Anwalt Polen – Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsreferendariat 2009
Anwalt Polen – Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsreferendariat 2009
Um ein Polen Anwalt zu werden muss man die Zulassungsprüfung zum Referendariat bestehen. Diese Prüfung ist in der Regel recht schwer.
Die Prüfung für die Zulassung zum Referendariat, um in Rechtsanwalt in Polen zu werden, findet einmal jährlich statt. Die Prüfung fand in diesem Jahr erstmals auch für Anwärter, die Rechtsberater werden wollen zusammen mit den Anwaltsanwärtern in Polen statt.
Anwalt in Polen
Während in den letzten Jahren sehr viele Prüflinge die Prüfung für die Zulassung zum Anwaltsreferendariat nicht bestanden haben, ist dies in diesem Jahr anders. Am 19.09.2009 fand in ganz Polen die Prüfung für die Zulassung zur Aplikation statt. In diesem Jahr sind weitaus mehr Prüflinge durch die Prüfung gekommen als in den Vorjahren. Der Grund dafür dürfte auch der sein, dass diesmal vorher die Gesetzestexte, die geprüft wurden, bekannt gegeben wurden.
Anwalt – A. Martin – Kanzlei Stettin
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