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gesetzliche Zinsen in Polen

gesetzliche Zinsen (Verzugszinsen) in Polen

9. April 2014/0 Kommentare/in Allgemein, Allgemeines, Anwalt Polen, deutsch-polnische Verträge, Forderungseinzug Polen, News, polnisches Wirtschaftrecht/von ramartin

Verzugszinsen Polen -Update 2019

polnisches Urteil – Zinsen

Wer schon einmal ein polnisches Urteil in den Händen gehalten hat bzw. dessen Übersetzung wird ggfs. bemerkt haben, dass in Polen die Hauptforderung meist immer mit den „gesetzlichen Zinsen“ verzinst wird.

Odsetki ustawowe = gesetzliche Zinsen

Im Urteil in Polen steht aber nicht die Höhe der gesetzlichen Zinsen (odsetki ustawowe) .

Zinshöhe steht im Urteil nicht

Ein weiterer Unterschied besteht im übrigen darin, dass in Polen die Anwalts- und Gerichtskosten, die die Gegenseite zu erstatten hat, bereits im Urteil beziffert sind.

keinen Kostenfestsetzungsbeschluss in Polen

Einen Kostenfestsetzungsbeschluss – wie in Deutschland – gibt es in Polen nicht.

gesetzlicher Zins in Polen

Wie hoch dieser Zins ist, steht im Urteil nicht. Dies kann ein Problem für den deutschen Unternehmer sein, der ein Urteil in Polen erlangt hat und in Deutschland vollstrecken will. Ebenso wenig weiß dies der deutsche Gerichtsvollzieher. Um die Zinsen berechnen zu können, muss dies aber klar sein.

Der gesetzliche Zins in Polen bestimmt sich nach dem polnischen BGB (KC) und der Verordnung des Ministerrates. Der Ministerrat beschließt die Höhe der Zinsen.

Zinssatz in Polen ab 1988

Zeitraum Zinshöhe Polen in Prozent
16.04.1998 – 31.01.1999 33 %
1.02.1999 – 14.05.1999 24 %
15.05.1999 – 31.10.2000 21 %
1.11.2000 – 14.12.2001 30 %
15.12.2001 – 24.07.2002 20 %
  25.07.2002 – 31.01.2003 16 %
1.02.2003 – 24.09.2003 13 %
25.09.2003 – 9.01.2005 12,25 %
10.01.2005 – 14.10.2005 13,5 %
15.10.2005 – 14.12.2008 11,5 %
15.12.2008 – 22.12.2014 13 %
23.12.2014 – 31.12.2015 8 %
1.01.2016 – 31.05.2019 7 %

aktueller Zinssatz in Polen – 2019

Der aktuelle Zinssatz in Polen beträgt derzeit 7 % pro Jahr.

gesetzliche Regelungen

Der Artikel 481 des Polnischen Zivilgesetzbuchs (Kodeks cywilny, KC) regelt die Verzinsen bei Verzug.

  • § 2 unterscheidet zwischen:
    • Allgemeine Verzugszinsen: Wenn keine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
    • Verzugszinsen bei Handelsgeschäften: Höhere Zinssätze, wenn es sich um Transaktionen zwischen Unternehmern handelt.

Art. 481 § 2 KC (Polnisches Zivilgesetzbuch, „Kodeks cywilny“):

Art. 481 § 2 KC: Wenn der Zinsfuß nicht anderweitig bestimmt wurde, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Wird eine Forderung über ein Geschäft zwischen Unternehmern geschuldet, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Transaktionen mit Unternehmern. Der Gläubiger kann jedoch Zinsen zu einem höheren Satz verlangen, wenn dies aus einer zivilrechtlichen Handlung oder aus besonderen gesetzlichen Vorschriften hervorgeht.

Gesetz über Zahlungsfristen im Handelsverkehr (Ustawa o terminach zapłaty w transakcjach handlowych)

  • Dieses Gesetz regelt spezifische Verzugszinsen für Transaktionen zwischen Unternehmern.
  • Die Höhe der Verzugszinsen bei Handelsgeschäften wird regelmäßig durch das polnische Finanzministerium bekannt gegeben.

Gemäß diesem Gesetz werden die gesetzlichen Verzugszinsen als Summe des Referenzzinssatzes der Nationalbank Polen (NBP) und eines festen Zuschlags berechnet. Für das Jahr 2024 gelten folgende Zinssätze:

  • Für zivile Schuldner (also auch unter Firmen): Der Zinssatz beträgt die Summe des NBP-Referenzzinssatzes und 10 Prozentpunkten, was bei einem NBP-Referenzzinssatz von 5,75 % zu einem Verzugszinssatz von 15,75 % führt.
  • Für öffentliche Schuldner, die medizinische Einrichtungen sind: Der Zinssatz beträgt die Summe des NBP-Referenzzinssatzes und 8 Prozentpunkten. Bei einem NBP-Referenzzinssatz von 5,75 % ergibt dies einen Verzugszinssatz von 13,75 %.

aktueller Zinssatz 2024

  • 15,75 % pro Jahr

 

 

 

Rechtsanwalt Andreas Martin – Stettin/ Polen

Schlagworte: Art. 481 KC, gesetzliche Zinsen (Verzugszinsen) in Polen, Polen, polnische Nationalbank, polnische Verzugszinsen, Zinssatz
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