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Winterreifenpflicht in Polen?

6. November 2012/0 Kommentare/in Verkehrsrecht Polen, Verkehrsunfall Polen/von ramartin

Um das Ergebnis vorwegzunehmen, in Polen gibt es derzeit – also im Jahr 2012- noch keine gesetzliche Verpflichtung im Winter Winterreifen zu nutzen.

 Mitverschulden beim Unfall möglich

Obwohl es eine solche gesetzliche Pflicht nicht gibt, ist die Rechtssprechung ähnlich wie in Deutschland, so dass unter Umständen sich derjenige, der im Winter ohne Winterreifen fährt sich ein Mitverschulden am Verkehrsunfall in Polen zurechnen lassen muss. Natürlich nur dann, wenn der Unfall aufgrund der falschen Bereifung bzw. einer nicht wintergerechten Bereifung verursacht wurde.

 Winterreifenpflicht in Polen aber wohl ab dem nächsten Jahr (2013)

Im Übrigen ist es wohl im nächsten Jahr (2013)  vorgesehen eine Verpflichtung zur Benutzung von Winterreifen gesetzlich zu normieren. Dann soll wohl ab dem 01.11 bis zum 15.03. eine Verpflichtung zur Benutzung von Winterreifen während des Zeitraums gesetzlich normiert werden. Verstößt ein Autofahrer dagegen ist zur Zeit eine Geldbuße von 500 polnischen Zloty im Gespräch. Ob es tatsächlich zu so einer gesetzlichen Regelung kommt, bleibt noch abzuwarten. Dies ist allerdings wahrscheinlich.

 

Anwalt Martin

Schlagworte: 2012, aber ab 2013, Mitverschulden beim Unfall möglich, Polen, Unfall, Unfall in Polen, Winterreifenpflicht in Polen aber wohl ab dem nächsten Jahr (2013), Winterreifenpflicht in Polen?
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