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Prüfungsrecht für polnische Rechtsferendare

5. November 2011/0 Kommentare/in News/von ramartin

Prüfungsrecht in Polen für Anwaltsanwärter erneut geändert:

In Polen unterscheidet man zwischen Anwälten (Adwokat) und Rechtsberatern (Radca Prawny) für beide Berufsgruppen muss man – bevor man zum polnischen Anwalt / Rechtsberater wird – ein sog.Referendariat (Aplikacja) ableisten. Dieses dauert 3 Jahre.

Um einen Platz als Referendar (Aplikant) zu bekommen, muss man einen Zulassungstest bestehen.

Anwalt Polen – Jurastudium

Man schließt als Anwaltsanwärter in Polen nicht die Prüfung des Studiums mit einem 1. Staatsexamen ab, sondern mit einem Magister. Der erfolgreiche Abschluss des Jurastudiums ist in Polen also nicht der Problem. Das Problem ist eher dann Anwalt in Polen zu werden.

polnischer Anwalt – Referendariat

Zugelassen zum Test sind Juristen (abgeschlossenes Jurastudium in Polen). Der Zulassungstest zumAnwaltsreferendariat findet 1 x im Jahr statt, meistens im Monat September (so auch im Jahr 2009). Die Prüfungen hierzu werden zentral erarbeitet.

Test für Rechtsanwalts-Anwärter in Polen 2009

Im Jahr 2009 wird nun erstmalig der Test für die Rechtsberater und die Rechtsanwälte in Polen (also für die Anwärter) zusammengelegt. Früher fanden hier jeweils unterschiedliche Test´s statt. Der Test selbst ist inhaltlich überarbeitet worden. Weiter wurden im Jahr 2009 die Gesetzestexte, die im Test abgefragt werden, zuvor bekannt gegeben. Dies ist eine gewisse Hilfe. Allerdings ist immer noch viele Gesetzes auswendig zu lernen. Im Test wird theoretischen Wissen abgefragt – ohne Hilfsmittel – muss derAnwalts-Anwärter in Polen diverse Fragen zu polnischen Gesetzen beantworten. Das bloße Lernen (auswendig) von Gesetzesteilen ist in Polen immer noch an der “Tagesordnung”.

Der Zulassungstest für die Aplikation im Jahr 2009 ist für die Prüflinge sehr positiv gewesen. Die weitaus überwiegende Anzahl der Prüfling hat den Test nämlich bestanden. Für die Anwälte in Polen ist dies natürlich aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen eine Katastrophe. Zumal die Anwaltschaft in Polen den Nachwuchs selbst ausbilden muss.

Ergebnisse – Zulassung für das Referendariat in Polen im Raum Stettin 2009:

bisherige Rechtsanwälte in Stettin = 201

Prüflinge, die die Zulassung zum Referendariat bei den Rechtsanwälten in Stettin bestanden haben: 77

Prüflinge, die die Zulassung zum Referendariat bei den Rechtsanwälten in Stettin bestanden haben: 163

Aplikacja – Ausbildung der Anwälte in Polen

Die Ausbildung der Anwalts-Anwärter in Polen selbst – ist verglichen mit der deutschenAnwaltsausbildung – gut. Am Anfang ist der Aplikant in Polen bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft. Den Rest der Ausbildung absolviert der polnische Anwalts-Anwärter beim Rechtsanwalt (Padron). Der Vorteil dieser Ausbildung ist der, dass damit sichergestellt ist, dass der Anwalt tatsächlich von einem Anwalt ausgebildet wird. Das Referendariat in Polen ist von daher – anders als in Deutschland – “anwaltslastig”, Damit ist die polnische Anwaltsausbildung mit Sicherheit vergleichbar von der Qualität mit der deutschen Ausbildung zum Rechtsanwalt. Meiner Ansicht nach ist die polnische Ausbildung sogar besser auf den Anwaltsberuf zugeschnitten als die deutsche.

Während des Referendariats absolviert der Anwalts-Anwärter mehrere Prüfungen und Tests. Schon früh vertritt er seinen Ausbilder vor Gericht und vor anderen Behörden. Um als Anwalt einenRechtsreferendar ausbilden zu dürfen, muss man eine bestimmte Zeit bereits Anwalt sein. Üblich ist, dass eine geringe Vergütung des Referendars vom Ausbilder erfolgt. Im Raum Stettin wird meistens kam mehr gezahlt als PLN 1.000,00 pro Monat (€ 250,00).

Am Schluss der Ausbildung zum polnischen Anwalt steht eine Abschlussprüfung. Diese besteht aus einen mündlichen und einen schriftlichen Teil. Wenn die Prüfung bestanden ist, dann darf sich der polnische Anwärter danach Anwalt bzw. Rechtsanwalt in Polen nennen (Adwokat).

Zusammenfassung zum Thema ”Anwalt in Polen”:

Die Ausbildung zum Anwalt in Polen wird weiter reformiert. Dies gilt auch für die Prüfung zur Zulassung. Eine weitere Annäherung zwischen Rechtsberatern und Rechtsanwälten in Polen ist zu verzeichnen. Der Anwalt in Polen hat aufgrund seiner guten Ausbildung und noch geringenAnwaltsdichte in Polen gute Chancen auf dem Rechtsberatungsmarkt.

Die Tendenz ist aber klar. Die Anwaltsdichte nimmt in Polen immer mehr zu. So ist im Jahr 2009 eine Steigerung von 25 % zu verzeichnen.

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