Gerichte in Polen – der Aufbau der polnischen Gerichte
Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt in Polen / Stettin
Wer in Polen schon einmal vor Gericht war, weiß das es vor polnischen Gerichten etwas förmlicher zugeht, als bei deutschen. Die Gerichtsverfahren laufen auch anders ab als in Deutschland. Als Anwalt kennt man diese Unterschiede, als Laie, und erst recht als deutscher Staatsbürger, kennt man in der Regel die Unterschiede und Besonderheiten nicht. Dies kann dazu führen, dass man das Gerichtsverfahren in Polen allein aus formellen Gründen verliert.
Schreiben aus Polen vom Gericht
Deutsche Mandanten sind stark verunsichert, wenn sie ein Schreiben eines polnischen Gerichtes in Deutschland zugestellt bekommen. Sie wissen oft nicht, was Sie in der Situation machen sollen und oft wissen diese noch nicht einmal so richtig um was es eigentlich geht. Dabei müssen eigentlich die Schreiben des Gerichts aus Polen ins Deutsche übersetzt werden, was aber nicht immer geschieht. Eine Klärung ist letztendlich nur über einen polnischen Rechtsanwalt herbeiführen.
Achtung: kurze Frist beachten
Zu beachten ist auch, dass in Polen von den Gerichten recht kurze Fristen für eine Erwiderung gesetzt werden. Man sollte sich von daher nicht soviel Zeit lassen und sofort zum Anwalt gehen, um Nachteile im Verfahren zu vermeiden.
Unterteilung und Aufbau der polnischen Gerichtsbarkeit
Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt in Polen / Stettin
Der Aufbau polnischer Gerichte ist im Groben mit dem Aufbau der deutschen Gerichtsstruktur vergleichbar. Auf der untersten Stufe stehen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Sąd_powszechny) als Tatsacheninstanzen die polnischen Kreisgerichte / Amtsgerichte (Sąd Rejonowy). Diese Entscheidungen werden vom Bezirksgericht / Landgericht (Sąd Okręgowy) überprüft. Auf Rechtsfehler überprüft diese Entscheidungen das Appellationsgericht (Sąd Apelacyjny). Die höchste Instanz ist der oberste Gerichtshof in Warschau (Sąd Najwyższy), vergleichbar mit dem deutschen BGH (Bundesgerichtshof).
Übersicht über die ordentliche Gerichtsbarkeit in Polen:
In Polen gibt es
- 323 Amtsgerichte (S.R.)
- 45 Landgerichte (S.O.)
- 11 Appellationsgerichte
- 1 obersten Gerichtshof
Amtsgerichte in Polen (Sąd Rejonowy)
Die Kreisgerichte / Amtsgerichte (Sąd Rejonowy) in Polen sind häufig die Eingangsinstanz und gleichzeitig sind diese Tatsacheninstanz. Das Gericht für häufig in Polen mit S.R. abgekürzt. In Stettin z.B. gibt es zwei Kreisgerichte, ein Gericht für das Zentrum und das andere für den Außenbereich (rechte Ufer).
Die Kreisgerichte haben folgende Kammern:
- Zivilkammer
- Kammer für Handelssachen
- Strafkammer
- Familien- und Jugendkammer
- Kammer für Arbeitsrechtsstreitigkeiten (und Sozialrechtsstreitigkeiten)
- Grundbuchamt
Bezirksgerichte/ Landgerichte in Polen (Sąd Okręgowy)
Die Bezirksgerichte haben folgende Kammern:
- Zivilkammer
- Strafkammer
- Strafvollstreckungskammer
- Arbeitsrechtskammer
- Sozialkammer
- Kammer für Handelssachen
Apellationsgerichte (Sąd Apelacyjny)
Die Apellationsgerichte sind vergleichbar mit der deutschen „Revision“ und können mit den deutschen Oberlandesgerichten verglichen werden. Die OLG´s überprüfen Entscheidungen unterinstanzlicher Gerichte auf Rechtsfehler und haben folgende Senate:
- Senat für Zivilsachen
- Senat für Arbeite- und Sozialsachen
- Senat für Strafsachen
- Sąd Apelacyjny in Białymstok
- Sąd Apelacyjny in Danzig
- Sąd Apelacyjny in Lublin
- Sąd Apelacyjny in Łodz
- Sąd Apelacyjny inPoznan
- Sąd Apelacyjny in Katowice
- Sąd Apelacyjny in Krakow
- Sąd Apelacyjny in Stettin
- Sąd Apelacyjny in Wrocław
- Sąd Apelacyjny in Rzeszow
- Sąd Apelacyjny in Warschau
oberste Gerichtshof (Sąd Najwyższy)
Das „höchste Gericht“ befindet sich in Warschau.
Die Senate des höchsten Gericht in Polen sind:
- Zivilsenat
- Strafsenat
- Arbeits- und Sozialsenat
- Militärsenat
Adresse:
Krasińskich sq. 2/4/6
00-951 Warsaw 41
Poland
Telefon: (48) (22) 530-80-00