Neuigkeiten- Blog – neue rechtliche Informationen aus Polen von Anwalt A. Martin mit Kanzleisitz in Stettin (Polen).

die Rechtsanwaltsdichte in Polen nimmt ständig zu!

immer mehr Rechtsanwälte in Polen

Viele deutsche Jurastudenten und Absolventen “deutsch-polnischer Universitäten” glauben immer noch, dass man allein mit Grundlagenkenntnissen des deutschen und des polnischen Rechts in Polen ohne Weiteres beruflichen Erfolg als Rechtsanwalt haben wird. Dem ist nicht (mehr) so. In Polen ist die Anwaltsdichte immer noch im Verhältnis zu Deutschland gering. Die Rechtsanwaltsdichte in Polen liegt ungefähr auf den Niveau von Österreich.

Zuwachs der Anwaltsdichte in Polen

Allerdings ist in den letzten Jahren ein starke Zuwachs der Rechtsanwaltschaft in Polen zu verzeichnen. Dieser Trend setzt sich fort. Die Rechtsanwälte in Polen beklagten ständig über den über stärker nachkommenden Nachwuchs.

So sind z.B. in Stettin die Anwaltszahlen (Adwokat) und vor allem auch die der Rechtsberater (radca prawny) stark gestiegen. Allein im Jahr 2009 sind in Stettin 80 neue Rechtsberater zugelassen worden. Dies setzt sich auch so fort. Die Stettiner Rechtsanwälte sind dementsprechend beunruhigt, da gerade die Rechtsberater häufig in Firmen als Angestellte dann deren Wirtschaftssachen bearbeiten und demzufolge der “Kuchen” an Wirtschaftsfällen immer kleiner wird.

Adwokat und Radca Pranwny in Polen

Die Tendenz bei Anwälten und Rechtsberatern ist gleichermaßen steigend und es ist auch zu beachten, dass es in Polen einige Besonderheiten in Bezug auf die Rechtsberatung gibt, die nicht so stark reglementiert ist wie in Deutschland. So gibt es in Polen kein Rechtsberatungsgesetz. So bieten Organisationen und auch Nichtjuristen sog. Rechtsberatungen an; oft aber auch Juristen ohne Zulassung zur Anwaltschaft.

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt Polen

das polnische Recht – aktuelle Informationen

das polnische Recht - aktuelle Informationen

das polnische Recht – aktuelle Informationen


das polnische Recht – aktuelle Informationen von Rechtsanwalt Andreas Martin

Das polnische Recht ist Thema des Blogs “Rechtsanwalt Polen”. Hier erhalten Sie diverse Informationen zum Recht in Polen aus sich eines in Polen tätigen deutschen Rechtsanwalts.


Rechtsgebiete der Kanzlei

Mit folgenden Rechtsgebieten in Polen  wird sich dieser Blog beschäftigen:

Und vieles mehr…


Anwalt Andreas Martin in Stettin/ Polen

Rechtsanwalt Andreas Martin ist seit dem Jahr 2005 als ausländische Anwalt in Stettin / Polen bei der Anwaltskammer/zugelassen. Im Bürogemeinschaft mit drei polnischen Anwälten vertritt Rechtsanwalt Martin die Interessen vor allem von deutschen Mandanten/Geschäftsleuten in Polen. Dabei geht es sowohl um Forderungseinzug, als auch um Immobilienerwerb oder um die Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung von Forderungen gegen polnische Schuldner.


 

 

Rechtsanwalt Polen – Anwalt Andreas Martin

die Verjährung in Polen

Verjährung nach polnischem Recht

Ähnlich, wie in Deutschland, verjähren auch Ansprüche in Polen. Es gib diverse Verjährungsvorschriften, so dass hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann. Die allgemeine Verjährung ist in Polen in den Art. 117 ff  des polnisches BGB (kodeks cywilny) geregelt.

Verjährung im polnischem ZGB-Polen

Die regelmäßige Verjährung beträgt in Polen 6 Jahre.  Sofern es sich um eine Forderung aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit (keine Verbrauchersache) handelt, so beträgt die regelmäßige Verjährung 3 Jahre. Hiervon gibt es aber diverse Ausnahmen. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Polen sollte in der Regel diesbezüglich immer erfolgen, da sich die Vorschriften und auch die Rechtsprechung diesbezüglich ändern können.


Ausnahmen von der regelmäßigen Verjährungsfrist

So verjähren Ansprüche aus wiederkehrenden Leistungen und Ansprüche, die mit einer Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, in 3 Jahren (Art. 118 ZGB-Polen).

Es gibt diverse Sonderregelungen, die zu beachten sind.

Bei deutsch-polnischen Verträgen, die sich nach dem UN-Kaufrecht richten, kommt man wiederum zu anderen Verjährungsfristen, wenn das polnische Recht Anwendung findet, da (Polen) dem Verjährungsabkommen zum UN-Kaufrecht beigetreten ist.

Gerade bei der Frage der Verjährung sollte man sich dringend anwaltlich beraten lassen. Es gibt hier viele Sondervorschriften und Besonderheiten zu beachten. Dies ist für den Normalverbraucher, selbst wenn dieser polnisch spricht, in der Regel nicht erkennbar. Auch bei Unternehmern ist die Frage der Verjährung nicht einfach zu erkennen und zu beantworten, da sich oft bei deutsch-polnischen Verträgen die Frage stellt, welches Recht überhaupt Anwendung findet.

Durchsetzung von Forderungen

Wie eine Forderung dann später durchgesetzt wird (in Deutschland oder Polen einklagen) und wie die Vollstreckung abläuft, kann nur nach einer Beratung im Einzelfall entschieden werden.


Wir helfen beim Forderungseinzug in Polen.

RA A. Martin – Anwalt in Polen

Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren

Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung

Viele Deutsche wissen nicht, dass Ihnen bei einem Verkehrsunfall in Polen, bei dem Personen verletzt wurden, ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung droht, wenn sie den Unfall in Polen schuldhaft verursacht haben. Dies ist geltendes polnisches Recht.

 


Unfall in Polen und Schuld

Ohnehin sollte man in Polen darauf achten, dass man kein Mandat vor Ort von der Polizei erhält, da man nur sieben Tage Zeit hat dagegen vorzugehen. Dieses Mandat ist noch kein Strafverfahren, sondern eine Art Bußgeld und dies indiziert nach dem polnischen Verkehrsunfallrecht, dass man schuld am Unfall ist. Wenn man später in Deutschland zum Beispiel auf Schadenersatz klagt, hat man vor Gericht schlechte Chancen, da man durch die Zahlung die Schuld am Unfall zugegeben hat.


Straftat beim Verkehrsunfall

Ob ein Strafverfahren in Polen eingeleitet wird oder der Fall als Ordnungswidrigkeit bestraft wird, hängt davon ab, ob die Verletzungen der geschädigten Person länger als 7 Tage bestehen. Ist dies der Fall liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine fahrlässige Körperverletzung, die in Polen nicht mit Geldstrafe bestraft werden kann,sondern nur mit Freiheitsstrafe (im Normfall dann natürlich auf Bewährung).


Ermittlung der polnischen Staatsanwaltschaft

Die Polizei in Polen (bzw. die Staatsanwaltschaft in Polen) ermittelt von Amts wegen die Dauer der Verletzungen des Geschädigten. Bei Unfällen unter Beteiligung von Ausländern (z.B. Deutschen) ist dies aber schwieriger für die polnischen Behörden. Häufig kommen diese ohne Mitwirkung des Beschuldigten oder des Geschädigten nicht an die Unterlagen. Dies kann ein Vorteil im Verfahren sein.

Wir beraten Sie bei Verkehrsunfällen in Polen.

Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei Stettin (Polen)