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Beim Verkehrsunfall in Polen immer die Polizei rufen!

28. Oktober 2013/0 Kommentare/in Allgemein, Allgemeines, Unfall Polen, Verkehrsrecht Polen, Verkehrsunfall Polen/von ramartin

Viele Deutsche fahren nach Polen, um dort Urlaub zu machen oder Geschäftliches zu erledigen. Obwohl die polnische StVO ähnlich ist, wie die deutsche, fällt es vielen Deutschen nicht immer einfach in Polen mit dem Kfz zu fahren, was vor allem damit zu tun hat, dass man in Polen bedeutend aggressiver Auto fährt als in Deutschland.

„Wir brauchen keine Polizei.“

Kommt es zum Verkehrsunfall in Polen ist Ruhe zu bewahren. Ist nämlich die Gegenseite (Pole) Schuld am Unfall wird häufig – wie selbstverständlich mitgeteilt – dass man keine Polizei brauche; „man könne sich auch so einigen“. Der polnische Unfallbeteiligte möchte dadurch ein sog. „Mandat“ (eine Geldbuße) umgehen und seine Chancen im Verfahren selbst seinen Schaden regulieren zu können verbessern. Zahlt man in Polen nämlich die Geldbuße und wehrt sich nicht gegen deren Festsetzung, denn wirkt dies (nach polnischem Recht), wie ein Schuldanerkenntnis und man kann später im Zivilprozess seine Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Dies ist in Deutschland (nach deutschem Recht) anders. In Polen weiß man dies in der Regel und versucht die Situation für sich zu nutzen.

Von daher kommt – wie oben ausgeführt – fast immer der Einwand, dass man keine Polizei brauche und die Unfallabwicklung ohne Probleme gehen wird, man habe ja eine gute Versicherung, die schnell reguliert.

Kfz-Haftplichtversicherungen in Polen

Die Kfz-Haftpflichtversicherungen in Polen sind alles andere als gut. Diese Regulierungen – wenn überhaupt – sehr langsam und meist gibt es bei der Schadenhöhe Probleme, da von den Sachbearbeitern oft die irrige Auffassung vertreten wird, dass man sein Kfz in Polen reparieren lassen muss. Wenn dann hier noch der Unfallhergang streitig ist und der Unfall auch nicht von der Polizei aufgenommen wurde (Stichwort: Unfallmanipulation) wird oft schon deshalb nicht reguliert.

Polizei rufen

Von daher ist es fast immer sinnvoll zur Aufnahme des Unfalls die polnische Polizei zu rufen, es sei denn, man hat allein schuldhaft und dann noch unter Alkoholeinfluss des Unfall verursacht. Aber auch hier wird die Gegenseite schon dafür sorgen, dass die Polizei am Unfallort erscheint.

Die Polizei lässt sich vor Ort die Fahrzeugpapiere, den Führerschein und den Ausweis zeigen und nimmt die Daten auf. Meist wird ein Alkoholtest vor Ort durchgeführt. Jede Seite wird zur Schilderung des Unfallherganges aufgefordert. Dann wird entschieden, wer eine Geldbuße erhält.

Die Polizei gibt den Beteiligten keinen Zettel (wie in Deutschland) mit der Anschrift und der Tagebuchnummer. In Polen fragt man, von welchem Revier die Polizei kommt und sieht dann später die Akte ein.

Unabhängig davon sollte man selbst vor Ort Bilder vom Unfallort und von den Fahrzeugen machen; dies macht die Polizei nicht immer. Auch sollte man selbst alle wichtigen Daten der Gegenseite notieren. Bei Fahrzeugen außerhalb der EU sollte man auf jeden Fall die grüne Karte abfotografieren.

Schlagworte: Beim Verkehrsunfall in Polen immer die Polizei rufen!, Bußgeld, Kfz-Versicherung, Mandat, Polen, Polizei, Regulierung, Schaden, Schuld, Unfall, Versicherung
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