehemaligen Fahrschüler, dass er einen Eid darüber ablegt, dass sich wenigstens er 185 Tage in Polen aufgehalten habe. Wenn dann der Eid abgelegt wird und die polnische Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass dies wahrheitswidrig ist, dann wird ein Strafverfahren wegen Falscheides in Polen betrieben.

Rechtsanwalt A. Martin, Kanzleien Berlin – Stettin – Löcknitz