Das Jurastudium in Polen verläuft anders als in Deutschland. Die größten Unterschiede sind dieAufnahmeprüfung – unabhängig von der Abiturnote – und der Magisterabschluss (im Gegensatz zum 1. Staatsexamen in Deutschland).

Zum Jurastudium in Polen im Einzelnen:

Jura studieren kann man in Polen sowohl an einer staatlichen oder auch privaten Universität. Am angesehensten ist das gebührenfreie Studium an staatlichen Hochschulen.

Entscheidend für die Zulassung an einer polnischen Universität ist eine Aufnahmeprüfung, in der vor allem die Kenntnis der Bewerber über die polnische Geschichte und ihr logisches Denken geprüft wird. Die Abiturnote hingegen spielt für die Zulassung zum Rechtsstudium in Polen erst seit dem Prüfungsjahr 2004/2005 eine Rolle. Die Studienplätze werden auf die besten Bewerber verteilt. Dem Rest bleibt noch die Möglichkeit des kostenpflichtigen und aufnahmeprüfungslosenWochenendstudiums oder eine private Hochschule.

Ist die Hürde der Zulassung genommen, kommt auf die zukünftigen polnischen Juristen ein fünfjähriges Studium zu. Unter Umständen muss ein Jahr wiederholt werden.

Da der polnische Staat nur Rahmenbedingungen für die Studienordnung stellte, haben die Hochschulen in Polen einen größeren Spielraum, so dass es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Lehreinrichtungen gibt. Die Hochschulen in Polen mit dem größten Renommeesind die Jagiellonen-Universität in Krakau und die Universitäten in Warschau und Posen. Auch in Stettin gibt es eine juristische Fakultät . Pro Jahr werden in Stettin ungefähr 250 Jurastudenten aufgenommen.

Im theorielastigen Studium werden die Grundlagen vermittelt, über die jeder polnische Jurist verfügen muss. Dazu gehören neben den Inhalten polnischer Gesetze, Logik, Rechtsgeschichte und –philosophie, aber auch fachfremde Fächer wie Betriebswirtschaft, allgemeine Geschichte sowie modernde Sprachen. Je nach Hochschule werden einige dieser Fächer nur auf freiwilliger Basis angeboten.

Durch individuelle Schwerpunktssetzung in der Fächerkombination besteht die Möglichkeit zur Spezialisierung. Bei wiederholtem Nichtbestehen eines Studienjahres droht die Exmatrikulation.

Um einen praktischen Bezug herzustellen, steht es den polnischen Jurastudenten aus höheren Semestern frei  finanzschwache Bürger in Polen zu juristischen Problemen zu beraten. Dies erfolgt natürlich unter Aufsicht. Für deutsche Leser scheint dies schwer verständlich, wie Jurastudenten bereits während des Studium juristischen Rat erteilen können; in Polen hat dies aber eine lange Tradition.

Eine andere Möglichkeit des Engagements für polnischen Jurastudenten ist der Rechtsunterricht an polnischen Schulen, durch den Demokratie- und Rechtsverständnis bei Schülern geweckt werden soll.

Abgeschlossen wird das Jurastudium in Polen im Gegensatz zu Deutschland nicht mit einem staatlichen Examen, sondern mit einer Magisterprüfung. Diese besteht aus einer Magisterarbeit (Umfang ungefähr 100 Seiten), die im letzten Studienjahr zu vorgegebenen juristischen Themen verfasst werden muss. Ein Staatsexamen – wie beim Jurastudium in Deutschland – gibt es nicht.

Das eigentlich Schwierige ist dann die Zulassung zum Referendariat zu bestehen.

Diese Zulassung besteht in einem Test, der anspruchsvoll ist. Trotz alledem sind in den letzten Jahren die zugelassene Anwälte in Polen gestiegen.

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